Wie sieht es mit Urlaub während der Grundausbildung aus?

Wie sieht es mit Urlaub während der Grundausbildung aus?

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Erholungsurlaub ist während Ihrer Grundausbildung nicht vorgesehen. Sie werden aufgrund von Überstunden zwei freie Wochen in den drei Monaten haben.

Hintergrund ist, dass die Grundausbildung ein Lehrgang ist, der sich über zwölf Wochen erstreckt und an jedem Tag Ausbildungsinhalte vermittelt werden, die entweder wichtig zum Bestehen der Grundausbildung sind oder Voraussetzung für die Teilnahme an wichtigen Ausbildungsabschnitten sind. Ausnahmen werden nur bei bestimmten unabwendbaren Ereignissen gemacht (z. B. Vorladung vor Gericht, Geburt eines Kindes, Todesfall in der Familie etc.).

In Ihrer künftigen Stammeinheit werden Sie dann aber Gelegenheit haben, Ihre Urlaubstage wahrzunehmen. 

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