Dienststellen mit umfassenden Zuständigkeiten – Wehrdisziplinaranwaltschaften
Dienststellen mit umfassenden Zuständigkeiten – Wehrdisziplinaranwaltschaften
- Datum:
- Ort:
- Berlin
- Lesedauer:
- 2 MIN
Die Rechtsberatung nimmt im Nebenamt die Funktion von Wehrdisziplinaranwältinnen und -anwälten wahr. Dabei ist ihre Aufgabe die Vertretung der dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Einleitungsbehörden im gerichtlichen Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung.
Disziplinarverfahren vor Gericht
Einleitungsbehörden können die Kommandeurinnen und Kommandeure der Divisionen sowie die Befehlshaberinnen und Befehlshaber verschiedener Kommandos sein. Sie entscheiden über die Einleitung gerichtlicher Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten. Gegen diese werden gerichtliche Disziplinarverfahren geführt, wenn sie ihre soldatischen Pflichten schuldhaft so schwerwiegend verletzen, dass eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme wie etwa ein Beförderungsverbot, eine Dienstgradherabsetzung oder die Entfernung aus dem Dienstverhältnis tat- und schuldangemessen erscheint.
Eigenständige Dienststelle, unabhängige Ermittlungen
Aufgrund der erheblichen persönlichen Auswirkungen werden diese Maßnahmen durch ein Truppendienstgericht oder, in zweiter Instanz, durch die Wehrdienstsenate beim Bundesverwaltungsgericht verhängt. Ob im Einzelfall die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens erforderlich ist, beschließt die jeweils zuständige Einleitungsbehörde. Die Entscheidung ist in erster Linie vom Ergebnis der disziplinaren Ermittlungen abhängig. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren führen die Einleitungsbehörden die Ermittlungen nicht selbst. Vielmehr bedienen sie sich hierzu der Wehrdisziplinaranwaltschaften, die eigenständige Dienststellen sind. Diese verfügen über gesetzliche Ermittlungsbefugnisse, die sich insbesondere aus der Wehrdisziplinarordnung sowie aus darin enthaltenen Bezügen auf die Strafprozessordnung ergeben.
Parallelen zu Staatsanwaltschaften
Dabei nehmen sie Ermittlungshandlungen entweder selbst vor oder beauftragen militärische Vorgesetzte wie Disziplinarvorgesetzte und Feldjäger. Zulässige Ermittlungshandlungen können zum Beispiel Vernehmungen sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sein. Die Rolle der Wehrdisziplinaranwaltschaften erinnert dabei an die der Staatsanwaltschaften im Strafverfahren. Auf Grundlage ihrer Ermittlungen bereiten Wehrdisziplinaranwältinnen und -anwälte die Entscheidungen der Einleitungsbehörden vor – also etwa über die Einleitung oder Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens.
Ansprechpartner im Strafverfahren
Darüber hinaus fertigen sie Anschuldigungsschriften, um schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen zur Verhandlung vor die Truppendienstgerichte zu bringen. Außerdem vertreten sie die Einleitungsbehörden in den Hauptverhandlungen vor den Truppendienstgerichten und verfassen Berufungen gegen Urteile der Truppendienstgerichte. Ebenso gehört die Überwachung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zu ihren Aufgaben.
Stellen die Dienstpflichtverletzungen zugleich Straftaten dar und laufen hierzu auch strafrechtliche Ermittlungen, fungieren die Wehrdisziplinaranwaltschaften zudem als Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften und stimmen sich mit diesen ab. Unter Umständen zieht derselbe Sachverhalt dann auch eine strafrechtliche Sanktion nach sich.