Was muss ich tun, damit ein Wehrdienstbeschädigungs-Verfahren eingeleitet wird?
Was muss ich tun, damit ein Wehrdienstbeschädigungs-Verfahren eingeleitet wird?
Ein Verfahren zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung kann bei aktiven Soldaten/Soldatinnen von Amts wegen oder auch auf Ihren formlosen Antrag hin eingeleitet werden. Das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 2.2 wird ein Verfahren immer dann einleiten, wenn hier Umstände bekannt geworden sind, dass Sie in Ausübung des Dienstes eine Verletzung erlitten haben. Auch durch Ihren Truppenarzt kann ein Wehrdienstbeschädigungsblatt übersandt werden, sodass von hier Ermittlungen eingeleitet werden.
Ein Antrag ist immer erforderlich, wenn Sie bereits aus dem aktiven Dienstverhältnis ausgeschieden oder Angehörige/Hinterbliebene sind.