Unterlegkeil/Hemmschuh
Unterlegkeil/Hemmschuh
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Gesetz in der Straßenverkehrsordnung: Der Unterlegkeil muss so beschaffen sein, dass er wirksam ein Rad eines Fahrzeuges stoppen kann.
Gesetz in der Straßenverkehrsordnung: Der Unterlegkeil muss so beschaffen sein, dass er wirksam ein Rad eines Fahrzeuges stoppen kann.