Rechtspflege der Bundeswehr

Unabhängige Rechtsberatung außerhalb der militärischen Hierarchie

Unabhängige Rechtsberatung außerhalb der militärischen Hierarchie

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
3 MIN

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Das „rechtliche Gewissen“ deutscher militärischer Staatsgewalt ist die Rechtsberatung. Im Frieden wie im Krieg sorgt sie innerhalb der Streitkräfte dafür, dass die Bundeswehr als Teil der Exekutive das tun kann, was sie gemäß ihren Aufträgen tun muss und dabei (nur) das macht, was erlaubt ist. 

Eine Person sitzt einer Soldatin in einem Büro gegenüber und erklärt ihr etwas

Die Rechtsberaterinnen und -berater stehen der Entscheidungsebene hauptsächlich in Fragen des Wehrrechtes und des operativen Rechtes zur Seite. Für ein Maximum an Unabhängigkeit stehen sie nicht im Soldaten-, sondern im Beamtenverhältnis.

Bundeswehr/Kevin Schrief

Die Bundeswehr agiert nie im rechtsfreien Raum. Das Handeln der Soldatinnen und Soldaten nach innen und außen ist an Gesetze und Vorschriften gebunden. Die Funktion der Rechtsberatung der Bundeswehr liegt im Kern darin, sicherzustellen, dass der militärische Auftrag der Streitkräfte im Rahmen des geltenden Rechtes erfüllt werden kann.

Die Aufgaben der Rechtsberatung

Auf den Punkt gebracht haben Rechtsberaterinnen und -berater bei der Bundeswehr deshalb etwa folgende Aufgaben: Sie beraten die Entscheidungsträgerinnen und -träger – grundsätzlich ab Divisionsebene – insbesondere in Fragen des Wehrrechtes und des operativen Rechtes. Hierzu gehören das Recht der soldatischen Pflichten, das Befehlsrecht, das Wehrdisziplinar- und das Wehrbeschwerderecht, das (Wehr-)Strafrecht, das Polizeirecht der Bundeswehr, das Einsatzrecht, das (humanitäre) Völkerrecht sowie Grundlagen des Verfassungsrechtes inklusive der zu den einzelnen Rechtsgebieten gehörenden Vorschriften der Bundeswehr.

Abhängig davon, in welcher Teilstreitkraft oder in welchem Organisationsbereich sie eingesetzt wird, umfasst die Beratungsleistung auch die jeweiligen Spezialkompetenzen (etwa Medizinrecht in der Sanität, Seerecht bei der Marine et cetera). Zudem beraten Rechtsberaterinnen und -berater die Angehörigen des Stabes ihres Kommandos sowie die zum Kommandobereich gehörenden Disziplinarvorgesetzten.

Prüfungsfunktion und Weiterbildung

In diesem Zusammenhang obliegt ihnen auch die Prüfung der in ihrem Wirkungsbereich verhängten Disziplinarmaßnahmen sowie die Mitzeichnung von Befehlen, Weisungen, Vorlagen, Berichten, Beschwerdebescheiden sowie der gegenüber der beziehungsweise dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages abzugebenden Stellungnahmen der jeweiligen Kommandobehörden. Zudem führt die Rechtsberatung für die Truppe Rechtsunterrichte mit dem Schwerpunkt Disziplinarrecht, Weiterbildungen oder Vorträge zu ausgewählten (Spezial-)Rechtsgebieten sowie die einsatzvorbereitende Rechtsausbildung durch.

Unabhängigkeit dank besonderem Status

Dabei befinden sich Rechtsberaterinnen und -berater nicht im Soldatenstatus, sondern sind als Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Das führt dazu, dass sie nicht in die militärischen Hierarchien eingebunden sind und damit eine unabhängige Rechtsberatung sichergestellt ist. 

Statuswechsel im Einsatz

Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nehmen sie die Beratung der Führung der deutschen Einsatzkontingente, der diesen nachgeordneten Disziplinarvorgesetzten und des Stabes wahr. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung im Soldatenstatus. Die jeweilige Beamtin oder der jeweilige Beamte wird dabei zu einem freiwilligen Reservistendienst herangezogen und als Rechtsberatungsstabsoffizierin oder Rechtsberatungsstabsoffizier mit dem Dienstgrad einer Stabsoffizierin oder eines Stabsoffiziers (Major aufwärts) eingesetzt.

Völkerrecht und Einsatzregeln

Rechtsberatungsstabsoffizierinnen und -offiziere unterstehen ausschließlich der Führerin oder dem Führer des jeweiligen Einsatzkontingentes und sind unmittelbarer Teil des militärischen Führungsstabes. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die operative Rechtsberatung, insbesondere zu völker- und verfassungsrechtlichen Fragen, dem humanitären Völkerrecht und den geltenden Einsatzregeln, beispielsweise den Rules of Engagement. Hierzu prüfen die Rechtsberatungsstabsoffizierinnen oder -offiziere Operationsbefehle auf ihre Rechtmäßigkeit, beraten in konkreten Situationen bis hin zur Entscheidung über die Anwendung militärischer Gewalt – im Ergebnis bezüglich der Fragen zum Ob und Wie des Waffeneinsatzes – und bilden Soldatinnen und Soldaten in Rechtsunterrichten aus.

Internationale Zusammenarbeit

In diesem Rahmen arbeiten sie regelmäßig auch mit Rechtsberatungen verbündeter Streitkräfte oder internationaler Organisationen (etwa Vereinte Nationen) zusammen. Zusätzlich beraten Rechtsberatungsstabsoffizierinnen und -offiziere zu allen im Auslandseinsatz auftretenden (sonstigen) Rechtsfragen, besonders bei der Ausübung der Disziplinarbefugnis durch Disziplinarvorgesetzte oder in Beschwerdeangelegenheiten, führen als beauftragte Offizierinnen oder Offiziere disziplinare Ermittlungen, beraten im Bereich der Strafrechtspflege (etwa bei der Sicherstellung von Beweismitteln) oder geben erste Hilfestellungen bei privaten Rechtsangelegenheiten.

Erfüllung des militärischen Auftrages

Damit haben die Rechtsberatungsstabsoffizierinnen oder -offiziere ein sehr vielseitiges Betätigungsfeld. Sie wirken durch ihre Tätigkeit an der Erfüllung des militärischen Auftrages der Streitkräfte im Auslandseinsatz mit und tragen dazu bei, dass dieser im Rahmen des geltenden Rechts erfüllt wird. In dieser Funktion nehmen sie auch an nationalen, bi- und multinationalen Übungen teil.

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