Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Dr. Eva Högl Platz der Republik 1 11011 Berlin
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Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes berufen. Sie ist Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr. Zu ihren Aufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen.
Die Wehrbeauftragte wird für die Dauer von fünf Jahren vom Parlament gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Als „Anwältin der Soldatinnen und Soldaten“ nimmt sie eine besondere Stellung im parlamentarischen System ein, denn die Wehrbeauftragte ist weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamtin. Seit 25. Mai 2020 bekleidet Dr. Eva Högl das Amt.
Tätig wird die Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Parlaments beziehungsweise des Verteidigungsausschusses. Sie wird vor allem dann aktiv, wenn ihr Eingaben vorliegen, die auf Grundrechtsverletzungen in der Bundeswehr schließen lassen oder auf die Verletzung der Grundsätze der Inneren Führung.
Ihre Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält die Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest. Diesen legt sie einmal jährlich dem Deutschen Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit vor. Darin informiert sie über die Ergebnisse ihrer parlamentarisch-zivilen Kontrolle der Bundeswehr.
Die Informationsquellen der Wehrbeauftragten sind vielfältig. Vorrangig sind es die Eingaben der Soldatinnen und Soldaten. Sie haben, unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht, die Möglichkeit, sich mit Beschwerden direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an die Wehrbeauftragte zu wenden.
Die Wehrbeauftragte verfügt zudem über ein umfangreiches Netzwerk im Parlament, beispielsweise in den Verteidigungsausschuss. Sie steht in Kontakt zu allen politisch und gesellschaftlich relevanten Institutionen. So pflegt die Wehrbeauftragte unter anderem intensive Kontakte zum Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, zum Deutschen Bundeswehr-Verband und zur Militärgeistlichkeit.
Die Wehrbeauftragte macht sich ständig ein genaues Bild von der Truppe. Sie besucht alljährlich eine Reihe von Standorten aller Teilstreitkräfte. Ihre Truppenbesuche können angemeldet oder auch unangemeldet stattfinden. Sie achtet darauf, dass ihre Besuche in ausgewogener geographischer Verteilung im In- und Ausland, so auch in den Einsatzländern, stattfinden. Bei ihren Besuchen informiert sie sich nicht nur bei der Führung, sondern auch im direkten Gespräch bei den Soldatinnen und Soldaten. Auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen durch Truppenbesuche die Arbeit der Wehrbeauftragten. Ihre Eindrücke und Erkenntnisse aus ihren Besuchen wertet die Wehrbeauftragte gründlich aus.
Nach der Einberufung der ersten Wehrpflichtigen der Bundeswehr am 1. April 1957 wurde am 11. April 1957 das Wehrbeauftragten-Gesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Fast zwei Jahre sollte jedoch noch die Suche nach einem Kandidaten für das Amt des Wehrbeauftragten dauern. Der erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Helmuth von Grolman, wurde am 19. Februar 1959 vom Parlament gewählt. Ein Jahr später legte er den ersten Jahresbericht des Wehrbeauftragten vor.
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