Vereinbarkeit: Familie und Dienst in der Bundeswehr passen zusammen
Bundeswehrangehörige sind auch Eltern, Partner oder pflegende Angehörige. Nicht immer aber sind die Anforderungen ihres Berufes ohne Weiteres mit den familiären Pflichten und Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Deshalb hat die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr eine hohe Priorität und wird gezielt unterstützt.
Von Bundeswehrangehörigen werden eine hohe Mobilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Häufige Versetzungen, Auslandseinsätze und Lehrgänge belasten Ehen, Partnerschaften und Familien. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Dienst erhalten Angehörige der Bundeswehr deshalb eine zuverlässige und fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers.
Moderne Arbeitsmodelle
Um die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr zu verbessern, werden flexible Arbeitsmodelle angeboten und familiengerechte Arbeitszeiten ermöglicht. Dazu gehört ein hohes Maß an örtlicher und zeitlicher Flexibilität. Durch Gleitzeit, Telearbeit und mobiles Arbeiten kann der Dienst familienfreundlicher gestaltet werden. Ortsunabhängiges Arbeiten in der Bundeswehr ist für alle Beschäftigten grundsätzlich möglich, sofern ihre Aufgaben dafür geeignet sind.
Rahmen- und Kerndienstzeiten, ein individuell geführtes Mehrarbeits- und Überstundenkonto sowie eine digitale Zeiterfassung ermöglichen vielen Bundeswehrangehörigen die flexible Gestaltung ihres Dienstes.
Durch Telearbeit können Bundeswehrangehörige ihre Arbeit auch am häuslichen Arbeitsplatz erbringen. Eine feste Individualvereinbarung bietet dabei Verlässlichkeit und hilft bei der Abstimmung von dienstlichen Belangen und familiären Verpflichtungen. Telearbeit kann gewährt werden, wenn die fachlichen und persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine dienstlichen Gründe dagegensprechen.
In persönlichen oder familiären Notsituationen können Vorgesetzte ihren Beschäftigten ad hoc gestatten, für einen vereinbarten Zeitraum mobil und flexibel zu arbeiten. Natürlich müssen auch die übertragenden Tätigkeiten hierfür geeignet sein. Den Beschäftigten kann dazu, wenn erforderlich, eine mobile ITInformationstechnik-Ausstattung vom Arbeitgeber Bundeswehr bereitgestellt werden.
Das Arbeiten im Homeoffice hat, unter anderem wegen der Corona-Pandemie, auch bei der Bundeswehr erheblich an Bedeutung gewonnen. Wer an seinem Arbeitsplatz über mobile ITInformationstechnik verfügt, kann in Rücksprache mit der oder dem Vorgesetzten flexibel und unbürokratisch mobil arbeiten, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Auch beim mobilen Arbeiten II müssen die fachlichen und persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein.
Kinderbetreuung für Bundeswehrangehörige
Eltern suchen die Balance zwischen beruflichem Fortkommen und ausreichender Zeit für die Familie. Das gilt auch für die Bundeswehrangehörigen mit Kindern. Die Bundeswehr fördert deshalb die Vereinbarkeit der familiären und dienstlichen Belange auch durch Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Eine verlässliche Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr. So gibt es heute insgesamt über 1.120 Kinderbetreuungsplätze an über 50 Standorten speziell für Bundeswehrangehörige. Die Betreuungszeiten werden grundsätzlich auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt.
Lehrgangsteilnehmende haben die Möglichkeit, ihre Kinder für die Dauer des Lehrgangs an bisher elf Lehrgangsstandorten betreuen zu lassen. Hier stehen aktuell insgesamt 63 Plätze zur Verfügung.
Darüber hinaus haben alle Bundeswehrangehörigen die Möglichkeit, in Notsituationen Leistungen aus dem Familienservice abzurufen. Dann werden innerhalb von 24 Stunden Unterstützungsmöglichkeiten durch einen externen Dienstleister zur Verfügung gestellt.
Bundeswehrangehörige erhalten an den Standorten aktive Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder, wenn die Bedarfe über die vorhandene Betreuungsinfrastruktur nicht gedeckt werden können. Das Betreuungsportal der Bundeswehr informiert zudem über Angebote, Ansprechstellen und gesetzliche Regelungen rund um Elternzeit und Mutterschutz.
An den Bundeswehrstandorten im Ausland, an denen ein Kinderbetreuungsbedarf besteht, wird durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel den Erwerb von Belegrechten (Plätzen) in bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung, eine Verbesserung der Kinderbetreuungssituation erreicht. Den Bundeswehrangehörigen an den Auslandsstandorten der Bundeswehr stehen derzeit 85 Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung.
Mehr als 200 Eltern-Kind-Arbeitszimmer sind in den Liegenschaften der Bundeswehr eingerichtet – und weitere sind geplant. Sie stehen allen Bundeswehrangehörigen in besonderen Notsituationen zur Verfügung, zum Beispiel wenn die reguläre Betreuungsmöglichkeit kurzfristig ausgefallen ist.
Vorgesetzte werden von der Bundeswehr besonders in die Pflicht genommen, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf/Dienst und Familie und Privatleben geht. „Der Dienstherr und alle Vorgesetzten sind verpflichtet, familiäre und partnerschaftliche Bedürfnisse der Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung dienstlicher Erfordernisse zu beachten“, heißt es im Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst der Bundeswehr (PDF, 5,6 MB).
Pflege von Angehörigen
In einer alternden Gesellschaft sehen sich immer mehr Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen konfrontiert. Der Gesetzgeber räumt allen Arbeitnehmenden die Möglichkeit ein, einen Angehörigen zu pflegen. Das gilt natürlich auch bei der Bundeswehr. Seit 2015 können Betroffene ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegeversicherung beantragen. Darüber hinaus steht allen Bundeswehrangehörigen auch hier der Familienservice zur Verfügung. In Notsituationen können innerhalb von 24 Stunden Unterstützungsmöglichkeiten bei einem externen Dienstleister abgerufen werden.
In einer alternden Gesellschaft sehen sich immer mehr Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen konfrontiert. Der Gesetzgeber räumt allen Arbeitnehmenden die Möglichkeit ein, einen Angehörigen zu pflegen. Das gilt natürlich auch bei der Bundeswehr. Seit 2015 können Betroffene ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegeversicherung beantragen. Darüber hinaus steht allen Bundeswehrgehörigen auch hier der Familienservice zur Verfügung. In Notsituationen können innerhalb von 24 Stunden Unterstützungsmöglichkeiten (PDF, 2,0 MB) bei einem externen Dienstleister abgerufen werden.
In Härtefällen können sich Arbeitnehmende bis zu sechs Monate teilweise oder komplett freistellen lassen. Sie bekommen in dieser Zeit keinen Lohn, müssen aber Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Als freiwillig Versicherte zahlen sie den Mindestbetrag in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Diese Regelung gilt für Angestellte, nicht jedoch für Beamte und Soldaten. Um in dieser Zeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können, gibt das Pflegezeitgesetz den Pflegenden Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Es kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden und deckt grundsätzlich die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab.
Da sich nur wenige Menschen eine Auszeit ohne Lohn leisten können, gibt es seit 2012 die Familienpflegezeit. Damit können Angehörige ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, vorausgesetzt, sie arbeiten weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche. Eine Aufstockung des Arbeitslohns ist in dieser Zeit möglich. Dafür müssen die Nutzerinnen und Nutzer aber nach der Familienpflegezeit solange für den reduzierten Lohn weiterarbeiten, bis der gezahlte Vorschuss wieder ausgeglichen ist.
Für Soldatinnen und Soldaten gilt diese Regelung bislang nicht. Sie haben nach einer Dienstzeit von vier Jahren das Recht, in Teilzeit zu arbeiten – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Für Pilotinnen und Piloten, Luftfahrzeugbesatzungen sowie bei der Arbeit auf Booten und Schiffen der Marine ist Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht möglich. Gleiches gilt in Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis und bei besonderen Auslandsverwendungen.
Auch pflegende Angehörige können Telearbeit oder mobiles Arbeiten beantragen, um ihre dienstlichen Pflichten besser mit der Pflege daheim zu vereinbaren. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Rahmen- und Kernphasen sowie individuelle Vereinbarungen erleichtern die Pflege von Angehörigen.
Familienbetreuungszentren: Unterstützung während des Auslandseinsatzes
Mit ihrer Familienbetreuungsorganisation trägt die Bundeswehr den besonderen Belastungen Rechnung, die sich für Familien aus den Auslandseinsätzen der Soldatinnen und Soldaten ergeben. Mit 32 Familienbetreuungszentren (FBZFamilienbetreuungszentrum) bundesweit und bis zu 50 einsatzbedingt temporär eingerichteten Familienbetreuungsstellen steht sie den Soldatinnen und Soldaten und deren Familien zur Seite. Während die Familienbetreuungszentren die Betreuung im Grundbetrieb sicherstellen, nehmen die Familienbetreuungsstellen ausschließlich einsatzbezogene Betreuungsaufgaben wahr. Die Familienbetreuung ist während der gesamten Dauer eines Auslandseinsatzes Tag und Nacht für die Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten erreichbar.
Die Familienbetreuung arbeitet eng mit sozialen Bundeswehr-Dienststellen, zivilen Ämtern und Behörden und dem Netzwerk der Hilfe zusammen. Mit Informationsveranstaltungen am Standort sorgt die Familienbetreuung dafür, dass Angehörige über die Lage in den Einsatzgebieten unterrichtet werden. Zugleich sind diese Veranstaltungen wichtige Plattformen für den Kontakt der Angehörigen untereinander.
Beratung durch den Sozialdienst
Der Sozialdienst der Bundeswehr berät umfassend zum Unterstützungsangebot der Bundeswehr. Dies gilt unabhängig von der Statusgruppe. Je nach Bedarf werden Kontakte zu Stellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr vermittelt. Zudem hilft der Sozialdienst Bundeswehrangehörigen bei Anträgen für die Anerkennung von Pflegestufen, Sonderurlaub oder Familienpflegezeiten.