Die Bundeswehr als Armee im Einsatz
Bedrohungen machen nicht halt an Ländergrenzen. Deshalb ist die Bundeswehr inzwischen weltweit im Einsatz.
Auftrag bis 1990: Landes- und Bündnisverteidigung
Bis zur Wiedervereinigung 1990 lautete der Auftrag der Bundeswehr Landes- und Bündnisverteidigung. Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Territoriums gab es lediglich bei Naturkatastrophen. So leisteten etwa deutsche Transportflieger oder Pioniere wiederholt Hilfe bei Dürrekatastrophen und Erdbeben oder transportierten Hilfsgüter in Katastrophengebiete.
Seit 1959 war die Bundeswehr auf diese Weise in mehr als 50 Ländern im Auslandseinsatz. Viele Soldaten betrachteten bis 1990 aber auch ihre Tätigkeit in den Luftverteidigungsgefechtsständen der NATONorth Atlantic Treaty Organization oder bei Übungen und Manövern als Einsatz. An Friedensmissionen der Vereinten Nationen beteiligte sich die Bundeswehr damals jedoch nicht.
Grundlegende Veränderung durch die Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung wurde aber klar, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus internationalen Verträgen aktiver nachkommen musste. Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte dazu bereits bei seiner Regierungserklärung im ersten gesamtdeutschen Bundestag am 4. Oktober 1990, dass das vereinte Deutschland seiner internationalen Verantwortung gerecht werden wird. Dazu würden auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Erste Schritte zur Armee im Einsatz
1991, während des zweiten Golfkriegs zur Befreiung des vom Irak besetzten Kuwait, entsandte die Bundeswehr Jagdbomber und Flugabwehrraketen in die Türkei sowie einen Minenabwehrverband ins Mittelmeer. Ziel war es vor allem, Präsenz an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Südflanke und Solidarität mit dem NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner Türkei zu zeigen.
Darüber hinaus unterstützte Deutschland die Koalitionstruppen der Vereinten Nationen materiell und stellte Flugabwehrraketen für Israel bereit. Die deutsche Unterstützung belief sich auf rund elf Milliarden D-Mark (rund fünf Milliarden Euro). Nach dem Krieg unterstützte ein Minensuchverband der Bundeswehr die Minenräumung im Persischen Golf.
„Out of area“- Armee im Einsatz in Fernost
Der erste Einsatz der Bundeswehr „out of area“, also außerhalb des Bündnisgebiets der NATONorth Atlantic Treaty Organization, war in Kambodscha. In der Hauptstadt Phnom Penh sollten deutsche Sanitäter 1992/93 mit einem Lazarett die medizinische Versorgung der UNUnited Nations-Blauhelme sicherstellen. Da sie damit kaum ausgelastet waren, übernahmen sie auch die Versorgung der einheimischen Bevölkerung.
Dabei kam Feldwebel Alexander Arndt als erster deutscher Soldat in einem Auslandseinsatz ums Leben, als er von einem Unbekannten erschossen wurde.
Somalia – Armee im Einsatz in Afrika
1993 bis 1995 unterstützten deutsche Soldaten mit einem gemischten Versorgungsbataillon die United Nations Operation in Somalia II (UNOSOMUnited Nations Operation in Somalia II). Ziel war es, im Norden des Landes eine indische Brigade der Blauhelme zu versorgen. Da diese nicht zum Einsatz kam, leisteten die deutschen Soldaten Aufbauhilfe für die örtliche Bevölkerung.
„Peacekeeping missions“
Die Vereinten Nationen mandatierten die Einsätze in Kambodscha und in Somalia im Rahmen von Resolutionen des UNUnited Nations-Sicherheitsrats. Sie galten als „peacekeeping missions“, als friedenserhaltende Missionen. Im Falle des humanitären Einsatzes in Kambodscha reichte das UNUnited Nations-Mandat sowie der Beschluss des Bundeskabinetts für den Einsatz aus.
Ebenfalls mit einem UNUnited Nations-Mandat ausgestattet, stellte sich die Ausgangslage für einen deutschen Einsatz in Somalia anders dar. Er war nicht wie der Einsatz in Kambodscha eine humanitäre, sondern eine militärische Mission und somit verfassungsmäßig nicht zulässig. Auf Antrag der oppositionellen SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands verwies das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993, dass Voraussetzung für die Entsendung der Soldaten nach Somalia, ein zustimmender Beschluss des Parlaments sei. Dieser erfolgte dann auch Anfang Juli 1993.
Abschließend wurde die Grundsatzfrage nach der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von Auslandseinsätzen außerhalb des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Bündnisgebiets ein Jahr später, am 12. Juli 1994, im sogenannten „Out of area“-Urteil gefällt. Demnach sind „Out of area“-Einsätze verfassungskonform, wenn der Bundestag vorher zustimmt. Das Urteil markiert die Geburtsstunde des sogenannten Parlamentsvorbehaltes.
Bürgerkrieg auf dem Balkan – Zäsur für die Armee im Einsatz
Der seit 1990 eskalierende Konflikt im zerfallenden Jugoslawien brachte die deutsche Außenpolitik in eine Zwangslage. Mit der schnellen Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens im Dezember 1991 hatte sie den Konflikt dieser Staaten mit Rest-Jugoslawien verschärft. Ein Jahr später entstand mit der Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas der nächste Brennpunkt, diesmal als ethnischer Konflikt zwischen den bosnischen Muslimen und den Serben. Die Vereinten Nationen sahen dieser Entwicklung lange tatenlos zu. Die United Nations Protection Force (UNPROFORUnited Nations Protection Force) konnte weder den Konflikt entschärfen, noch hatten ihre Truppen ein Mandat, gegen die „ethnischen Säuberungen“ durch die bosnischen Serben einzuschreiten.
Die Bundesrepublik Deutschland erklärte sich 1992 bereit, die UNPROFORUnited Nations Protection Force mit einer logistischen Basis in Kroatien sowie Aufklärungsflugzeugen zu unterstützen. Später half die Bundeswehr auch bei der Überwachung eines Embargos mit Hilfe von Schiffen im Mittelmeer (UNUnited Nations-Operation Sharp Guard). Der Konflikt konnte jedoch auch durch Flugverbotszonen nicht befriedet werden.
„Frieden“ auf dem Balkan und IFORImplementation Force-Einsatz
Mit dem Friedensabkommen von Dayton zwangen europäische Staaten und die USA im Dezember 1995 die Kriegsparteien zum Frieden in Bosnien-Herzegowina. Zur Überwachung entsandten die Vereinten Nationen danach die Implementation Force (IFORImplementation Force). Die Bundeswehr beteiligte sich mit einem Heereskontingent zur Versorgung der beteiligten Streitkräfte und überwachte mit ECRElectronic Combat Reconnaissance- und Aufklärungstornados die Flugverbotszone.
Deutlich gefährlicher waren die Versorgungsflüge der Luftwaffe in das von bosnischen Serben belagerte Sarajevo: Zwischen Juli 1992 und Juni 1996 brachten deutsche Transportflugzeuge über eine Luftbrücke Versorgungsgüter, Lebensmittel und Medikamente in die Stadt.
„Out of area“: Mit dem Grundgesetz vereinbar?
Die Teilnahme an den Einsätzen auf dem Balkan führte wiederholt zu Kontroversen zwischen den im Bundestag vertretenen Parteien. Bis zum Sommer 1994 erklärte die Bundesregierung, die Teilnahme an diesen Einsätzen besäße immer auch humanitären Charakter, so dass Deutschland nicht abseits stehen dürfe.
Um zu klären, ob diese Einsätze mit dem Grundgesetz vereinbar seien, wandten sich die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands- und die FDPFreie Demokratische Partei-Bundestagsfraktionen an das Bundesverfassungsgericht: Die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands hielt bereits die Einsätze Sharp Guard und UNOSOMUnited Nations Operation in Somalia II für verfassungswidrig, die FDPFreie Demokratische Partei hingegen die Teilnahme deutscher Soldaten an den AWACSAirborne Early Warning and Control System-Überwachungsflügen über dem Balkan.
Das Karlsruher Urteil und die Armee im Einsatz
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 12. Juli 1994 in Karlsruhe: Das Grundgesetz lässt den Einsatz der Bundeswehr auch außerhalb des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Territoriums („out of area“) zu. Denn in Artikel 24 (2) heißt es: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen“. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich das sowohl auf die NATONorth Atlantic Treaty Organization als auch auf die Vereinten Nationen anwenden. Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen verpflichtet Deutschland nach Kapitel VII der UNUnited Nations-Charta zudem zur militärischen Unterstützung bei mandatierten Einsätzen. Damit waren die Einsätze der Bundeswehr von Anfang an mit dem Grundgesetz in Einklang.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb der Bundesregierung jedoch vor, die Entsendung der Bundeswehr in einen Einsatz vom Bundestag beschließen zu lassen.
Parlamentsbeteiligungsgesetz tritt in Kraft
Das 2005 in Kraft gesetzte Parlamentsbeteiligungsgesetz definiert dieses Verfahren. Maßgeblich für Auslandseinsätze der Bundeswehr vor und nach 1994 ist das Grundgesetz. Das Karlsruher Urteil sprach dem Bundestag jedoch ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht zu.
Kosovo 1999 – Ein Krieg ohne Mandat?
Die verschiedenen Einsätze der Bundeswehr auf dem Balkan dauerten bis 2017. Die Mehrheiten des Bundestags haben sie stets mitgetragen. Der Kosovo-Krieg ab März 1999 war indes eine Ausnahme: Auch dort eskalierte der ethnische Konflikt zwischen christlich-orthodoxen Serben und überwiegend muslimischen Kosovaren. Die Bundesrepublik Jugoslawien schränkte die Autonomie ihrer Teil-Republik Kosovo zunehmend ein. Diese politische Bevormundung führte zu Separationsbestrebungen der muslimischen Bevölkerungsmehrheit, die ihrerseits nach Unabhängigkeit strebte. Die innenpolitischen Spannungen verschärften sich infolge von Übergriffen durch Polizei und Militär gegen die Bevölkerung, worauf kosovarische paramilitärische Verbände entstanden, die ebenfalls Gewalt gegen Serben ausübten.
Der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Luftkrieg gegen Jugoslawien
Die westlichen Staaten entschlossen sich aufgrund der fortschreitenden Eskalation durch die jugoslawische Führung im März 1999 zum Luftkrieg gegen Jugoslawien und seine Truppen im Kosovo, um es zum Einlenken zu zwingen. Die Bundeswehr bekämpfte dabei die jugoslawische Luftverteidigung, überwiegend mit ECRElectronic Combat Reconnaissance-Tornados. Es war der erste Kampfauftrag für die Armee im Einsatz. Doch ein Mandat der Vereinten Nationen lag nicht vor.
Erst nach vier Monaten endete dieser Krieg mit einem Einlenken der jugoslawischen Regierung. Die Bundeswehr schickte Truppen im Rahmen der Kosovo Force (KFORKosovo Force), um den Friedensprozess abzusichern. 2008 erklärte der Kosovo seine politische Unabhängigkeit von Jugoslawien.
9/11 – „Krieg gegen den Terror“
Am 11. September 2001 griffen islamistische Terroristen mit vier entführten Passagierflugzeugen das World Trade Center in New York sowie das USUnited States-Verteidigungsministerium in Washington an. Tausende Tote waren zu beklagen. USUnited States-Präsident George W. Bush erklärte den „Krieg gegen den Terror“ und gegen das Netzwerk al-Qaida. Dieses Netzwerk hatte zuvor bereits an anderen Orten Terroranschläge auf USUnited States-Einrichtungen begangen und sich zu den Anschlägen von 9/11 bekannt.
NATONorth Atlantic Treaty Organization ruft Bündnisfall aus
Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte wenige Tage später im Deutschen Bundestag die „uneingeschränkte Solidarität“ Deutschlands mit den USA. Die NATONorth Atlantic Treaty Organization rief erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall nach Artikel 5 der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Charta aus. Afghanistan, der zentrale Rückzugsort von al-Qaida, war weder dazu bereit, noch dazu in der Lage, die Drahtzieher der Anschläge auszuliefern.
UNUnited Nations-Sicherheitsrat beschließt Entsendung der ISAFInternational Security Assistance Force
Der UNUnited Nations-Sicherheitsrat beschloss daher die Entsendung einer International Security Assistance Force (ISAFInternational Security Assistance Force). Sie sollte den Aufbau staatlicher Strukturen in Afghanistan absichern. Das Land befand sich damals zu großen Teilen unter der Herrschaft der Taliban. Tatsächlich gelang es zunächst, deren Einfluss zurückzudrängen und eine neu eingesetzte Zentralregierung und das Parlament zu unterstützen. Die Bundeswehr war seit Februar 2002 Teil des ISAFInternational Security Assistance Force-Einsatzes, stellte Teile der Multinational Brigade in Kabul und betrieb den Kabul International Airport. Später wurde sie in den Norden verlegt und übernahm die Verantwortung für das Regionalkommando Nord und die dortige Stabilisierungsoperation.
Afghanistan: Stabilisierungseinsatz oder „Krieg“?
Anfänglich waren die Einsätze in Afghanistan wie zuvor auf dem Balkan Stabilisierungseinsätze. Es galt Friedensprozesse abzusichern, staatliche Strukturen aufzubauen und den Aufbau der lebensnotwendigen Infrastruktur zu fördern. In Afghanistan stand dieser „Stabilisierungseinsatz“ aber von Anfang an unter Druck: Die anfangs scheinbar vertriebenen bewaffneten Gruppierungen der Taliban kämpften immer härter gegen die als Eindringling empfundene ISAFInternational Security Assistance Force. Anschläge auf Soldatinnen und Soldaten der ISAFInternational Security Assistance Force häuften sich. Ab 2008 folgten auch im deutschen Verantwortungsbereich offene Angriffe.
Die Wirklichkeit in Afghanistan
Die deutschen Soldatinnen und Soldaten empfanden die zunehmenden Gefechtshandlungen als „Krieg“, während Politiker noch von „Stabilisierungseinsatz“ sprachen. Über die Wirklichkeit in Afghanistan gab es unterschiedliche Wahrnehmungen.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sprach Ende 2009 als erster von „kriegsähnlichen Zuständen“ in Afghanistan und bezeichnete den Einsatz nach den Gefechten 2010 als „Krieg“. Erst unter dem Druck dieser Einschätzungen waren die Bundeswehrführung und die Bundesregierung bereit, schwere Waffen wie etwa Haubitzen und Schützenpanzer nach Afghanistan zu verlegen.
Die Folge-Mission Resolute Support
Der ISAFInternational Security Assistance Force-Einsatz endete 2014. Ihm folgte als reine Beratungsmission Resolute Support. Bis dahin waren 35 deutsche Soldaten bei Kampfhandlungen oder Anschlägen in Afghanistan gefallen. Insgesamt verlor die Bundeswehr als Armee im Einsatz seit 1991 mehr als 100 Soldaten. An sie erinnert der Wald der Erinnerung nahe Potsdam.
Armee im Einsatz - nicht an der Heimatfront
Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck erklärte 2004: „Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt.“ Das heißt: Der internationale Terrorismus muss dort bekämpft werden, wo er seine Wurzeln hat. Weil Deutschland aber auch vom freien Handel und freien Handelswegen lebt, muss es dazu bereit sein, diese Freiheiten auch zu verteidigen.
Neue Einsätze in Afrika
Die Bundeswehr befindet sich derzeit auch in Mali. Deutsche Soldaten und Soldatinnen stabilisieren dort die Region und bilden – gemeinsam mit Soldaten aus anderen Staaten – die malischen Streitkräfte aus, damit sie ihre Heimat schützen können. Aktuell beteiligt sich die Bundeswehr an zwölf Einsätzen von der Westsahara bis zum Horn von Afrika. Die Armee im Einsatz ist Realität geworden.
Deutschland und die Bundeswehr heute
Die Weltordnung ist seit dem Ende des Ost-West-Konflikts komplexer geworden. International agierende Terrorgruppen, regionale Warlords, aber auch der internationale Waffen- und Rauschgifthandel gefährden die Sicherheit und Stabilität in vielen Regionen der Welt. Im Gegensatz zu regionalen Konflikten, wie auf dem Balkan, sind Konflikte heute oftmals grenzüberschreitend und beziehen viele Akteure mit ein.
Europäische Führungsmacht
Die Bundesrepublik Deutschland ist zudem eine europäische Führungsmacht. Von ihrer Wirtschaftskraft hängen auch andere Staaten ab. Deutschland kann sich daher seiner internationalen Verantwortung nicht verweigern. Es muss bereit sein, sich im Rahmen internationaler Vereinbarungen und Verträge zur Sicherung des Friedens und zur Eindämmung von Konflikten und Kriegen zu engagieren.
Literatur zum Thema:
Rudolf J. Schlaffer/Marina Sandig, Die Bundeswehr 1955–2015. Sicherheitspolitik und Streitkräfte in der Demokratie. Analysen, Bilder und Übersichten. Freiburg im Breisgau 2015, ISBN 978-3-7930-9836-2