Grundausbildung bei der Bundeswehr: Wichtige Informationen im Überblick
Bevor sie zur Bundeswehr kommen, sind viele angehende Soldatinnen und Soldaten aufgeregt. Nicht zu Unrecht, denn bei der Truppe ticken die Uhren anders: frühes Aufstehen, viel Sport, Außendienst bei Wind und Wetter. Die ersten Monate bei der Bundeswehr werden aber auch durch eine einmalige Kameradschaft geprägt.
Die Grundausbildung ist intensiv – vermittelt wird militärisches Basiswissen, das jeder Soldat und jede Soldatin kennen muss. In nur drei Monaten werden Rekrutinnen und Rekruten mit dem militärischen Alltag vertraut gemacht: Marschieren, Schießen und Schlafen unter freiem Himmel. Sie lernen ihre Rechte und Pflichten kennen – und die besondere Kameradschaft innerhalb der Truppe.
Erfahrenes Ausbildungspersonal gibt den Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung alle Kompetenzen mit, auf die es beim Dienst in der Truppe ankommt. Nach der sogenannten allgemeinmilitärischen Grundbefähigung sind junge Soldatinnen und Soldaten so weit, ihre militärischen Kenntnisse etwa mit der Spezialgrundausbildung zum Panzergrenadier oder zur Decksdienstsoldatin zu vertiefen.
Leben retten und Wache schieben
Zwei wichtige militärische Basisqualifikationen vermitteln die Ausbilderinnen und Ausbilder der Bundeswehr gleich in der Grundausbildung: Als „Einsatzersthelfer A“ ist man in der Lage, lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Kameradinnen und Kameraden vorzunehmen. Dieser Erste-Hilfe-Kurs ist deutlich umfangreicher als der, den viele Menschen etwa für den zivilen Führerschein machen müssen.
Die zweite Basisqualifikation in der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten. Die Rekrutinnen und Rekruten lernen alles, um zum Beispiel eine Kaserne zu bewachen. Das Untersuchen von Fahrzeugen auf versteckte Sprengsätze oder das fachmännische Kontrollieren von Ausweisen gehört ebenso dazu wie das Streifelaufen.
Jede Teilstreitkraft lehrt anders
Das Heer, die Marine, die Luftwaffe, die Streitkräftebasis und der Cyber- und Informationsraum unterhalten eigene Einheiten für die Grundausbildung. Auch im Territorialen Führungskommando und im Sanitätsdienst können Soldatinnen und Soldaten ihre ersten Monate in der Bundeswehr ableisten. Dabei sehen nicht nur die jeweiligen Uniformen der Teilstreitkräfte anders aus. Auch die Grundausbildung variiert je nach Teilstreitkraft.
So legt das Heer mehr Wert auf körperliche Fitness, während die Marine ihre Rekrutinnen und Rekruten auf den Dienst an Bord eines Kriegsschiffes vorbereit. Die wichtigsten Inhalte der Grundausbildung werden jedoch in allen Teilstreitkräften vermittelt. Schließlich sollen die Soldatinnen und Soldaten durch die Grundausbildung auf einen einheitlichen militärischen Standard gebracht werden, damit sie hinterher in allen Bereichen der Bundeswehr eingesetzt werden können.
Bundesweite Ausbildung
Rekrutinnen und Rekruten absolvieren ihre Grundausbildung an mehr als 50 Standorten der Bundeswehr in ganz Deutschland: von Flensburg bis Mittenwald und von Gerolstein bis Viereck. Die Karte unten gibt einen Überblick über die verschiedenen Standorte von Grundausbildungseinheiten. Mit einem Klick geht es zu weiteren Informationen: etwa zur Adresse des Standorts, zu den Ansprechstellen vor Ort oder zu Übersichtsplänen der jeweiligen Kaserne.
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Gemeinsam lernen und leben
Der Dienst in der Bundeswehr ist Dienst innerhalb einer militärischen Gemeinschaft. In den ersten Monaten teilen sich die Grundauszubildenden sogar ihr Zimmer: Beim Heer wird es Stube, in der Marine Kammer genannt. Auch zum Essen geht es gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden – und zwar pünktlich.
Auch wenn der Mangel an Privatsphäre für viele Rekrutinnen und Rekruten hart ist: Zusammen erreichte Erfolge und gemeinsam überstandene Entbehrungen schweißen zusammen. Die Kameradschaft in der Grundausbildung bleibt den meisten Soldatinnen und Soldaten ihr ganzes Berufsleben hindurch in guter Erinnerung.
„Zusammen würden wir durchs Feuer gehen!”
Eine Kaserne ist natürlich kein Hotel – dennoch ist bei der Bundeswehr für fast alles gesorgt: Das Bett ist warm, das Essen nahrhaft und sogar WLAN kommt nach und nach überall hinzu. Fast alle Stuben der Bundeswehr haben zudem einen Fernseher und einen Kühlschrank, damit man nach Dienstschluss auch mal einen Film sehen und dazu eine kalte Cola trinken kann. Auch verfügt jede Kaserne über einen Fitnessraum, um sich in Schuss zu halten.
Bundeswehrangehörige können in den Truppenküchen ihrer Kasernen preiswert essen. Drei Mahlzeiten am Tag gibt es für weniger als zehn Euro. Salat und Suppe, Getränke und ein ordentlicher Nachschlag sind inklusive. Dabei wird genau auf den Nährwert des Essens geachtet: Schließlich verbrauchen gerade die Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung viele Kalorien. Draußen auf dem Übungsplatz kommt entweder die Feldküche zum Einsatz oder es gibt die berühmte Einpersonenpackung (EPaEinpersonenpackung), ein Päckchen mit einer reichhaltigen Tagesration Proviant.
Bezahlung im Voraus
Die Berufsbezeichnung deutet schon darauf hin: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten kein Gehalt, sondern Sold. Die Bezüge von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) sind im Bundesbesoldungsgesetz, die der Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender und FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender im Heimatschutz) im Wehrsoldgesetz geregelt. Der Sold wird monatlich im Voraus bezahlt.
Der Sold besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das abhängig vom Dienstgrad der Soldatin oder des Soldaten steigt. Jedem Dienstgrad ist eine Besoldungsgruppe aus der Besoldungsordnung zugeordnet. Für Soldatinnen und Soldaten in der Grundausbildung ist das meistens die niedrigste. Zum Grundgehalt dazu kommen Zulagen. Etwa wenn „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ geleistet wird – also etwa am Wochenende oder spät am Abend.
- Der Wehrsoldgrundbetrag liegt für Freiwillig Wehrdienstleistende des niedrigsten Dienstgrades bei derzeit 1.837 Euro im Monat.
- Für Soldaten auf Zeit des niedrigsten Dienstgrades beträgt das Grundgehalt pro Monat rund 2.700 Euro.
Die Bezahlung von Soldatinnen und Soldaten ähnelt also der anderer Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede: So genießen die Soldatinnen und Soldaten das Privileg der freien Heilfürsorge. Das bedeutet, dass sich die Bundeswehr mit eigenen Ärzten, Praxen und Krankenhäusern um die medizinische Rundumversorgung ihrer Soldatinnen und Soldaten kümmert. Krankenversicherungsbeiträge werden also nicht fällig.
Auch Sozialversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden, solange eine Soldatin oder ein Soldat im Dienst der Bundeswehr steht. Sie werden erst nach dem Ausscheiden aus dem Dienst fällig und werden dann komplett vom Dienstherrn übernommen.
Als weiteres „Goody“ können aktive Soldatinnen und Soldaten kostenfrei mit der Bahn fahren, wenn sie dabei Uniform tragen. Das gilt sowohl für den Regional- als auch für den Fernverkehr. So können Soldatinnen und Soldaten nicht nur Geld sparen, sondern auch noch das Klima schonen.