Freiwilliger Wehrdienst: Chance statt Pflicht
Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger bleibt auch in Zukunft der zentrale Auftrag der Bundeswehr. Jeder kann etwas dafür tun, die Werte der Demokratie zu verteidigen und unser Leben in Frieden und Freiheit zu bewahren. Der freiwillige Wehrdienst ist dafür eine Möglichkeit.
Die Bundeswehr ist seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 eine Freiwilligenarmee. Damit verbunden war die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes (FWDFreiwilliger Wehrdienst). Der FWDFreiwilliger Wehrdienst bietet die Chance, sich als Staatsbürgerin oder Staatsbürger zu engagieren und gleichzeitig den Soldatenberuf und die Bundeswehr näher kennenzulernen. Seit April 2021 gibt es auch die Möglichkeit, den freiwilligen Wehrdienst ausschließlich im Heimatschutz zu leisten.
Verpflichtung
Freiwillig Wehrdienstleistende müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre (17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) alt sein und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Interessierte können sich für sieben bis 23 Monate verpflichten, ohne sich wie Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen gleich für mehrere Jahre an die Bundeswehr zu binden.
Die ersten sechs Monate sind eine Probezeit, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden kann. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten wird von den freiwillig Wehrdienstleistenden die Bereitschaft verlangt, auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Es sei denn, sie leisten ihren freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz.
Dieser ist anders organisiert. Interessierte verpflichten sich für zwölf Monate, von denen sie aber zunächst nur die ersten sieben Monate ableisten. Nach der Grund- und Spezialausbildung werden die jungen Frauen und Männer dann Reservisten. Die restlichen fünf Monate Wehrdienst leisten sie dann flexibel binnen sechs Jahren ab. Die „Heimatschützer“ werden in ihrer Region vor allem im Katastrophenschutz und in der Amtshilfe eingesetzt. An Auslandseinsätzen müssen sie nicht teilnehmen.
Besoldung
Der monatliche Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende im niedrigsten Dienstgrad (Jäger, Flieger oder Schütze) beträgt gut 1.800 Euro. Der Sold steigt dann gestaffelt nach Dienstgraden. Ein freiwillig Wehrdienstleistender im Dienstgrad eines Hauptgefreiten erhält zum Beispiel rund 2.200 Euro im Monat.
Dienstgrad | Wehrsoldgrundbetrag pro Monat* |
---|---|
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose | 1.837 € |
Gefreiter | 1.892 € |
Obergefreiter | 2.001 € |
Hauptgefreiter | 2.272 € |
Hinzu kommen eine unentgeltliche medizinische Versorgung beim Truppenarzt, kostenfreie Familienheimfahrten zwischen Wohnort und Dienststelle sowie – nach Abschluss der Probezeit – ein Entlassungsgeld von 100 Euro pro geleistetem Dienstmonat. Im Ausland erhalten freiwillig Wehrdienstleistende eine zusätzliche Vergütung. Je nach Dienstgrad zwischen 495 und 542 Euro. Nach dem Ende des freiwilligen Wehrdienstes ist im gleichen Dienstgrad eine Weiterverpflichtung als Soldatin oder Soldat auf Zeit möglich.
Karriere
Freiwillig Wehrdienstleistende dienen in der Mannschaftslaufbahn und beginnen ihren Dienst mit einer dreimonatigen Grundausbildung in einer Rekrutenkompanie. Dort lernen sie das grundlegende „Handwerkszeug“, das jede Soldatin und jeder Soldat beherrschen muss.
Danach geht es für die Soldatinnen und Soldaten in ihre Stammeinheit, um für einen bestimmten Dienstposten ausgebildet zu werden. Auch diese Fachausbildung dauert in der Regel drei Monate. Ob Panzergrenadier im Heer, Flugabwehrraketensoldatin in der Luftwaffe oder Navigationssoldat in der Marine – auch für freiwillig Wehrdienstleistende gibt es viele Möglichkeiten, sich nach der Grundausbildung zu spezialisieren.