Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere Reserve des Truppendienstes ausgesetzt
Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere Reserve des Truppendienstes ausgesetzt
- Datum:
- Ort:
- Bonn
- Lesedauer:
- 4 MIN
Der ehemalige Generalleutnant Markus Laubenthal, Stellvertreter des Generalsinspekteurs und Beauftragter für Reservistenangelegenheiten, hat entschieden: der Seiteneinstieg nach § 26 Soldatenlaufbahnverordnung (SLVSoldatenlaufbahnverordnung) wird ab dem 01.07.2020 vorerst ausgesetzt. Ziel ist, nach Auswertung des Pilotprojekts ein komprimiertes und auf einen verzugslosen Einstieg ausgerichtetes Verfahren zu schaffen.
Den Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere Reserve des Truppendienstes attraktiver gestalten – ein Gewinn für Interessierte und für die Truppe
Durch die Auswertung des Pilotprojekts und die damit einhergehenden Folgerungen wird ein Neuansatz geschaffen, der bestehende Rahmenbedingungen an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anpasst und somit den Seiteneinstieg nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung verbessert. Durch die heute bestehende und leider unvermeidliche lange Wartezeit ergibt sich die Möglichkeit, das Verfahren zu ändern, ohne dass potenzielle Bewerber vergleichbar Zeit auf ihrem Weg in die Reserve verlieren.
Was besagen die Regelungen des Seiteneinstiegs in die Laufbahn der Offiziere der Reserve?
Die Möglichkeit eines Seiteneinstieges in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes ist zweigeteilt. Entweder fordert der Zieldienstposten ein vorhandenes spezifisches Studium, zum Beispiel das Studium der Medizin für Sanitätsoffiziere oder Jura für den Stabsoffizier Recht. In solchen Fällen kann eine Einstellung nach § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 2 der SLVSoldatenlaufbahnverordnung erfolgen.
Oder es wird für den Einstieg in die Laufbahn ein Hochschulstudium verlangt, die Funktion am Dienstposten ist aber nicht auf einen spezifischen Studiengang ausgerichtet, zum Beispiel der Einsatzoffizier beziehungsweise Einsatzstabsoffizier Streitkräfte, hier kann nach § 43 Absatz Verbindung mit § 26 der SLVSoldatenlaufbahnverordnung eine Einstellung erfolgen.
Attraktiv sind diese Möglichkeiten des Seiteneinstiegs für ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nach Ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr ein ziviles Hochschulstudium abgeschlossen haben und sich mit höherem Dienstgrad in der Reserve der Bundeswehr wieder engagieren wollen. Aber auch für viele Ungediente die über diesen Weg ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten wollen, stellt dies eine attraktive Einstiegsmöglichkeit in eine Laufbahn der Reserve dar.
Aktuelles Verfahren hat sich für alle Beteiligten als unbefriedigend erwiesen
Beide Möglichkeiten des Seiteneinstiegs haben eines gemeinsam: Lange Wartezeiten zwischen Abgabe der Bewerbung, Durchlaufen des Assessmentverfahrens, Abschluss der allgemeinmilitärischen Ausbildung und Beorderung in den Streitkräften. Im Falle eines Seiteneinstiegs nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung kommt die Ungewissheit in Bezug auf den künftigen Dienstort hinzu. Für viele Interessenten mit abgeschlossener Hochschulausbildung sind das die wesentlichen Gründe, sich gegen ein Engagement in der Reserve der Bundeswehr zu entscheiden. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen werden geändert.
Beim Seiteneinstieg nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung werden derzeit im Jahr durchschnittlich 50 Übernahmen für die Reserve realisiert. Bei dieser Möglichkeit des Seiteneinstiegs sind die bereits beschriebenen Probleme besonders gravierend und werden von vielen Bewerbenden als störend wahrgenommen, womit diese Option für mögliche Interessenten unattraktiv wird.
Unattraktive Rahmenbedingungen beizubehalten, ist keine Option
Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) werden die für die Personalführung von Reservistinnen und Reservisten zuständige Abteilung VI im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW VI), sowie das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr, als Bedarfsträger, die Abläufe des Bewerbungs- und Übernahmeverfahrens für einen Seiteneinstieg in die Reserve vereinfachen und beschleunigen.
Wer profitieren wird
In einem ersten Schritt sollen von der Verbesserung der Rahmenbedingungen diejenigen Reservistinnen und Reservisten profitieren, die sich nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung um eine Übernahme beworben haben.
Ziel ist unter anderem, Interessierten zukünftig über die Internetplattform bundeswehr-karriere.de konkrete Besetzungsmöglichkeiten von in Frage kommenden Dienstposten anzubieten. Dies birgt zwei Vorteile:
- Die Interessierten erhalten mit der Bewerbung bereits vor der Übernahme Kenntnis über den möglichen zukünftigen Beorderungstruppenteil und Dienstort.
- Der Einstellungsprozess wird über das Portal bundeswehr-karriere.de wesentlich verkürzt.
Alt- und Neuverfahren können nicht parallel laufen
Neben weiteren erforderlichen Anpassungen ist dies ein vermeintlich kleiner Schritt, der jedoch diverse ITInformationstechnik-technische und prozessuale Anpassungen erfordert. Die Änderung kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden, solange das Altverfahren parallel läuft. Ein gezieltes temporäres Aussetzen des Verfahrens nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung ist damit aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich.
Auswirkungen der COVID-19Coronavirus Disease 2019 Pandemie auch als Chance zur Veränderung nutzen
Noch Anfang diesen Jahres war der Start der Neuausrichtung des Seiteneinstieges nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung und damit das Aussetzen der Auswahl für das Jahr 2021 beabsichtigt. Doch COVID-19Coronavirus Disease 2019 hat die Karten in vielen Lebensbereichen neu gemischt – so auch für den Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere der Reserve.
Unter Berücksichtigung aller Verhaltensregeln und Hygienevorschriften, im Rahmen der Pandemie, werden bis zum Jahresende 2020 pro Woche nur noch maximal 30 Bewerbende für die diversen Einstellungsoptionen in die Laufbahnen der Offiziere der Reserve des Truppendienstes beim Karrierecenter Erfurt das Assessmentverfahren durchlaufen können. Das ist lediglich ein Viertel der ursprünglichen Kapazitäten. Die Wartezeiten im Seiteneinstieg wie auch in den anderen Laufbahnen werden also noch deutlich länger als sie es bereits heute sind. Um einen weiteren Anstieg des Bewerbungsstaus zu verhindern und diese ungewöhnliche Situation dennoch effektiv und zielgerichtet zu nutzen, wurde die für 2021 vorgesehene Weiterentwicklungsmaßnahme vorgezogen.
Für das Kalenderjahr 2020 und nachfolgende Jahre wird das Bewerbungsverfahren für den Seiteneinstieg nach § 26 SLVSoldatenlaufbahnverordnung vorerst ab dem 01.07.2020 ausgesetzt. Bis dato eingegangene Bewerbungen werden im etablierten Altverfahren weiter bearbeitet.