Geld für Hilfeleistung

Corona-Sonderprämie gelangt zur Auszahlung

Corona-Sonderprämie gelangt zur Auszahlung

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Reservistendienst Leistende, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2022 zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorwiegend in Gesundheitsämtern oder Gesundheitsbehörden, oder die als Unterstützungspersonal bei den Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr eingesetzt wurden, haben grundsätzlich Anspruch auf die Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst.

Amtshilfe Gesundheitsamt Mittweida

Soldatinnen und Soldaten unterstützten bundesweit die Gesundheitsämter während der Corona-Pandemie.

Bundeswehr/Anne Weinrich

Für alle Mitunterstützter

Das gleiche gilt für Unterstützungspersonal, das zu einem Gesundheitsamt oder einer Gesundheitsbehörde im Sinne des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMIBundesministerium des Innern und für Heimat) vom 29. April 2021 zur Dienstleistung beordert (kommandiert) und von dort zur Dienstleistung entsprechend abgestellt wurde.

Auszahlung in zwei Teilen

Möglich wurde dies auf Grund einer Initiative des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Auszahlung der Corona-Sonderprämie ÖGD erfolgt zunächst in Höhe von 70 Prozent der entsprechenden Prämie für aktive Soldatinnen und Soldaten, da mit BMIBundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen nur im Hinblick hierauf Einvernehmen erzielt werden konnte.

Für die Erreichung einer rückwirkenden Zahlbarmachung der restlichen 30 Prozent der Prämie beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung eine Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vorzunehmen. Nach Inkrafttreten einer entsprechenden Rechtsgrundlage werden die restlichen 30 Prozent der in Rede stehenden Prämie an die RDLReservistendienst Leistende ausgezahlt.

Im Ergebnis sollen somit alle prämienberechtigten RDLReservistendienst Leistende die Corona-Sonderprämie ÖGD in gleicher Höhe wie aktive Soldatinnen und Soldaten erhalten.

Berechnung der Sonderprämie

Die Auszahlung in Höhe von 70 Prozent beginnt in Kürze.

von  BMVg P II 5  E-Mail schreiben

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