Sichtbares Zeichen

Auswirkungen des Wegfalls der Kennzeichnungspflicht für Reservistinnen und Reservisten

Auswirkungen des Wegfalls der Kennzeichnungspflicht für Reservistinnen und Reservisten

Datum:
Ort:
Bonn
Lesedauer:
2 MIN

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Mit der Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung von Reservistinnen und Reservisten in der Bundeswehr und der Anpassung der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 ist die Kennzeichnung für Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr weggefallen. 

Ehemalige Aufschiebeschlaufe der Reserve

Durch eine Gesetzesänderung weggefallen, die Kennzeichnungspflicht für Reservistinnen und Reservisten

Bundeswehr/Andreas Schindler

Die Kennzeichnung war bis zum Sommer 2019 eine schwarz-rot-goldene Kordel, die an der Schulterklappe befestigt wurde, wenn eine Reservistin oder ein Reservist mit einer Uniformtrageerlaubnis die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses trug. Bei der Marine wurde ein „R“ auf den Ärmel genäht.

Mit der Gesetzesänderung entfiel die Pflicht zur Kennzeichnung. Reservistinnen und Reservisten unterscheiden sich nun optisch nicht mehr von den aktiven Soldatinnen und Soldaten. Ein vom Gesetzgeber gewolltes Zeichen, das in der Praxis zur Wahrung der Gesetzes- und Vorschriftenkonformität zwingende Anpassungen erforderte.

Um es vorwegzunehmen: es hat sich, bis auf folgende zwei Punkte, an den Regularien zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses nichts geändert:

  • Wegfall der Kennzeichnung (Kordel oder „R“),
  • Verbot der Teilnahme von zivilen Gästen in Uniform bei sicherheitsrelevanten Vorhaben der Streitkräfte.

Militärische Schießen, Teile der Ausbildung mit Handwaffen, Gefechtsdienst mit Waffen und der dazu gehörige Funktionsdienst ist schon immer ausschließlich im Soldatenstatus durchzuführen. Zivile Gäste können zu Schießen in Dienstlicher Veranstaltung vom jeweilig zuständigen Kommandeur eingeladen werden, dürfen dann aber nur als Zuschauer oder an einem zeitlich und/oder räumlich abgegrenzten Gästeschießen teilnehmen - in beiden Fällen jedoch ohne eine Funktion zu übernehmen.

Die Anzugfrage bei genau diesen Dienstlichen Veranstaltungen hat sich insofern geändert, dass die Uniform bei einem Gästeschießen oder als Zuschauer bei einem militärischen Schießen nicht mehr getragen werden darf.

Die Entscheidung zur Uniformtrageerlaubnis in diesem Zusammenhang beruht auf dem Umstand, dass mit dem Wegfall der Kennzeichnung (Kordel) eine Unterscheidung von Soldatinnen und Soldaten und von Gästen, gegebenenfalls auch in Uniform, die nicht im Soldatenstatus sind, nicht mehr möglich ist. Zu beachten ist auch, dass die Durchführung von militärischen Schießübungen durch „Zivilisten“ zivilgesetzlich verboten ist.

Die im Rahmen einer Dienstlichen Veranstaltung für unter anderem die militärische Schießausbildung verantwortlichen Soldatinnen und Soldaten - beispielsweise Leitende, Aufsichten beim Schützen, Munitionsausgeber und Schreiber - haben ein Recht darauf, dass die Bundeswehr Rahmenbedingungen schafft, die sie bestmöglich vor Schaden, wie zum Beispiel ungewollte Gesetzes- und Vorschriftenverstöße, schützen.

Wer kann die Uniformtrageerlaubnis beantragen?

Die allgemeine Uniformtrageerlaubnis kann durch jede Reservistin und jeden Reservisten vor Beendigung des Wehrdienstverhältnisses bei dem beziehungsweise der zuständigen Disziplinarvorgesetzten beantragt werden.

Spätere Anträge sind an die Beorderungsdienststelle beziehungsweise für nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten an das für den Wohnsitz zuständige Landeskommando zu richten.

Die allgemeine Uniformtrageerlaubnis gilt nur im Inland.

Welche Auswirkungen hat die Uniformtrageerlaubnis auf den Reservistenausweis?

Der Ausweis für Reservistinnen und Reservisten kann auf Antrag die allgemeine Uniformtrageerlaubnis beinhalten.

Bei Verlust der Uniformtrageerlaubnis wird der Ausweis eingezogen.

Welche Auswirkungen hat das unberechtigte Tragen der Uniform?

Das unberechtigte Tragen der Uniform, insbesondere auch das Anlegen unzutreffender Dienstgradabzeichen, kann gemäß § 132a Strafgesetzbuch geahndet werden.

Bild der Reservistenkordell

Reservistenkordel - Die ehemalige Kennzeichnung

Bundeswehr/Barbara Steinbrink


von Sven Hamel

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