Rechtspflege der Bundeswehr

Aktiv nach Dienstpflichtverletzungen: Die Truppendienstgerichte der Bundeswehr

Aktiv nach Dienstpflichtverletzungen: Die Truppendienstgerichte der Bundeswehr

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Verletzen Soldatinnen und Soldaten Dienstpflichten, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In besonders schweren Fällen entscheidet das Truppendienstgericht in Münster und München. Dies ist aber nur ein Aufgabenbereich der Richterinnen und Richter vor Ort.

Eine Richterin sitzt zwischen zwei Soldaten an einem Tisch vor Unterlagen und Büchern

Die Vorsitzende Richterin Tanja H. hat in einer Hauptverhandlung zwei ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise Richter an ihrer Seite

Bundeswehr

Bundesweit verteilt

Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung als unabhängige Gerichte errichtet worden und haben ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 96, Absatz 4 des Grundgesetzes. Zwar haben die Truppendienstgerichte ihre Hauptsitze in Münster und München, die Kammern sind jedoch entsprechend ihren Zuständigkeitsbereichen bundesweit verteilt. Neben den Truppendienstgerichten gibt es auch die beiden Wehrdienstsenate beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Alle drei sind Wehrdienstgerichte.

Von der Anschuldigung bis zum Urteil

Zugewiesen werden die Aufgaben der Truppendienstgerichte im Wesentlichen durch die Wehrdisziplinarordnung, die Wehrbeschwerdeordnung, das Soldatenbeteiligungsgesetz und das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz. Diese Aufgaben umfassen die Entscheidung in gerichtlichen Disziplinarverfahren, welche die von den Wehrdisziplinaranwaltschaften bei Gericht angeschuldigten schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen von Soldatinnen und Soldaten zum Gegenstand haben, einschließlich der Vorbereitung und Leitung der entsprechenden Hauptverhandlungen sowie der anschließenden Erstellung von Urteilen.

Überprüfen und entscheiden

Darüber hinaus entscheiden sie über Wehr- und Disziplinarbeschwerden und in Verfahren, die Streitfälle in Ausführung des Soldatenbeteiligungsgesetzes und des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes zum Gegenstand haben. Im Übrigen sind Richterinnen und Richter an den Truppendienstgerichten unter anderem zuständig für die rechtliche Überprüfung der Voraussetzungen und die Zustimmung zur Verhängung von Disziplinararrest, die Überprüfung von Anträgen der Disziplinarvorgesetzten sowie Wehrdisziplinaranwaltschaften auf Durchsuchung und/oder Beschlagnahme einschließlich der Anordnung dieser Maßnahmen sowie das Wahrnehmen des truppendienstrichterlichen Bereitschaftsdienstes.

Soldatinnen und Soldaten richten ehrenamtlich

Eine Truppendienstkammer entscheidet in der Hauptverhandlung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens grundsätzlich mit einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter sowie zwei Soldatinnen und Soldaten als ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richtern. Über Berufungen gegen Urteile der Truppendienstgerichte in gerichtlichen Disziplinarverfahren und über Rechtsmittel gegen rechtsmittelfähige Beschlüsse der Truppendienstgerichte sowie in Wehrbeschwerdeverfahren, für die sie erstinstanzlich zuständig sind (zum Beispiel bei angefochtenen Entscheidungen der Bundesministerin oder des -ministers der Verteidigung), entscheiden die beiden beim Bundesverwaltungsgericht eingerichteten Wehrdienstsenate abschließend.

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