Trennungsgeld oder Umzugskosten - Pendeln oder Umziehen?
Trennungsgeld oder Umzugskosten - Pendeln oder Umziehen?
Ein Umzug gehört zu den zwar notwendigen, in der Regel aber weniger angenehmen Begleiterscheinungen im Leben eines Bundeswehrangehörigen. Es ist daher wichtig, einen Umzug so zu planen, dass er reibungslos und nach Möglichkeit zur Zufriedenheit der ganzen Familie durchgeführt werden kann.
Um die Frage der Kosten im Vorfeld zu klären, können Bundeswehr Angehörige in Zukunft selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Versetzung Trennungsgeld oder Umzugskosten in Anspruch nehmen.
Demnach wird einem Bundeswehrangehörigen der Zeitraum von drei Jahren zugestanden, in dem er sich für die Zahlung von Trennungsgeld oder die Gewährung einer Umzugskostenvergütungen entscheiden kann. In diesen drei Jahren steht ihm Trennungsgeld zu.
Trennungsgeld wird in der Regel in Anspruch genommen, wenn der Soldat zum neuen Versetzungsort pendelt, weil er seinen privaten Lebensschwerpunkt an einem anderen Ort beibehält. Im Rahmen des Trennungsgeldes übernimmt der Bund die Aufwendungen für eine begrenzte Zahl von Heimfahrten sowie eine auf Tagesbasis berechnete Pauschale. Nimmt der Soldat eine neue Hauptwohnung am neuen Dienstort, lässt er sich normalerweise die Umzugskosten erstatten.