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Rehabilitationssport

Rehabilitationssport

Datum:
Lesedauer:
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Mit Inkrafttreten des SEGSoldatenentschädigungsgesetz wurden die bisherigen Versehrtenleibesübungen durch den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining nach der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation ersetzt (DGUV: Rehabilitationssport).

Die bisherigen Versehrtenleibesübungen werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr bezuschusst.

Falls Sie an Übungsveranstaltungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn berät Sie und erbringt die Leistungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings im Auftrag der Bundeswehrverwaltung.

Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können wegen ihrer anerkannten Wehrdienstbeschädigung an diesen Übungsveranstaltungen teilnehmen. Diese Übungsveranstaltungen müssen ärztlich verordnet sein und vor Antritt der Maßnahmen durch die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn genehmigt werden. Die Teilnahme ist für Sie dann kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Einrichtung und der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn.

Bei Fragen zu weiteren Einzelheiten des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings unterstützt Sie die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn unter den angegebenen Kontaktdaten.

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