Die Rechtslehre: Verantwortlich für die Rechtsausbildung der Streitkräfte
Die Rechtslehre: Verantwortlich für die Rechtsausbildung der Streitkräfte
- Datum:
- Ort:
- Berlin
- Lesedauer:
- 1 MIN
Rechtssicherheit ist entscheidend für die Verhaltenssicherheit bei der Erfüllung des militärischen Auftrages. Mit Blick auf die Bindung der deutschen Streitkräfte an Recht und Gesetz zielt die Rechtslehre auf eine fundierte Rechtsausbildung für Soldatinnen und Soldaten ab. So gewährleistet sie ein rechtskonformes Verhalten in den Streitkräften.
Rechtssicher in Frieden, Krise und Krieg
Die Rechtslehre stellt im Aufgabenportfolio der Rechtspflege der Bundeswehr ein besonderes Tätigkeitsfeld dar. Sie setzt einen systematischen und in der Praxis der Rechtsberatung gewonnenen Überblick über die an der jeweiligen Ausbildungseinrichtung zu unterrichtenden Rechtsgebiete voraus. Die Rechtslehre erfüllt den gesetzlichen Anspruch der Soldatinnen und Soldaten auf staatsbürgerlichen und völkerrechtlichen Unterricht, einschließlich ihrer entsprechenden Rechte und Pflichten im Frieden, in Krisen und im Krieg.
Kompetenzorientierten Ausbildung
Die Rechtsausbildung folgt den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Methodisch reicht sie vom Vortrag oder dem Lehrgespräch bis hin zu Seminaren und Planspielen. Dabei spielen die Grundsätze der kompetenzorientierten Ausbildung eine wichtige Rolle. Insofern kommt den Rechtslehrerinnen und -lehrern ein Gestaltungsspielraum bei der Planung und Durchführung der Unterrichte sowie der Auswahl und Anwendung der Lehrmethoden und Medien zu, insbesondere bei der Konzeptionierung von Lehrgängen im interdisziplinären Austausch mit anderen – namentlich militärischen – Fachrichtungen.
Ausbildung von allgemein bis fachspezifisch
Das Einsatzportfolio für Rechtslehrerinnen und -lehrer in der Bundeswehr ist weitreichend, wobei der Schwerpunkt auf der Laufbahnausbildung der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offizieren liegt. Inhaltlich decken sie hierbei die Fächer Verfassungsrecht, Recht der soldatischen Pflichten, Befehlsrecht, Polizeirecht der Bundeswehr, Strafrecht, Wehrdisziplinar- und -beschwerderecht sowie (humanitäres) Völker- und Einsatzrecht ab.
Daneben werden Rechtslehrerinnen und -lehrer auch an besonderen Ausbildungseinrichtungen eingesetzt (beispielsweise am Zentrum Innere Führung oder der Führungsakademie der Bundeswehr), an denen im Wesentlichen weiterführende Aus- und Fortbildung stattfindet. Je nach Auftrag der Lehreinrichtung ergibt sich in der militärfachlichen Ausbildung ein breites Spektrum von spezialisierten Lehrgebieten wie zum Beispiel Seerecht, Medizinrecht, ITInformationstechnik-Recht oder Weltraumrecht.