Null Toleranz gegenüber Extremisten

Null Toleranz gegenüber Extremisten

Datum:
Ort:
Bonn
Lesedauer:
1 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Der Militärische Abschirmdienst zählte 743 Fälle von Extremismusverdacht in der Bundeswehr 2019. Wie geht die Bundeswehr mit Extremisten um? Ein Interview mit Generalinspekteur Eberhard Zorn.

Portrait General Eberhard Zorn im Dienstanzug

Im Interview erläutert der Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn, wie die Bundeswehr mit Extremismus umgeht.

Bundeswehr/Sebastian Wilke

Die Bundeswehr zeigt null Toleranz gegenüber Extremisten

Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst) zählte 2019 in der Bundeswehr 743 Fälle von Extremismusverdacht. In 14 Fällen bestätigte sich der Verdacht, 8 davon waren Rechtsextremisten. Was bedeutet das für die Bundeswehr? Was tut sie zur Extremismusprävention? „Wir haben eine eindeutige Null-Toleranz-Politik“, betont der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, im Gespräch mit der „IF – Zeitschrift für Innere Führung“. Verfassungstreue sei wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses der Soldatinnen und Soldaten.

"BAMAD hat Filterfunktion

Der Militärische Abschirmdienst hat eine wichtige Kontrollfunktion in der Prävention von Extremismus in der Bundeswehr.

Bundeswehr

BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst hat Filterfunktion

Zur Prävention nehme das BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Bewerberinnen und Bewerber unter die Lupe. Damit habe das Bundesamt eine Filterfunktion. Im Dienstalltag habe die Zahl der Sicherheitsüberprüfungen stark zugenommen. Bei erkannten Extremisten, die bereits in der Bundeswehr sind, stünden den Vorgesetzten alle Möglichkeiten des Disziplinarrechts – unter anderem das Verbot der Dienstausübung oder die Uniform zu tragen – zur Verfügung, in schweren Fällen gebe die Bundeswehr an die Staatsanwaltschaft ab. Nach einer Gesetzesänderung könnten Soldatinnen oder Soldaten, bei denen sich der Verdacht auf Extremismus bestätige, innerhalb der ersten acht Jahre vereinfacht entlassen werden.

Passen Sie jetzt Ihre Datenschutzeinstellungen an, um dieses Video zu sehen

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, im Gespräch mit IF-Chefredakteur Jan Marberg.
Transkription des Videos

Resilient gegen Extremismus

Die auch gesetzlich von den Soldatinnen und Soldaten geforderte Verfassungstreue hat für den Generalinspekteur viel mit Resilienz zu tun. Diese betreffe nicht nur das System Bundeswehr als Ganzes, sondern auch jeden Einzelnen. Eine wichtige Funktion habe dabei die Innere Führung, speziell die politische und ethische Bildung, also die Vermittlung von Werten. Hinzu komme die historische Bildung. Dies seien ganz wesentliche Maßnahmen, um die Resilienz des Einzelnen zu stärken.

von Jan Marberg

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Null Toleranz

Kein Platz für Extremisten

Per Gelöbnis oder Eid dem Grundgesetz verpflichtet.

Weiterlesen