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Heimatschutz

Kommt es zu schweren Unglücken oder Katastrophen, kann die Bundeswehr nach Anforderung durch den zuständigen Krisenstab zur Hilfe gerufen werden. Mit Material und Personal unterstützt sie beispielsweise Feuerwehr und Technisches Hilfswerk.

Soldaten arbeiten in einem Lagezentrum schauen auf Monitore und telefonieren

Die Bundeswehr hilft bei Katastrophen im Inland

Zwei Soldaten und zwei Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks bauen eine Deichverstärkung aus Sandsäcken

Bei Hochwassereinsätzen und anderen Naturkatastrophen unterstützt die Bundeswehr umfangreich die zivilen Organisationen. Dabei sind die Szenarien des Heimatschutzes vielfältig – aber in rechtlich sehr engen Grenzen definiert.

Bundeswehr/Ralph Marschner

Bei Katastrophen oder größeren Unglücken in Deutschland unterstützt die Bundeswehr Institutionen wie THWTechnisches Hilfswerk, Feuerwehr, Polizei und Gesundheitsämter, wenn deren Kapazitäten erschöpft sind. Das gilt sowohl für die rein technische als auch für die personelle Unterstützung. Vom Hochwasser über die Flüchtlingshilfe, die Bekämpfung der Coronapandemie bis hin zu hoheitlichen Aufgaben bei großen Katastrophen – die Szenarien, die diesen Einsatz der Bundeswehr vorstellbar machen, sind vielfältig.

Immer jedoch ist die Bundeswehr nur als zusätzliche Hilfe zur Unterstützung im Einsatz. Für die Koordination innerhalb der Bundeswehr ist dabei das Territoriale Führungskommando zuständig. Alle Einsätze der Bundeswehr in diesem Zusammenhang müssen über Amtshilfeanträge durch die zuständige Behörde beantragt werden.

Wer ist meine Ansprechstelle für Amtshilfe der Bundeswehr?

Bundesweit hat das Territoriale Führungskommando ein Netzwerk verlässlicher Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Sie alle sind Reservistinnen und Reservisten auf Kreis- oder Bezirksebene und für Fragen rund um die Möglichkeiten, die die Bundeswehr als Unterstützung bieten kann, erreichbar.

Kommt es zum Katastrophenfall, sitzen sie als Beraterinnen und Berater meist als erste mit in den jeweiligen Krisenstäben. Im Fall eilender Hilfe kann zunächst aber auch jeder nächstliegende Dienststellenleitende über eine lokale schnelle Unterstützungsleistung entscheiden.

Darüber hinaus stehen mit den Landeskommandos kompetente Kräfte dem jeweiligen Bundesland zu Seite. Diese übernehmen bei kleineren, auf einen begrenzten Raum beschränkten Einsätzen die Koordination. Kommt es zu größeren bundesland- oder gar länderübergreifenden Amtshilfeeinsätzen, koordiniert und führt diese das Territoriale Führungskommando in Berlin.

Übersicht der regionalen Ansprechstellen im territorialen Netzwerk

  • 16 Landeskommandos oder Vergleichbares am Sitz der jeweiligen Landesregierung,
    ~ im Falle von überregionaler Unterstützung im jeweiligen Bundesland,
  • Verbindungskommandos bei allen Regierungsbezirken / vergleichbaren Behörden,
    ~ im Falle einer regionalen Unterstützung,
  • Verbindungskommandos bei allen Landkreisen / Kreisfreien Städten, 
    ~ im Falle einer lokalen Unterstützung.

Wie beantrage ich Unterstützungsleistungen der Bundeswehr?

Die Amtshilfeverfahren der Bundeswehr sind einfach und die Bundeswehr stellt den zivilen Institutionen mit den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos in jedem Landkreis erfahrene Ansprechstellen zur Seite. Grundsätzlich können die Anträge formlos und zeitunabhängig an jede Dienststelle der Bundeswehr, insbesondere aber über die oben genannten Verbindungskommandos, eingereicht werden.

Für eine zielgerichtete und zügige Bearbeitung der Anträge empfiehlt sich,

  • die schriftliche oder elektronische Form, bestenfalls unter Nutzung des Bundeswehr-Formulars, zu wählen,
  • die Sachlage deutlich zu beschreiben und daraus den Unterstützungsbedarf abzuleiten,
  • und deutlich zu kommunizieren, dass die antragstellende Behörde nicht in der Lage ist, die Amtshandlung selbst vorzunehmen.

In manchen Bundesländern besteht eine eigene Erlasslage, die Regelungen zur Beantragung von Amtshilfe trifft. Diese Regelungen sind zu beachten.

In Bildern

Downloads zur Amtshilfe

Hintergrund zum Heimatschutz

Heimatschutz ist eine Hauptaufgabe der Bundeswehr von weiteren, die in der „Konzeption der Bundeswehr“ vom 20. Juli 2018 festgeschrieben ist. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland tragen zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und zur Resilienz von Staat und Gesellschaft bei.

Mit Herausgabe des „Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ am 13. Juli 2016 wurden die Grundlagen der deutschen Sicherheitspolitik neu justiert. Darauf aufbauend erschien die „Konzeption der Bundeswehr“. In der „Konzeption der Bundeswehr“ werden – eng ausgerichtet an die veränderte Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt – die Aufgaben der Bundeswehr und Vorgaben für die Fähigkeiten, mit denen die Aufgaben umgesetzt werden sollen, beschrieben.

Eine der neu definierten Hauptaufgaben ist der Heimatschutz. Er umfasst zum Beispiel Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und bei innerem Notstand sowie Amtshilfe, und die Beiträge zur Terrorabwehr im Rahmen der verfassungsgemäßen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage

Ein Soldat und eine Polizistin stehen gemeinsam mit ihren Waffen und überwachen etwas

Auch die Polizei kann unter bestimmten Umständen Unterstützung durch die Bundeswehr bekommen. Geübt wird dies in gemeinsamen Übungen.

Bundeswehr/Christian Thiel

Einsätze der Bundeswehr in Deutschland folgen klaren gesetzlichen Regeln. Die routinierte technische Amtshilfe, die beispielsweise bei Hochwasser oder auch in der Flüchtlingshilfe greift, ist ein etabliertes Verfahren gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes. Bei dieser Art der Amtshilfe übernimmt die Bundeswehr jedoch keinerlei hoheitliche Aufgaben und unterstützt mit technischem Gerät oder Arbeitskraft. Mit Artikel 35, Absatz 2 jedoch kann es auch zur Übernahme von hoheitlichen zum Beispiel polizeilichen Aufgaben kommen. Denn im Grundgesetz heißt es: „Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.„ Besonders schwere Unglücksfälle können von beispielsweise einem großen Chemieunfall bis hin zu einer großen terroristischen Bedrohungslage reichen. Und genau hier kann es dazu kommen, dass der Einsatz von Soldaten und Soldatinnen im Inland nicht auf technische Hilfe begrenzt ist, sondern auch die Übernahme polizeilicher, also hoheitlicher, Aufgaben bedeutet – allerdings immer unter der Führung und Verantwortung der zivil zuständigen Institution.

Darüber hinaus kann es zum Einsatz der Bundeswehr kommen, wenn es nach dem Grundgesetz zum Verteidigungs- oder Spannungsfall oder auch zum Ausrufen des Inneren Notstandes kommt. Im Falle des Inneren Notstandes dürfen die Streitkräfte nach Artikel 87a Absatz 3 GGGrundgesetz innerhalb Deutschlands ebenfalls zur Unterstützung von Polizeikräften tätig werden.

Dieser Artikel im Grundgesetz regelt die Pflicht von Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig auf Antrag Amtshilfe bei der Erfüllung ihrer öffentlich rechtlichen Aufgaben (Amtshandlungen) zu leisten. Dies gilt auch für die Bundeswehr. Zusätzliche hoheitliche Eingriffsbefugnisse ergeben sich dabei für die Bundeswehr nicht. Es handelt sich nur um sogenannte „technische“ Unterstützung. Solche Hilfeleistung betrifft nicht nur die oben genannten Beispiele für die Unterstützung bei Hochwasser, Schneekatastrophen oder Waldbränden, sondern auch die Leistungen der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bei Suchaktionen für vermisste Menschen und weiteren Hilfeersuchen.

Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ (sogenannte Katastrophenhilfe) kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie der Bundespolizei und der Streitkräfte anfordern. Naturkatastrophen sind unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichen Ausmaß, die durch Naturereignisse ausgelöst werden. Besonders schwere Unglücksfälle sind Schadensereignisse von katastrophischem Ausmaß, wenn der Unglücksverlauf bereits begonnen hat. Sie können von beispielsweise einem großen Chemieunfall bis hin zu einem großen terroristischen Anschlag reichen. Und hierbei kann es dazu kommen, dass der Einsatz von Soldaten und Soldatinnen im Inland nicht auf technische Hilfeleistung (Amtshilfe nach Art. 35 Absatz 1 GGGrundgesetz) begrenzt bleibt., sondern auch die Unterstützung hoheitlicher Aufgabenerfüllung der Polizei einschließlich der Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse nach Art, 35 Absatz 2 Satz 2 GGGrundgesetz auf Anforderung des betroffenen Landes erfolgt. Dies geschieht allerdings immer unter der Führung und Verantwortung der zuständigen Polizeibehörde und nach dem geltenden Landespolizeirecht.

Der Artikel regelt den Einsatz, wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, die Bundesregierung gegenüber den Ländern hinsichtlich des unterstützenden Kräfteeinsatzes weisungsbefugt wird und den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte beschließt.

Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen. Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.