Konfliktvölkerrecht

Rechtsexpertinnen und -experten der Ukraine ausgebildet

Rechtsexpertinnen und -experten der Ukraine ausgebildet

Datum:
Ort:
Dresden
Lesedauer:
4 MIN

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In einem zweiwöchigen binationalen Lehrgang wurden durch die Bundeswehr Rechtsberaterinnen und -berater der ukrainischen Streitkräfte ausgebildet. Die Teilnehmenden frischten Grundlagen des internationalen Konfliktvölkerrechts auf und arbeiteten auch an konkreten Fällen.

Ein Soldat zeigt anderen Menschen, die an einem Tisch sitzen, etwas auf einer Karte

Ein Teil der Rechtsberaterausbildung war es, herauszuarbeiten, wie zivile Begleitschäden minimiert werden können

Bundeswehr / Franziska Pilz

Karten mit einer fiktiven Übungslage, Smartboards und Flipcharts sind im Unterrichtsraum an einem Standort der Bundeswehr in Deutschland aufgebaut. Gesetzestexte auf Russisch und Deutsch werden an mehreren Tischen gewälzt. Juristinnen und Juristen aus der Ukraine und Deutschland diskutieren Fragen rund um das humanitäre Völkerrecht, das auch Konfliktvölkerrecht genannt wird.

Auch im Krieg gelten rechtliche Regeln

Der Workshop ist Teil eines zweiwöchigen Pilotlehrgangs für ukrainische und deutsche Rechtsberaterinnen und Rechtsberater. Die Legal Advisors sind Teil der Armeen aller Staaten, die das Zusatzprotokoll I der Genfer Abkommen von 1949 unterzeichnet haben – denn rechtliche Regeln gelten auch im Krieg. Militärisch Notwendiges und die Einhaltung des Völkerrechts gegeneinander abzuwägen, ist Aufgabe jedes militärischen Vorgesetzten während eines Auslandseinsatzes oder in einem bewaffneten Konflikt. Die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Bundeswehr haben dabei eine beratende Funktion. Sie bringen sich in den Führungsprozess des Stabes ein und prüfen beispielsweise Befehle auf ihre Rechtmäßigkeit.

Dutzende Rechtsberaterinnen und Rechtsberater nehmen am Pilotlehrgang teil. Im Oktober 2022 hatten die Mitgliedsstaaten der EUEuropäische Union die European Union Military Assistance Mission Ukraine (EUMAM UAEuropean Union Military Assistance Mission Ukraine) beschlossen. Ziel ist es, die ukrainischen Streitkräfte bei der Ausbildung zu unterstützen, so dass sie ihr Land wirksam verteidigen und die Bevölkerung schützen können. Den deutschen Anteil – und damit auch die erstmalige Ausbildung der ukrainischen Rechtsexperten – koordiniert das Multinational Special Training Command (ST-C) im brandenburgischen Strausberg.

Ein Soldat zeigt mit einem Stift auf einer Lagekarte einem anderen Mann einen Standort

Militärisch Notwendiges und die Einhaltung des Völkerrechts gegeneinander abwägen: eine Aufgabe der Legal Advisor

Bundeswehr / Franziska Pilz

Im Lehrgang greifen militärisches und juristisches Wissen ineinander: In der ersten Woche hatten sich die Angehörigen der Rechtspflege der Bundeswehr intensiv mit dem deutschen Führungsprozess der Landstreitkräfte, militärischen Symbolen, Waffenwirkung und dem humanitären Völkerrecht auseinandergesetzt. „Mit unserem Lehrgang entlasten wir die ukrainische Armee und unterstützen bei der Ausbildung“, sagt Oberstleutnant Thomas R. Er hat gemeinsam mit dem Juristen Wolfgang H. die Weiterbildung konzipiert und ist der militärische Berater vor Ort. Die deutschen Teilnehmenden sind studierte Juristinnen mit erstem und zweitem Staatsexamen. Sie sind in ihren ersten Dienstjahren bei der Bundeswehr und lernen nun militärische Grundsätze kennen, um das notwendige Wissen zu Fragen der Führung im Einsatz zu erwerben und kompetent beraten zu können.

Fachvokabeln zu Rechtspflege und militärischer Führung

In Arbeitsgruppen haben die Teilnehmenden in den letzten Tagen konkrete rechtliche Fragen diskutiert, ihre Ergebnisse den anderen Lehrgangsteilnehmenden vorgestellt und sie mit ihnen besprochen. In einem benachbarten Studio sitzen dazu zwei Simultandolmetscher, die vom Vortrag über die Gruppendiskussionen bis zu den organisatorischen Punkten zwischen Deutsch und Russisch dolmetschen. In das Fachvokabular zur Rechtspflege und militärischer Führung hatten sie sich vorher intensiv eingearbeitet. Die notwendige Dolmetscheranlage wurde extra aus einem anderen Standort der Bundeswehr angeliefert. 

Für die Ukrainerinnen und Ukrainer war es die erste Ausbildung dieser Art. Die Soldatinnen und Soldaten mit Dienstgraden vom Leutnant bis zum Oberst sind studierte Juristinnen und Juristen oder wurden als ukrainische Militärs zur Rechtsberaterin beziehungsweise zum Rechtsberater qualifiziert.

„Nun hier in unserem Lehrgang mit ukrainischen Rechtsberatern zusammenzuarbeiten, die konkrete Berufserfahrung in einem bewaffneten Konflikt haben, ist für uns sehr spannend und für die deutschen Rechtsberater, die am Lehrgang teilnehmen, ein großer Mehrwert“, berichtet Wolfgang H. Der Jurist bildet seit zehn Jahren Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Bundeswehr aus und hat selbst zuvor unter anderem im Einsatzführungskommando der Bundeswehr Dienst geleistet. Gemeinsam mit Oberstleutnant Thomas R., hat er die Vortragenden ausgewählt, zahlreiche Fallbeispiele entwickelt und vorbereitet und das Grundlagenmaterial für die Simultandolmetscher zusammengestellt.

Fallbeispiele für realitätsnahes Lernen

In vier Arbeitsgruppen konnten die Teilnehmer über mehrere Tage konkrete Fälle aus dem humanitären Völkerrecht bearbeiten: So ist auf einer der Karten eine Brücke eingezeichnet, die gesprengt werden soll, um die Nachschubwege des Gegners abzuschneiden. „Doch mit der gesprengten Brücke würde auch ein Flüchtlingskorridor verloren gehen“, wendet Max F., Jurist und Rechtsberater bei der Bundeswehr, ein.

Wann eine eigentlich geschützte Person oder bestimmte Infrastruktur zum militärischen Ziel wird, wie man mit Kriegsgefangenen umgeht und welche Rechtsvorschriften als Besatzungsmacht gelten, das sind nur einige der Themen, die die Lehrgangsteilnehmenden intensiv diskutieren. Im Konfliktvölkerrecht ist geregelt, wie während eines internationalen bewaffneten Konflikts militärische Ziele bekämpft werden, aber zugleich Menschen, Gebäude und Infrastruktur sowie die Umwelt weitestmöglich vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen geschützt werden sollen.

„Als Rechtsberater bei der Bundeswehr ist es unsere Aufgabe, auf rechtliche Grundlagen hinzuweisen. Dabei geht es um das Minimieren ziviler Begleitschäden, zum Beispiel den Schutz von Krankenhäusern, Kulturgütern, Staudämmen und Kernkraftwerken. Das letzte Wort hat jedoch immer der militärische Führer vor Ort, der die Entscheidung trifft und für sie die Verantwortung trägt“, erklärt Wolfgang H. weiter.

Eine Frau zeigt mit einem Zeigestock auf einen Bildschirm auf dem eine Skizze gezeichnet wurde

Humanitäres Völkerrecht: Anhand von Beispielen diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fälle des Konfliktvölkerrechts

Bundeswehr / Franziska Pilz

Für die meisten deutschen Ausbildungsteilnehmenden ist es das erste Mal, dass sie auf Legal Advisor treffen, für die die Beratung in einem aktuellen Konflikt traurige Realität ist: „Es ist sehr spannend zu sehen, wie Fragen des Konfliktvölkerrechts in der Praxis umgesetzt werden“, sagt Max F., einer der deutschen Teilnehmer. 

Am Ende der beiden Lehrgangswochen zeigt sich auch Wolfgang H. zufrieden: „Das Training ist ein Musterbeispiel binationaler Ausbildung. Es herrschte großes Einvernehmen bei der Bewertung der rechtlichen Fallbeispiele. Die ukrainischen Kolleginnen und Kollegen haben eine gute juristische Ausbildung und der Austausch mit unseren deutschen Kollegen war sehr fruchtbar. Es war eine einzigartige Chance, sich mit Rechtsberatern, die bereits in einem bewaffneten Konflikt beraten haben, auszutauschen.“

von Cornelia Riedel

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