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Im Planungsamt der Bundeswehr hat mit über 70 Teilnehmenden aus den Organisationsbereichen und den Ressourcenämtern eine erste digitale Planerrunde stattgefunden. Unter der Leitung der Abteilung „Planungsumsetzung“ wurde die Durchführung des Planungszyklus 2023 besprochen.

Scabble-Steine ergeben das Wort Plan

Die digitale Planerrunde wurde durch das Planungsamt „einberufen“.

pixabay/Wokandapix

Der Leiter der Abteilung Planung im BMVgBundesministerium der Verteidigung hat am 31. März 2021 die „Planungsweisung 2023“ erlassen. Diese wird für die Finanzbedarfsplanung operationalisiert anhand der „Weisung zur Umsetzung der Planungsweisung 2023“. Dies stellt den formalen Startpunkt für die Planungsumsetzung im Planungszyklus 2023 dar. Endprodukt dieses Prozesses ist die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023. Genau, bereits im Frühjahr 2021 beginnen die Arbeiten auf dem Weg zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für den Haushalt 2023. Diese findet im Spätherbst 2022 statt.

In einer ersten Phase der Planungsumsetzung werden die finanziellen Bedarfe für alle Ressourcen eines zukünftigen Einzelplans 14 im Rahmen der Bedarfsaktualisierung gesammelt und geprüft. Hierbei findet Planung über alle Planungskategorien hinweg statt. Nicht nur die Bedarfe für Rüstungsprodukte, welche im Zuge der Realisierung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr benötigt werden spielen eine Rolle, sondern auch die Bedarfe für die Personalausgaben, für Infrastrukturerhalt und für Neubauten sowie Bedarfe für den Betrieb (u.a. Ersatzteile, Inspektionskosten und Betriebsstoffe) von Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen sind zu erfassen. Diese Phase verantwortet die Abteilung „Planungsumsetzung“ im Planungsamt der Bundeswehr.

Kleinere und mittlere Maßnahmen einplanen

Absehbar wird der Dreh- und Angelpunkt für den Zyklus 2023 sein, dass kleinere und mittlere Maßnahmen, die auf den ersten und zweiten Blick nicht sofort als wichtige Maßnahmen zum Erreichen der Zwischenschritte des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr genannt werden, in der Planungsumsetzung an der richtigen Stelle priorisiert eingeplant werden - trotz der engen finanziellen Grenzen.

Bildschirm mit Grafiken
pixabay/200Degrees

Es ist beabsichtigt, ausgehend von den zielbildenden Ressourcen des gebilligten Fähigkeitsprofils der Bundeswehr 2020, die Ressourcenverbünde der Systemverbünde, in denen die o.a. fähigkeitsstiftenden Zielsysteme enthalten sind, aus finanzplanerischer Sicht schwerpunktmäßig über die Planungskategorien Rüstung und Infrastruktur zeitlich kohärent ausplanen. Vereinfacht ausgedrückt: Alle Plandatensätze, die zur „Ertüchtigung“ des entsprechenden Ressourcenverbundes im Datenwerk des zu erstellenden Planungsvorschlags enthalten sind, sollten mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen planerisch abgedeckt sein.

Es ist aber notwendig, auch kleine und mittlere Vorhaben auf dem großen Radar zu berücksichtigen. Die sind komplementär mit den Zielsystemen zeitlich zusammenhängend auszuplanen. Das sind die sogenannten „Enabler“.

Enabler sind:
  • Projekte, die nicht über den Priorisierungsalgorithmus identifizierbar sind,
  • deshalb nicht „hoch“ in der Priorisierten Maßnahmenliste sind,
  • jedoch eine starke Wirkung in einem oder mehreren Systemverbünden entfalten.

Zudem gilt es, neben den Neumaßnahmen, auch ein Augenmerk auf Bestandsmaßnahmen zu richten. Hier gilt es schleichenden Fähigkeitsverlusten entgegenzusteuern. In der Planerrunde nahm dieses Thema erwartungsgemäß einen breiten Raum ein.

Zum Ziel der Planerrunde gehörte auch, wie wichtig das Datenwerk mit den Ergebnissen der Bedarfsaktualisierung ist, als einer der Meilensteine auf dem Weg zur Finanzbedarfsanalyse 2023. Die Finanzbedarfsanalyse 2023 ist die Grundlage für die Forderungen des Ressorts Verteidigung an die Finanzplanung des Bundes.

Als Fazit der Planerrunde lässt sich resümieren: In dieser Phase des Planungszyklus 2023 müssen wir noch nicht das durch den aktuellen Finanzplan skizzierte Problem finanzplanerisch in der Planungsumsetzung lösen. Wir müssen aber die solide Datenbasis schaffen, um aufzeigen zu können, dass ohne strategische Entscheidungen zum Fähigkeitsprofil der Bundeswehr die Probleme ( nicht lösbar sind.

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