Abteilung II - Fähigkeitsmanagement

Potentielle Fähigkeitslücken erkennen, analysieren und in konkrete Projekte überführen

Abteilung II - Fähigkeitsmanagement

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Abteilung II - Fähigkeitsmanagement

PlgABw

Der Integrierte Planungsprozess durchläuft die Stufen der Zukunftsentwicklung, des Fähigkeitsmanagements und der Planungsumsetzung. Dabei wird das Fähigkeitsmanagement durch die Abteilung II des Planungsamtes der Bundeswehr verantwortet.

Das Fähigkeitsmanagement orientiert sich an der Zielsetzung der Fähigkeitsentwicklung und setzt diese in konkrete Projekte für neue, aber auch zu erhaltende Fähigkeiten um. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, potentielle Fähigkeitslücken zu erkennen, zu analysieren und in konkrete Projekte zu überführen. In den drei Unterabteilungen werden die erkannten Fähigkeitslücken erfasst, für die Anforderung an einzelne Systeme detailliert beschrieben und hinsichtlich der entstehenden Kosten eingeordnet. Damit werden die Grundlagen für eine an den tatsächlichen qualitativen und quantitativen Bedarfen orientierte Realisierung geschaffen.

Die Unterabteilung 1 greift erkannte Fähigkeitslücken auf und ordnet diese anhand der Fähigkeitslage Bundeswehr für eine mögliche Umsetzung, auch unter finanzplanerischen Gesichtspunkten, ein.

Eine erste detaillierte Prüfung findet in der Unterabteilung 2 statt. Hier wird die Notwendigkeit des Projektes geprüft und der konkrete Bedarf in der Bundeswehr erhoben. Zu dem wird geprüft, ob die gewünschte Fähigkeit durch vorhandene Mittel abgedeckt werden kann, ob eine Anpassung vorhandener Mittel ausreicht oder ob neue Rüstungsgüter beschafft werden müssen.

Die Unterabteilung 3 stimmt sich anschließend in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen in der Bundewehr zu konkreten Eigenschaften und Forderungen an ein zukünftiges Rüstungsgut ab. Das Ergebnis wird in einem Forderungsdokument zusammengefasst, das die weitere Arbeit in Verantwortung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz bestimmt.