Verteidigung ist auch Gesetzessache
Verteidigung ist auch Gesetzessache
- Datum:
- Ort:
- Hamburg
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Landes- und Bündnisverteidigung erfordert nicht nur, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte noch weiter zu verbessern, sondern auch die rechtlichen Grundlagen im Blick zu haben. Die Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze regeln u.a. die Unterstützung, auf die die Streitkräfte im Ernstfall zugreifen können.
Doch sind diese teils betagten Gesetze dem heutigen verteidigungspolitischen Umfeld noch gewachsen? Passen sie zu den modernen Streitkräften des 21. Jahrhunderts? Müssen die rechtlichen Grundlagen so gestaltet sein, dass die Bundeswehr schon im Frieden auf gewisse Leistungen zugreifen kann, damit die Streitkräfte für den Ernstfall gewappnet sind? Mit diesen Fragen beschäftigen sich derzeit die Teilnehmenden des Lehrgangs Generalstabs- und Admiralstabsdienst National 2020 (LGANLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National) der Führungsakademie der Bundeswehr im Auftrag des Stellvertreters des Generalinspekteurs, Generalleutnant Markus Laubenthal, in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Landes- und Bündnisverteidigung.
Zwischen Frieden und Verteidigung
Das 30-köpfige Projektteam analysiert seit Oktober 2020 auf Grundlage verschiedener militärischer Konfliktszenarien und der einschlägigen Gesetze den Bedarf der Streitkräfte. Zu den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen zählen zum Beispiel das Bundesleistungsgesetz, das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz oder das Verkehrssicherstellungsgesetz, aber auch das Wehrpflichtgesetz. Zusätzlich prüfen die Lehrgangsteilnehmenden mit ihrem Projekt kursorisch, ob der Bedarf der Streitkräfte durch Zugriff auf die Gesetze gedeckt werden kann.
Die Streitkräfte müssen in jedem Fall – vom Frieden über die „Krise“ bis hin zum Krieg – handlungsfähig sein. Daher ist es wichtig, zu untersuchen, ob die geltenden Gesetze das ermöglichen, und, wenn nicht, das Delta zu ermitteln. Die Grundlage der Untersuchung ist ein realitätsnahes Konfliktszenario, das vom BMVgBundesministerium der Verteidigung vorgegeben wurde. Es stützt sich auf die Ergebnisse der Studienphase des LGANLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National 2017.
Die Projektgruppe trug Generalleutnant Laubenthal und weiteren Angehörigen des BMVgBundesministerium der Verteidigung am 11. Februar 2021 den aktuellen Stand der Bearbeitung digital vor. Nachdem zunächst die vorgegebenen Szenarien im Frieden untersucht wurden, werden nun in den kommenden Wochen die Phasen „Krise“ und Krieg geprüft.
Dazu haben sich die Lehrgangsteilnehmenden in verschiedene Arbeitsgruppen aufgeteilt, die den Bedarf der Streitkräfte von Infrastruktur über Material und Betrieb bis hin zum Personal untersuchen. Im März 2021 werden die einzelnen Arbeitsergebnisse zusammengeführt und an den Stellvertreter des Generalinspekteurs übergeben.
„Ich fühle mich gerade wie auf dem Gefechtsstand“
Die Lehrgangsteilnehmenden befinden sich derzeit aufgrund der Pandemie in der Fernlehre. Daher wurden die Zwischenergebnisse kurz, knapp und präzise in einer Videokonferenz präsentiert. „Ich fühle mich gerade wie auf dem Gefechtsstand“, so Generalleutnant Laubenthal über die Präsentation und die zielgerichtete Vorgehensweise des LGANLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National.
Der Stellvertreter des Generalinspekteurs zeigte sich sehr zufrieden mit der bereits geleisteten Arbeit und unterstrich die Bedeutung der laufenden Projektarbeit: „Das Thema ist keine Eintagsfliege. Sie leisten gute Grundsatzarbeit, und es werden sich einige Dinge verändern.“ Die Zeitlinien für den LGANLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National sind straff. Die Referate des BMVgBundesministerium der Verteidigung warten bereits auf die Arbeitsergebnisse, die Ende März vorliegen sollen. Denn die Arbeit des LGANLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National 2020 könnte womöglich auch Grundlage für die eine oder andere Gesetzesänderung sein.