b) 50
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Antwort: Schwerbehindert sind nach §2 Abs. 2 SGB IX Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.
Antwort: Schwerbehindert sind nach §2 Abs. 2 SGB IX Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.