Wählen ist ein Grundrecht

Wahlen im Einsatz unter Zeitdruck – Kuriere machten rechtzeitige Stimmabgabe möglich

Wahlen im Einsatz unter Zeitdruck – Kuriere machten rechtzeitige Stimmabgabe möglich

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Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz können nur per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Doch in diesem Jahr drängte wegen des frühen Wahltermins die Zeit. Die Bundeswehr setzte deshalb sogar Kuriere ein, um eine rechtzeitige Stimmabgabe zu ermöglichen.

Eine Grafik zeigt den Ablauf der Briefwahl im Einsatz

Wenig Zeit blieb der Truppe im Einsatz bei der Bundestagswahl, per Briefwahl abzustimmen. Die Bundeswehr setzte deshalb Soldatinnen und Soldaten als Kuriere ein, die die Wahlunterlagen in den Einsatz und wieder nach Deutschland brachten.

Bundeswehr/Carolin Sauder

Am 23. Februar 2025 finden in Deutschland die vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Keine zwei Monate vorher, am 27. Dezember 2024, hatte der Bundespräsident nach der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers die Auflösung des Parlaments und den Neuwahltermin verkündet. Jetzt musste es schnell gehen, denn die Soldatinnen und Soldaten in den weltweiten Auslandseinsätzen der Bundeswehr können ihr Grundrecht nur per Briefwahl ausüben und die Fristen waren eng gesetzt.

Wenig Zeit erfordert besondere Lösung

Die Kommunen waren vom Bundesministerium des Inneren angehalten worden, Anträge auf Briefwahl von Einsatzsoldatinnen und -soldaten vorrangig zu bearbeiten. Die Briefwahlunterlagen wurden ab dem 7. Februar 2025 versandt. Doch schon spätestens am 20. Februar mussten die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln wieder bei der Deutschen Post AG sein. Denn nur wenn die ausgefüllten Wahlbriefe der Soldatinnen und Soldaten bis zu diesem Datum übergeben waren, ist auch die Zählung dieser Stimmen in den Wahlämtern am Wahlabend um 18 Uhr gewährleistet. Mit der regulären Feldpost allein war das nicht zu schaffen.

Deshalb wurden in diesem Jahr zunächst alle von den Soldatinnen und Soldaten beantragten Wahlunterlagen bei der Feldpostleitstelle in Darmstadt bis zum 16. Februar gesammelt und nach Einsatzkontingenten sortiert. Sonderfahrten der DHL zur Feldpostleitstelle und dortige Sonderöffnungszeiten am Wochenende sorgten dafür, dass möglichst alle Briefwahlunterlagen bereitgestellt werden konnten. 

Von Darmstadt aus entsendete die Bundeswehr unmittelbar danach sieben speziell über das Postgeheimnis belehrte Soldatinnen und Soldaten auf militärischen und zivilen Flügen als Kuriere in die Einsatzkontingente. Sie führten die Wahlunterlagen mit und kümmerten sich vor Ort darum, dass diese die Wählerinnen und Wähler in den verschiedenen Camps auch erreichten. Nachdem die Soldatinnen und Soldaten frei und geheim gewählt hatten, machten sich die Kuriere mit den Wahlbriefen umgehend erneut per Flugzeug auf den Rückweg nach Deutschland, um den Übergabetermin an die Deutsche Post AG einhalten zu können.

Eine Soldatin und ein Soldat sortieren Unterlagen auf einem Tisch

Sorgfältig werden die Wahlunterlagen sortiert, damit sie die Einsatzkräfte pünktlich erreichen, hier im KFORKosovo Force-Einsatz in Kosovo

Bundeswehr/PAO KFOR
Auf einem Tisch liegen Wahlunterlagen von Soldatinnen und Soldaten

Auch bei UNIFILUnited Nations Interim Force in Lebanon vor der Küste des Libanon können die Besatzungsmitglieder der Fregatte „Baden-Württemberg“ ihr Wahlrecht ausüben

Bundeswehr/PAO UNIFIL

Alle Hebel in Bewegung gesetzt

Die Post übernahm anschließend den Versand in die Kommunen innerhalb Deutschlands, so dass auch die Stimmen des Personals im Einsatz am Wahlabend in das Ergebnis einfließen können. Das Marinekommando in Rostock griff für alle maritimen Einsätze der Bundeswehr auf ein bewährtes Postversorgungsverfahren für die Besatzungen an Bord zurück und setzte dabei ebenso Kurier-Personal ein, um den zeitgerechten Transport der Wahlunterlagen zu gewährleisten. 

Das Kommando Heer in Strausberg stellte sicher, dass auch das Personal der Panzerbrigade 45 in Litauen vergleichbar bei der Ausübung seines demokratischen Grundrechts unterstützt wurde. Noch in 2024 war das gesamte Personal in den Einsätzen sowie diejenigen, die bis zum 4. Februar dorthin verlegen würden, vom Einsatzführungskommando der Bundeswehr über das beabsichtigte Verfahren vorinformiert worden. 

In einer geringen Zahl von Fällen kamen die beantragten Briefwahlunterlagen aus den Kommunen erst nach dem 16. Februar bei der Feldpostleitstelle in Darmstadt an. Hier hat der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Bernd Schütt, kurzfristig angewiesen, dass das betroffene Personal in dieser Woche Dienstreisen nach Deutschland antreten kann, um so das Wahlrecht ausüben zu können.

von PIZ EinsFüKdoBw und PAO KFOR

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