Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Barrierefreiheit des Webauftritts der Bundeswehr
Barrierefreiheitserklärung der Bundeswehr
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) bemüht sich, seinen Webauftritt www.bundeswehr.de oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EUEuropäische Union) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Bundeswehr.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. September 2024 überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt im Rahmen der technischen Umsetzung durch die BWI GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt und die mobile App BwBundeswehr-Newsradar sind teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITVBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche der Webseite www.bundeswehr.de sind nicht barrierefrei?
- Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte
Beschreibung: Alternativtexte werden nicht angezeigt, wo die Textfläche zu klein ausfällt. - Barriere: Audiodateien ohne Alternativen
Beschreibung: Alternativen für Audiodateien und stumme Videos geben nur einen kleinen Teil des Inhalts wieder. - Barriere: Videos ohne Untertitel
Beschreibung: Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel. - Barriere: Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
Beschreibung: Videos, in denen bildlastige Passagen vorkommen, benötigen eine Alternative zum Bild, da der Ton zum vollen Verständnis nicht ausreicht. - Barriere: nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Beschreibung: Neu eingestellte PDF-Dokumente sollen in barrierefreier Version erstellt, ältere durch solche ersetzt werden. - Barriere: Gliederung der Inhalte
Beschreibung: Durch falsche Formatierung von Texten kann der Lesefluss negativ beeinflusst sein. - Barriere: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet.
Beschreibung: Englisch Wörter sind teilweise nicht mit dem lang-Attribut ausgezeichnet. - Barriere: Die Syntax des HTML-Markups ist teilweise nicht korrekt.
Beschreibung: Die Syntax enthält einige Fehler, zum Beispiel werden Attribute werden falsch verwendet, HTML-Elemente falsch verschachtelt und extern eingebundene Dienste verursachen Fehler im Quellcode.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Welche Bereiche der mobilen App BwBundeswehr-Newsradar sind nicht barrierefrei?
- Barriere: Videos in Meldungen besitzen im Großteil keine Untertitel und/oder Audiodeskription.
Beschreibung: Videos ohne Untertitel und/oder Audiodeskription können für Menschen in verschiedenen Situationen, ob nun aus körperlichen oder Gründen der Lokalität, nicht voll wahrgenommen werden. Videos in Meldungen sind in der Regel lediglich eine Alternative zum Text der Meldung und sollten, in der Regel, zu keiner Einschränkung führen. - Barriere: Die Detailansicht der Meldungen kann unter Android nicht mit Unterstützenden-Programmen (zum Beispiel Screenreader) navigiert werden.
Beschreibung: Die Meldungen werden in der Applikation innerhalb eines Web-Views angezeigt. Dieser Web-View und dessen Inhalt kann unter Android nicht mit Screenreadern interpretiert werden. - Barriere: Die Navigation (mit Screenreader) der Meldungen-Liste und der Schnellfilter (nach Kategorie-Typen wie Heer, Luftwaffe, Marine etc.) überspringt Elemente.
Beschreibung: Navigiert man die Meldungen-Liste oder Schnellfilter, kommt es ab und an vor, dass die Elemente übersprungen werden und man sich im nächsten Abschnitt befindet.
Die Schnellfilter Liste beginnt und endet mit einer Schaltfläche zum vor- und zurücknavigieren der Schnellfilter. Verlässt man den Bereich, ohne diese Schalflächen zu erreichen, ist das Überspringen aufgetreten.
Die Meldungen-Liste beginnt nach einer Schaltfläche mit dem Namen „Filter“ und endet mit einer Schaltfläche „Mehr Laden“. Meldungen haben nach ihrem Namen noch die Position innerhalb der Liste. Befindet man sich beim zurücknavigieren nicht auf Meldung 1 und man erreicht die Schaltfläche Filter, so wurden Meldungen übersprungen. Verlässt man die Meldungen-Liste ohne über die Schaltfläche „Mehr Laden“ zu passieren, wurden Meldungen übersprungen. - Barriere: Meldungen besitzen Schlagworte, welche einen zu geringen Kontrast besitzen.
Beschreibung: Die Schlagworte visuell oberhalb der Überschrift und, für Unterstützende-Programme, nach dem Meldungs-Titel besitzen visuell einen zu geringen Kontrast, um für ihre relative Größe gut wahrgenommen werden zu können. - Barriere: Tastatursteuerung besitzt keinen gut erkennbaren Fokus.
Beschreibung: Wird die Applikation per Tastatursteuerung bedient, ist die aktuelle Position nur schwer nachvollziehbar und das Problem von „Barriere 5“ tritt deutlich häufiger auf. - Barriere: Tastatursteuerung ist nicht durchgängig möglich, da diverse Inhalte nicht via Tastatur erreicht werden können und in Tastaturfallen enden.
Beschreibung: Meldungen-Detailseiten können mit Tastatur nicht mehr verlassen werden. Die Meldungen-Übersichtsseite kann via Tastatur nur schwer bis gar nicht bedient werden.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bundeswehr.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bundeswehr.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGGBehindertengleichstellungsgesetz wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de