Strategie, Grundsatz, Vorgaben, Querschnitt

Die fachlich übergreifenden Aufgaben der Abteilung 1 liegen u.a. darin, luftfahrtbezogene Vorschriften und Regelungen mit den militärischen sowie mit den zivilen Bereich in Zusammenarbeit zu erstellen, abzustimmen und zu koordinieren.

Des Weiteren obliegt es der Abteilung strategische Positionen in nationalen und internationalen Gremien und Organisation wie z.B. NATO und der EUEuropäische Union, abzustimmen und zu vertreten um Angelegenheiten der Militärischen Luftfahrt weiter zu entwickeln.

Die Abteilung 1 des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr) besteht aus vier Referaten. Diese Referate werden mit den Kürzeln 1a -1d geführt.

Planung und Strategie

Das Referat 1a „Planung und Strategie„ entwickelt strategische Positionen des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr, bewertet und koordiniert Grundsatzangelegenheiten in der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, erarbeitet Konzepte, um strategische Vorgaben im LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr zu implementieren, und bearbeitet querschnittliche Vorgänge von fachübergreifender grundsätzlicher Bedeutung.

Das Referat 1a bewertet hierzu beispielsweise die zukünftigen Entwicklungen, die sich im Rahmen der EUEuropäische Union Initiative „Einheitlicher Europäischer Luftraum„ (Single European Sky, SESSchnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst) ergeben, und koordiniert fachliche Expertise als aktiven Beitrag zu dieser Entwicklung. Strategische Positionen werden in Gremien mit Organisationen wie z. B. der Europäischen Verteidigungsagentur (EDAEuropäische Verteidigungsagentur), der Agentur der Europäischen Union für Luftfahrtsicherheit (EASAEuropäische Agentur für Flugsicherheit), der NATO und EUROCONTROL vertreten und gemeinsame Positionen erarbeitet und mitbestimmt. Dadurch wird ein strategischer Weitblick ermöglicht, um zukünftige Entwicklungen im Sinne der militärischen und sicheren Luftfahrt mitgestalten zu können.

Damit leistet das Referat „Planung und Strategie„ einen Beitrag zum Erhalt des ungehinderten Zugangs zum gemeinsam genutzten Luftraum für die militärischen Luftraumnutzer unter Beibehaltung bzw. sogar Verbesserung der Luftfahrtsicherheit. Darüber hinaus bildet die enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen, d.h. national, international, militärisch und zivil, die Grundlage für Harmonisierung von Regelungen und Verbesserung der Interoperabilität zwischen der militärischen und zivilen Luftfahrt sowie zwischen der militärischen Luftfahrt Deutschlands und der seiner Partnernationen.


Grundsatz Prüf- und Zulassungswesen

Das Referat 1b hat als wesentliche Aufgabe die Schaffung und Pflege grundsätzlicher Vorgaben zum Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge, Luftfahrgerät und Zusatzausrüstung der Bundeswehr. Dies umfasst das Erarbeiten von zulassungsrelevanten Grundsätzen und Konzepten sowie das Erstellen, Anpassen und Weiterentwickeln der zugehörigen Vorschriften. Im Bedarfsfall werden Sonderregelungen herausgegeben, um speziellen Fragestellungen zu begegnen. Die Zusammenarbeit und Harmonisierung erfolgen dabei sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Hier ist insbesondere die Wahrnehmung der deutschen Interessen im Rahmen der European Defence Agency (EDAEuropäische Verteidigungsagentur), Military Airwothiness Authorities Forum (MAWA Forum) und der zugehörigen Advisory Groups zu nennen. Hieraus resultieren beispielsweise die europäisch harmonisierten European Milittary Requirements (EMAREuropean Military Airworthiness Requirements). Da diese rechtlich nicht bindend sind, wurden auf deren Basis die German Military Airworthiness Requirements (DEMARGerman Airworthiness Requirements) erarbeitet und in den nationalen Regelungsraum überführt.

Grundsatz Flugbetrieb

Das Referat 1c steuert, koordiniert und entscheidet bei der Erarbeitung von Grundsatzdokumenten im Flugbetrieb unter Berücksichtigung nationaler und auch internationaler Entwicklungen. Im Zuge dessen werden nationale und internationale Richtlinien und Vorschriften unter Bewertung möglicher Auswirkungen auf den militärischen Flugbetrieb betrachtet.

Aus den Bereichen des Flugbetriebs bemannt wie unbemannt, dem Flugführungsdienst (Einsatzführungsdienst und Militärische Flugsicherung) taktisch wie operativ, sowie der Lizenzierung der Teilnehmer am Flugbetrieb der Bundeswehr werden Quellvorschriften, die die Norm für den bemannten und unbemannten Flugbetrieb vorgeben, sowie die Abweichungen von Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) auf Grund § 30 festschreiben, erstellt. Diese übergeordnete Normgebung stellt auch das Fundament für Durchführungsregelungen dar, die im Hause Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr) in anderen Abteilungen umgesetzt werden.

Luftrechtliche Angelegenheiten

Das Referat 1d berät Dienststellen der Bundeswehr in Rechtsfragen im Zusammenhang mit der militärischen Luftfahrt. Die Bandbreite reicht hier vom Prüf- und Zulassungswesen über die Lizenzierung von Organisationen und Personal bis hin zu Fragen des Flugbetriebs, der Flugsicherheit und der Flugmedizin. Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung wirkt das Referat in Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Luftrechts und beim Erlass entsprechender Rechtsverordnungen mit. Außerdem führt es die luftrechtliche Prüfung militärischer Vorschriften des Luftfahrtamtes der Bundeswehr durch. Auch die Prozessführung in luftrechtlichen Angelegenheiten wird durch das Referat übernommen oder unterstützt. Darüber hinaus entscheidet das Referat 1 d über Anträge auf Erteilung von Anlage- und Änderungsgenehmigungen für militärische Flugplätze in Deutschland. Zudem erfüllt es weitere luftfahrtbehördliche Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz. Dazu zählt der Erlass von Verfügungen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs und zur Gewährleistung der notwendigen Hindernisfreiheit.

Durchführungsvorschriften für den technischen Betrieb


Für den sicheren und einheitlichen Betrieb von Luftfahrzeugen in der Bundeswehr werden durch das Referat 1e Durchführungsvorschriften für den technischen Betrieb erstellt, die die luftrechtlichen Forderungen fachlich umsetzen und einheitliche Verfahrensgrundsätze festlegen. Außerdem werden hier Grundlagen für die Ausbildung und Qualifikation des luftfahrzeugtechnischen Personals der Bundeswehr erarbeitet.
 

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