Auf dem Bild ist das Wappen des Luftfahrtamt der Bundeswehr zu sehen.

Aufgaben in der Lizenzierung von Personal

Die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 spielt zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr eine wichtige Rolle.

Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. Teil FCL

Die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal gem. VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 spielt zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr eine wichtige Rolle. Sowohl im Bereich der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Luftstreitkräften, als auch im fliegerischen Dienst der Bundeswehr wird Personal benötigt, welches zivile Lizenzen gem. VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 innehaben muss, um die dienstlichen Aufgaben erfüllen zu können.

LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr Civil Authority führt aus diesem Grund die Lizenzierung von Personal gem. VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 nach festgelegten Verfahren durch.

Referat 4 III a – Lizenzierung von Luftfahrtpersonal

  • Lizenzierung von Luftfahrtpersonal

  • Teilnehmer der BLAG FCL

  • Ansprechpartner in Lizenzierungsfragen

  • Führen der Luftfahrerakten

  • Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt

Kontakt Lizenzierung Luftfahrtpersonal

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