ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit: Zusammenarbeit von Militär und Zivilbevölkerung

Die zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit) ist essenziell in der Landes- und Bündnisverteidigung und der Katastrophenhilfe. Im Englischen wird sie CIMICMultinational Civil-Military Cooperation Command (Civil-Military Cooperation) abgekürzt. Sie koordiniert die Kooperation zwischen Bundeswehr und zivilen Akteuren – von Behörden bis zu NGOsNon-governmental organization. Im Krisen- und Kriegsfall stellt sie demnach den Austausch zwischen militärischen Operateuren und dem zivilen Umfeld sicher. Als Teil des Unterstützungsbereiches der Bundeswehr trägt die ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit wesentlich dazu bei, dass militärische Ziele im Operationsgebiet bestenfalls im Einklang mit der Zivilgesellschaft erreicht werden. Damit unterstützt sie die Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr als Parlamentsarmee.

„Wir ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit-Profis ermöglichen das Zusammenwirken staatlicher oder nicht staatlicher ziviler Organisationen sowie der Wirtschaft mit der Bundeswehr. Streitkräfte können so die zivile Seite bei Bedarf besser unterstützen und das Militär auf eine umfassende zivile Unterstützung im Kriegsfall bauen.“
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was macht die ZMZzivil-militärische Zusammenarbeit genau? Wie arbeitet die Bundeswehr mit zivilen Organisationen zusammen? Hier finden Sie Antworten zur zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit erfolgt in vielen Bereichen, insbesondere im Katastrophenschutz und bei der Krisenbewältigung mit Blaulichtorganisationen, staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen. Themenbezogen arbeitet die Bundeswehr auch eng mit Wissenschaft und zivilen Unternehmen zusammen.
Stabilisierungsoperationen dienen der Wiederherstellung und Sicherung von Ordnung in Krisen- und Konfliktgebieten. Die Bundeswehr unterstützt mit militärischen und zivilen Mitteln den Wiederaufbau von funktionierenden Strukturen und einer nachhaltigen Ordnung.
Im Inland hat die Bundeswehr nur Befugnisse gegenüber Zivilisten, die ihr bei der Amts- und Katastrophenhilfe durch eine andere Behörde übertragen wurden. Im Einsatzland wird dies jeweils von den Rules of Engagement geregelt, Individualvereinbarungen zwischen den Ländern und dem internationalen Recht.
Die Bundeswehr muss im Verteidigungsfall das humanitäre Völkerrecht wahren, darf nur gegen militärische Ziele wirken und muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zivilbevölkerung schützen. In Friedenszeiten unterstützt sie zivile Behörden regelmäßig im Rahmen der Amtshilfe beim Katastrophenschutz und bei Rettungseinsätzen wie zum Beispiel bei Hochwassereinsätzen.
Über die Reserve und den Heimatschutz können Zivilisten die Bundeswehr unterstützen. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, sich bei der Bundeswehr auf einen zivilen Arbeitsplatz zu bewerben. Einfach mal bei bundeswehrkarriere.de schauen.
Das Zivilschutzgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Bundeswehr im Verteidigungs- und Katastrophenfall. Es ermöglicht den Einsatz der Streitkräfte bei der Katastrophenhilfe, beim Schutz kritischer Infrastruktur und bei der Unterstützung ziviler Behörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.
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