Unterstützung für die neue Brille
Unterstützung für die neue Brille
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Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, müssen gesetzlich Krankenversicherte meist selbst zahlen. Die Bundeswehr gewährt ihren Soldatinnen und Soldaten einen Zuschuss für ein Brillengestell ihrer Wahl (nicht randlos) und Mineralgläser, so dass eine Dienstbrille in „Basisausfertigung“ bei einem Vertragsaugenoptiker beschafft werden kann, um den täglichen Dienst ohne Seheinschränkungen bewältigen zu können. Die Kosten für Extrawünsche müssen jedoch selbst getragen werden.
Ob es nun orthopädische Schuheinlagen, Hörgeräte oder Sehhilfen sind, alles geht den gleichen Weg: Die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel muss immer truppenärztlich und in vielen Fällen auch fachärztlich bescheinigt werden.