Truppenärztliche Versorgung
Bei Krankheiten oder Verletzungen melden sich Soldatinnen und Soldaten zunächst in ihrer Einheit krank und wenden sich anschließend an ihre zuständige Regionale Sanitätseinrichtung in der Bundeswehr. Das kann eine Arztgruppe oder ein Sanitätsversorgungszentrum sein.

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utVunentgeltliche truppenärztliche Versorgung) ist bei der Bundeswehr das Äquivalent zur Krankenversicherung im zivilen Leben. Erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten suchen die Truppenärztin beziehungsweise den Truppenarzt auf und lassen sich dort behandeln.
Allerdings gibt es kleine, aber feine Unterschiede zum zivilen Gesundheitssystem. Eine Abweichung ist zum Beispiel, dass Soldatinnen und Soldaten für Arzneimittel und die meisten medizinischen Hilfs- oder Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie nicht zuzahlen müssen. Ein anderer Unterschied ist, dass die militärischen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte als Sanitätsoffiziere Uniform tragen. Sie sind also nicht nur Medizinerinnen und Mediziner, sondern auch Kameradinnen und Kameraden. Das schafft einen sehr persönlichen Umgang miteinander.
Regional ärztlich versorgt
Die Truppenärztin oder der Truppenarzt in der Regionalen Sanitätseinrichtung ist die erste Anlaufstelle bei akuten gesundheitlichen Problemen oder medizinischen Fragestellungen. Bundesweit gibt es insgesamt 128 Sanitätsversorgungszentren. Hier erhalten Soldatinnen und Soldaten auch eine Überweisung zu einer zivilen oder militärischen Facharzteinrichtung oder einem (Bundeswehr-)Krankenhaus sowie erforderliche Rezepte und Verordnungen. Beispiele hierfür sind physiotherapeutische Anwendungen, Brillenrezepte oder orthopädische Hilfsmittel. Zudem werden vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.
Zusätzlich verfügt die Bundeswehr über fünf Bundeswehrkrankenhäuser sowie über Facharztzentren, die ähnlich einem zivilen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZMedizinisches Versorgungszentrum) aufgebaut sind. Hier finden sich Fachärztinnen und -ärzte der Fachrichtungen Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie, Innere Medizin sowie Neurologie und Psychiatrie.
Die sanitätsdienstliche Versorgung in der Bundeswehr dient dazu, die individuelle Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten zu fördern und zu erhalten beziehungsweise im Falle einer Erkrankung wiederherzustellen. Ziel ist eine möglichst hohe Einsatzbereitschaft, die das Grundkapital leistungsfähiger Streitkräfte darstellt.
Gesunde Zähne für die Einsatzbereitschaft
Im Sanitätsdienst sind etwas mehr als 300 Truppenzahnärztinnen und -ärzte sowie über 1.000 militärische und zivile Zahnmedizinische Assistentinnen und Assistenten tätig. Die mehr als 140 Zahnarztgruppen befinden sich in den Kasernen der Bundeswehr über ganz Deutschland verteilt. Um die Einsatzbereitschaft der Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen, wird ein modernes und vollumfängliches Behandlungsspektrum von der Untersuchung im Rahmen der Dental Fitness Classification bis zum Zahnersatz geleistet.
Weiterhin stehen regional und in den Bundeswehrkrankenhäusern Spezialistinnen und Spezialisten auf den Gebieten der Parodontologie und Oralchirurgie zur Verfügung.

„Die sanitätsdienstliche Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten ist sehr gut und braucht den Vergleich mit dem zivilen Gesundheitswesen nicht zu scheuen.“
Vorsorge und Rehabilitation
Bei Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen (früher Kuren genannt) gilt der Grundsatz, dass diese medizinisch notwendig und fachärztlich befürwortet sein müssen. Vorsorgeleistungen sind angezeigt, wenn hiermit einer Krankheit oder deren Fortschritt vorgebeugt werden kann und die Möglichkeiten der üblichen ambulanten Versorgung hierzu nicht ausreichend sind.
Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme ist oft notwendig, um eine drohende Beeinträchtigung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden beziehungsweise eine bereits eingetretene Beeinträchtigung zu beseitigen, zu vermindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten. Entsprechend werden auch unter gewissen Voraussetzungen Mutter-Kind beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahmen bewilligt. Die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung der Kinder werden ebenfalls durch die utVunentgeltliche truppenärztliche Versorgung übernommen, wenn diese nicht selbst behandlungsbedürftig sind.
Darüber hinaus sind in einigen Facharztzentren der Bundeswehr Rehabilitationsstützpunkte untergebracht, welche die Steuerung von ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen vornehmen und bestimmte Behandlungen selbst durchführen können. Auch die Truppenärztinnen und Truppenärzte stehen bei Fragen zu Vorsorge und Rehabilitation zur Verfügung.