Personenschutz durch die Militärpolizei
Besonders gefährdete Personen müssen besonders geschützt werden. Das ist auch bei der Truppe so. Befehlshaber, Inspekteure und der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie deren Stellvertreter werden deshalb im Dienst von speziell geschulten Feldjägern, den Personenschützern der Bundeswehr, begleitet.

Per Definition bedeutet Personenschutz die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person vor Angriffen durch Dritte. Angriffe können Entführungen, Attentate oder auch Anschläge sein. Schutzwürdige Personen sind im militärischen Sinne zum Beispiel die Befehlshaber wichtiger Großverbände oder von Missionen. Prominenteste Schutzperson der Bundeswehr ist der Generalinspekteur. Ihn und ähnlich wichtige Menschen im militärischen Umfeld zu (be)schützen, ist eine Aufgabe der Feldjäger. Die dazu speziell befähigten Militärpolizistinnen und Militärpolizisten kümmern sich auch um die Unversehrtheit von ranghohen Militärs – zum Beispiel Kontingentführern – befreundeter oder verbündeter Streitkräfte im Zusammenhang mit Besuchen oder gemeinsamen internationalen Einsätzen.
Besonderer Auftrag – spezielle Fähigkeiten
Die Kräfte des Personenschutzes der Feldjäger arbeiten nach ähnlichen Grundsätzen wie ihre zivilen Kolleginnen und Kollegen der Polizei. Neben Techniken der Selbstverteidigung erlernen die Soldatinnen und Soldaten das Fahren mit gepanzerten Limousinen und geschützten Militärfahrzeugen, wie etwa dem Eagle. Sie bewegen sich meist im direkten, engsten Umfeld der Schutzperson. Sind mehrere Personenschutzkräfte tätig, ist eine genaue Koordination wichtig. Ihre Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Für die Feldjäger kann dieser Auftrag auch im Zusammenhang mit militärischen Operationen stehen. Die Verlegung der Schutzperson an einen anderen Ort oder zu einem Gefechtsstand wären derartige Szenarien.