Gewahrsamsaufgaben der Militärpolizei
Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, die nach dem Völkerrecht Anspruch auf Kriegsgefangenschaft hat, in die Gewalt eines gegnerischen Staates fällt. Sollte dieser Fall für Deutschland eintreten, kommen die betroffenen Personen in die Obhut der Feldjäger.

Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, die nach dem Völkerrecht Anspruch auf Kriegsgefangenschaft hat, in die Gewalt eines gegnerischen Staates fällt. Sollte dieser Fall für Deutschland eintreten, kommen die betroffenen Personen über sogenannte Kriegsgefangenensammelstellen in die Obhut der Feldjäger. Die Militärpolizei der Bundeswehr würde dann diese Sammelstellen auf Verbandsebene betreiben. Sie wäre das kleinste mögliche Element der Unterbringung und diene der erstmaligen Sammlung, Registrierung und Befragung der Gefangenen durch Feldnachrichtenkräfte. Nächsthöhere Ebene wäre das Kriegsgefangenensammellager auf Divisionsebene beziehungsweise auf dimensionsabhängig vergleichbarer Führungsebene. Sie fungieren als letzte Einrichtung, bevor Kriegsgefangene final in ein Kriegsgefangenenlager verbracht würden.
Eine komplexe Aufgabe
Bei der Ankunft von Kriegsgefangenen wird deren persönliches Gepäck durch Feldjägerkräfte auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Im Anschluss untersuchen Ärztinnen und Ärzte die Kriegsgefangenen auf Verletzungen. Zusätzlich werden auffällige körperliche Merkmale erfasst, wie zum Beispiel Tätowierungen. Gemäß Artikel 17 des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen werden Name, Vorname, Dienstgrad oder vergleichbar, Geburtstagsdatum und soweit möglich Personalnummern festgestellt. Weitere Angaben, etwa zum Familienstand, müssen Kriegsgefangene nicht beantworten, können dies aber freiwillig tun. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Kriegsgefangenen ihre persönliche Schutzausrüstung zurück. Die Registrierung bindet Personal und stellt besondere Herausforderung in Bezug auf das Geschlecht, Sprachbarrieren und die Kooperationsbereitschaft auf beiden Seiten. Die Feldjäger trainieren daher regelmäßig die entsprechenden Verfahren und werden im Völkerrecht ausgebildet.
Nur im Zusammenspiel
Zum Betrieb einer Kriegsgefangenensammelstelle müssen unterschiedliche Bereiche zusammenarbeiten. Sicherungskräfte werden benötigt, die zum Beispiel durch Heimatschutzkräfte gestellt werden können. Im Zweifel müssen Soldatinnen und Soldaten der kämpfenden Verbände von der Kontaktlinie gelöst werden und die Bewachung der Kriegsgefangenen übernehmen. Die ärztliche Versorgung kann durch den Sanitätsdienst bereitgestellt werden und ist zwingend vorzuhalten. Feldnachrichtenkräfte werden zur Befragung von Kriegsgefangenen und zur Auswertung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse eingesetzt. Feldjägerkräfte sind im Schwerpunkt für die Registratur von Kriegsgefangenen vorgesehen, können aber auch beim Transport unterstützen. Oftmals werden Gefangene, wenn möglich, in zivile Haftanstalten überführt. Das Einsatzfahrzeug Duro 3 Yak ist dafür mit einem sogenannten Gewahrsamsaufbau aufrüstbar.
Humane Unterbringung
Die Unterbringung von Kriegsgefangenen ist umfassend im Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen geregelt. Grundsätzlich muss eine strikte Trennung zwischen männlichen und weiblichen Kriegsgefangenen gewährleistet sein. In Schlafsammelräumen werden Feldbetten mit Schlafsäcken bereitgestellt. Die Kriegsgefangenen erhalten tägliche Mahlzeiten, Trinkwasser sowie die Möglichkeit, bei Bedarf Tabak zu konsumieren. Zweimal am Tag werden Vollzähligkeitsappelle durchgeführt, die auch zur Feststellung des allgemeinen Wohlbefindens dienen. Im Sinne der humanen Behandlung und um die Unterbringung angenehmer zu gestalten, werden, wo immer möglich, auch Beschäftigungsmöglichkeiten wie etwa Gesellschaftsspiele zur Verfügung gestellt.