Rüstungskontrolle
Abrüstung und Rüstungskontrolle sind wesentliche Elemente einer vorausschauenden Sicherheitspolitik. Sie helfen, Sicherheit zwischen Staaten kooperativ zu organisieren, schaffen Kontakte auf militärischer wie ziviler Ebene und langfristig damit auch ein Mehr an Vertrauen und Berechenbarkeit.
Vertrauen und Kontrolle
Deutschland setzt sich in Europa und weltweit dafür ein, dass destabilisierende militärische Entwicklungen begrenzt werden und die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen verhindert wird. Handlungsfelder sind hierbei einerseits die konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im euro-atlantischen Raum. Andererseits geht es um globale Regelungen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – wie der nukleare Nichtverbreitungsvertrag und das Chemiewaffen- und Biowaffenübereinkommen. Die Bundesregierung setzt sich auch gegen die Verbreitung von Kleinwaffen, für die Verfolgung illegaler Waffenströme und für ein globales Verbot von Antipersonenminen und Streubomben ein. Ein weiteres Ziel ist, dass sich die Staaten über Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Cyber- und Informationsraum verständigen. Hierzu bedarf es auch der Entwicklung neuer Konzepte.
Internationales Handlungsfeld
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gehören zu den Schwerpunkten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr unterstützen bei der Entwicklung, Durchführung und Umsetzung von abrüstungs-, rüstungskontrollpolitischen und vertrauensbildenden Maßnahmen. Im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr werden Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als eines der internationalen Handlungsfelder Deutschlands definiert.
Federführung beim Auswärtigen Amt
Das Thema Rüstungskontrolle und Abrüstung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes. So ist auch im Deutschen Bundestag der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Mit dem Jahresabrüstungsbericht legt die Bundesregierung regelmäßig eine detaillierte Bestandsaufnahme aller deutschen Abrüstungsaktivitäten vor. Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen umfassend bei Entwicklung und Implementierung von Rüstungskontrollmaßnahmen.
Rolle der Streitkräftebasis
Rüstungskontrolle basiert auf und fördert Vertrauen. Ihre vereinbarten Regelungen bedürfen aber der Kontrolle und der Überprüfung durch gegenseitige internationale Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen.
Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Auftrag: Die rund 160 Angehörigen des Zentrums stellen nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge sicher, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Das heißt, sie begleiten ausländische Delegationen, die zur Inspektion nach Deutschland kommen, und inspizieren umgekehrt Militäranlagen der Vertragspartner. Über 20 Verträge und Abkommen im Bereich der internationalen Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung werden durch das Zentrum praktisch umgesetzt.
Wirksame Rüstungskontrolle, Transparenz und Vertrauensbildung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben Voraussetzung, Mittel und Grundlage friedlicher Streitbeilegung und Abrüstung. Die technologischen Sprünge und strategischen Entwicklungen verlangen hier ständige Anpassungen.
Konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen im OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Raum umfassen den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag), das Wiener Dokument 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und den Vertrag über den Offenen Himmel (OHOffener Himmel-Vertrag). Hinzu kommen der Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit, und der Strukturierte Dialog über die aktuellen und künftigen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken im Raum.
Am 21. Juni 2019 wurde die neue Beobachtungsplattform „Offener Himmel“ vom Typ Airbus A319 „Offener Himmel“ von der Lufthansa Technik an die Bundeswehr übergeben. Ab Ende 2020 soll dieses einzigartige Luftfahrzeug für Beobachtungsmissionen über dem Anwendungsgebiet des Vertrags über den Offenen Himmel eingesetzt werden. Der Vertrag erlaubt den 34 Vertragsstaaten gegenseitige ungehinderte Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren im Anwendungsgebiet von „Vancouver bis Wladiwostok“. An allen Flügen nehmen Vertreter der beobachtenden und der beobachteten Staaten teil – das ist ein wichtiger zusätzlicher Faktor der Vertrauensbildung.
Im Hinblick auf die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und ihrer Munition als wesentlichem Schwerpunkt der Rüstungskontrolle beraten das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr das Auswärtige Amt insbesondere bei Kooperationen mit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf europäischer und mit den Vereinten Nationen auf globaler Ebene. Ziel hierbei: Internationale Standards für die Eindämmung von Gefahren durch unsachgemäße Lagerung von Kleinwaffen und deren Munition zu minimieren; strenge Ausfuhrkontrollen und Transparenz im Waffenhandel zu etablieren.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEOInternationale Atomenergie-Organisation) überwacht die Einhaltung der ausschließlich friedlichen Nutzung der Kernenergie im Rahmen ihres Mandates.
Das Übereinkommen über Streumunition, auch Oslo-Konvention bezeichnet, ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Bomben, Granaten oder Gefechtsköpfen, die nicht als Ganzes explodieren, sondern eine Vielzahl kleinerer Sprengkörpern freisetzen. Neben den genannten Verbotsbestimmungen enthält das Abkommen unter anderem auch Vorgaben zur Zerstörung vorhandener Bestände an Streumunition und der in ihnen befindlichen Submunition.