Streitkräftebasis
Dokumentation im Zentrum für Verifikationsaufgaben

Rüstungskontrolle

Abrüstung und Rüstungskontrolle sind wesentliche Elemente einer vorausschauenden Sicherheitspolitik. Sie helfen, Sicherheit zwischen Staaten kooperativ zu organisieren, schaffen Kontakte auf militärischer wie ziviler Ebene und langfristig damit auch ein Mehr an Vertrauen und Berechenbarkeit.

Vertrauen und Kontrolle

Deutschland setzt sich in Europa und weltweit dafür ein, dass destabilisierende militärische Entwicklungen begrenzt werden und die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen verhindert wird. Handlungsfelder sind hierbei einerseits die konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im euro-atlantischen Raum. Andererseits geht es um globale Regelungen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – wie der nukleare Nichtverbreitungsvertrag und das Chemiewaffen- und Biowaffenübereinkommen. Die Bundesregierung setzt sich auch gegen die Verbreitung von Kleinwaffen, für die Verfolgung illegaler Waffenströme und für ein globales Verbot von Antipersonenminen und Streubomben ein. Ein weiteres Ziel ist, dass sich die Staaten über Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Cyber- und Informationsraum verständigen. Hierzu bedarf es auch der Entwicklung neuer Konzepte.

Internationales Handlungsfeld

Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gehören zu den Schwerpunkten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr unterstützen bei der Entwicklung, Durchführung und Umsetzung von abrüstungs-, rüstungskontrollpolitischen und vertrauensbildenden Maßnahmen. Im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr werden Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als eines der internationalen Handlungsfelder Deutschlands definiert.

Federführung beim Auswärtigen Amt

Das Thema Rüstungskontrolle und Abrüstung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes. So ist auch im Deutschen Bundestag der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Mit dem Jahresabrüstungsbericht legt die Bundesregierung regelmäßig eine detaillierte Bestandsaufnahme aller deutschen Abrüstungsaktivitäten vor. Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen umfassend bei Entwicklung und Implementierung von Rüstungskontrollmaßnahmen.

Rolle der Streitkräftebasis

Ein Flugzeug in einer Halle.

Mit dem Airbus A319 OHOffener Himmel steht der Streitkräftebasis nun ein eigenes Flugzeug für Beobachtungsflüge für den Vertrag Offener Himmel zur Verfügung.

Bundeswehr/Jonas Weber

Rüstungskontrolle basiert auf und fördert Vertrauen. Ihre vereinbarten Regelungen bedürfen aber der Kontrolle und der Überprüfung durch gegenseitige internationale Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen.   

Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Auftrag: Die rund 160 Angehörigen des Zentrums stellen nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge sicher, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Das heißt, sie begleiten ausländische Delegationen, die zur Inspektion nach Deutschland kommen, und inspizieren umgekehrt Militäranlagen der Vertragspartner. Über 20 Verträge und Abkommen im Bereich der internationalen Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung werden durch das Zentrum praktisch umgesetzt.

Weißbuch 2016, S. 82
Wirksame Rüstungskontrolle, Transparenz und Vertrauensbildung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben Voraussetzung, Mittel und Grundlage friedlicher Streitbeilegung und Abrüstung. Die technologischen Sprünge und strategischen Entwicklungen verlangen hier ständige Anpassungen.

Konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen im OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Raum umfassen den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag), das Wiener Dokument 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und den Vertrag über den Offenen Himmel (OHOffener Himmel-Vertrag). Hinzu kommen der Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit, und der Strukturierte Dialog über die aktuellen und künftigen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken im Raum.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung unter diesem Link.

Am 21. Juni 2019 wurde die neue Beobachtungsplattform „Offener Himmel“ vom Typ Airbus A319 „Offener Himmel“ von der Lufthansa Technik an die Bundeswehr übergeben. Ab Ende 2020 soll dieses einzigartige Luftfahrzeug für Beobachtungsmissionen über dem Anwendungsgebiet des Vertrags über den Offenen Himmel eingesetzt werden. Der Vertrag erlaubt den 34 Vertragsstaaten gegenseitige ungehinderte Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren im Anwendungsgebiet von „Vancouver bis Wladiwostok“. An allen Flügen nehmen Vertreter der beobachtenden und der beobachteten Staaten teil – das ist ein wichtiger zusätzlicher Faktor der Vertrauensbildung.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung unter diesem Link.

Im Hinblick auf die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und ihrer Munition als wesentlichem Schwerpunkt der Rüstungskontrolle beraten das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr das Auswärtige Amt insbesondere bei Kooperationen mit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf europäischer und mit den Vereinten Nationen auf globaler Ebene. Ziel hierbei: Internationale Standards für die Eindämmung von Gefahren durch unsachgemäße Lagerung von Kleinwaffen und deren Munition zu minimieren; strenge Ausfuhrkontrollen und Transparenz im Waffenhandel zu etablieren.

Weitere  Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung unter diesem Link.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEOInternationale Atomenergie-Organisation) überwacht die Einhaltung der ausschließlich friedlichen Nutzung der Kernenergie im Rahmen ihres Mandates.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung unter diesem Link.

Das Übereinkommen über Streumunition, auch Oslo-Konvention bezeichnet, ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Bomben, Granaten oder Gefechtsköpfen, die nicht als Ganzes explodieren, sondern eine Vielzahl kleinerer Sprengkörpern freisetzen. Neben den genannten Verbotsbestimmungen enthält das Abkommen unter anderem auch Vorgaben zur Zerstörung vorhandener Bestände an Streumunition und der in ihnen befindlichen Submunition.

 Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung unter diesem Link.

20 Dinge der Rüstungskontrolle

  • Luftbildaufnahmen

    Derartige Luftbilder werden bei Beobachtungsflügen zum Vertrag über den offenen Himmel (OHOffener Himmel) erstellt.

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  • Polaroid-Kamera

    Sofortbildkameras ermöglichen die sofortige, unveränderliche Dokumentation von Objekten bei Unstimmigkeiten im Rahmen von Inspektionen.

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  • Auswertelupe für Luftbilder

    Die während eines Beobachtungsfluges gesammelten Daten und Luftbildaufnahmen werden anschließend umfassend ausgewertet.

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  • Siegel der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen)

    Diese OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen-Siegel sind für den Transport von Chemikalien, die zum Teil in Deutschland vernichtet werden.

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  • Satellitentelefon

    Der weltweite Einsatz bei Inspektionen erfordert eine zuverlässige Verbindung zur Einsatzzentrale des Zentrums.

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  • LED Stabtaschenlampe

    Taschenlampen dienen der eindeutigen Identifizierung von vertragsbegrenzten Gefechtsfahrzeugen.

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  • Doppelfernrohr 8x30R

    Bei Inspektionen nutzen Ferngläser der Manöverbeobachtung und Inspektion von bezeichneten Gebieten nach dem Wiener Dokument 2011.

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  • Diplomatenpass

    Rüstungskontrollinspektoren sind Diplomaten in Uniform und genießen während einer Inspektion Diplomatenstatus.

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  • Informationsaustausch

    Vertragsstaaten tauschen Informationen über Stärke, Struktur und Standorte ihrer Streitkräfte aus. Das wird durch Inspektionen überprüft.

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  • Dummy der Submunition BLU-3

    Beispiel von Streumunition als Symbol der Vertragsarbeit zur „Convention on Clustermunition“ (Oslo-Konvention).

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  • Batch Abteilung Offener Himmel

    Die Angehörigen der Abteilung „Offener Himmel“ führen Beobachtungsflüge über Hoheitsgebiete anderer Vertragsstaaten durch.

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  • Armbinde KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa Inspektor

    Die Armbinde werden bei Inspektionen des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa) zur Erkennung getragen.

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  • ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutzmaske M65

    Bei Inspektionen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ Chemiewaffenübereinkommen) schützt die ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutzmaske den Träger vor Kampf- und Gefahrstoffen.

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  • GPSGlobal Positioning System Gerät

    Bei Inspektionen dienen GPSGlobal Positioning System-Geräte der Überprüfung der Daten zu militärischen Einrichtungen.

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  • Regeln zur Durchführung von Rüstungskontrolle in Deutschland

    Vorschriften erleichtern Verbänden die Vorbereitung auf Inspektionen und Überprüfungsbesuche durch ausländische Inspektoren.

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  • Airbus 319 Modell

    Der Airbus A319 OHOffener Himmel ist das mit Sensoren und Kameras ausgerüstete deutsche Beobachtungsflugzeug für den Vertrag über den offenen Himmel.

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  • Luftbild-Videokamera

    Luftbildkameras im Beobachtungsflugzeug zeichnen nur während der Beobachtungsflüge Bilder des überflogenen Territoriums auf.

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  • Ausbildungsmodell Pistole P8

    Die Modelle dienen der Ausbildung zur Registrierung kleiner und leichter Waffen in Afrika, zum Kampf gegen unkontrollierte Verbreitung.

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  • Ärmelabzeichen PSSMPhysical Security and Stockpile Management – Ausbilder

    Das Zentrum für Verifikationsaufgaben leistet weltweit Ausbildung zur sicheren Lagerung von Waffen und Munition.

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  • Medikamententasche

    Weltweite Inspektionen bergen gesundheitliche Gefahren. Mitarbeitende des Zentrums sind daher entsprechend ausgestattet.

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