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Rüstungskontrollmaßnahme der Russischen Föderation in Deutschland

Rüstungskontrollmaßnahme der Russischen Föderation in Deutschland

Datum:
Ort:
Deutschland
Lesedauer:
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Rüstungskontrollmaßnahme unter Corona-Bedingungen durch die Russische Föderation in Deutschland. Ende Juli kündigte Russland die Inspektion an. Die Inspektoren hatten gemäß den zum Zeitpunkt der Einreise geltenden Einreisebestimmungen Dokumente vorzulegen, die ein Nichtvorliegen einer Infektion mit Corona belegen, was bei allen der Fall war.

Inspektoren mit OP-Maske während der Inspektion in einem Hubschrauber

Rüstungskontrolle unter Pandemie-Bedingungen. Hubschrauberüberflug mit russischen Inspektoren über das ausgewählte Gebiet.

Bundeswehr

Die COVID 19-Pandemie hat weltweit erheblichen Einfluss auf das öffentliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben.  So hat auch die außen- und sicherheitspolitisch hochpriorisierte Rüstungskontrolle innerhalb Europas und damit die Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen auf Grundlage des Wiener Dokumentes 2011 im März dieses Jahres ihren persönlichen „Lock Down“ erlebt. Dieser führte dazu, dass erstmals alle OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten die Implementierung bestehender Rüstungskontrollabkommen und -Verträge aussetzten. Als erster Teilnehmerstaat hat Deutschland im Juli entschieden, Implementierungsmaßnahmen durch andere Teilnehmerstaaten (TNS) in DEU wieder zuzulassen. Jedoch wurde diese Bereitschaft an umfangreiche Hygieneauflagen geknüpft, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr – sowie die eingebundene Privatwirtschaft (z.B. Hotels) - nicht zu gefährden.

Auf Grund der Corona-bedingten umfangreichen organisatorischen Vorbereitungen wurden die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-TNS u.a. darüber informiert, dass Ankündigungen zu Inspektionen entgegen den geltenden Abkommen mindestens zehn Werktage vor der geplanten Maßnahme erfolgen sollen (normal sind je nach Vertrag/Abkommen zwischen fünf Tage bis zu 36 Std vor Beginn der Maßnahme). Die Einreise in Deutschland ist darüber hinaus bis auf weiteres auf die Flughäfen BERLIN, MÜNCHEN und KÖLN-BONN beschränkt.
Nach Deutschland nahmen auch Frankreich, Dänemark, Rumänien und Russland zum 01.08.2020 die Implementierung wieder auf.

Ende Juli kündigte Russland die Inspektion eines bezeichneten Gebietes im BREMERHAVEN–NORDHOLZ–MUNSTER–BERGEN sowie eine parallele Überprüfungsmission im Rahmen des Vertrags über den Offenen Himmel   an. Die Lage des zu inspizierenden Gebietes ließ den Schluss zu, dass das Hauptaugenmerk der russischen Inspektoren auf mögliche Rückverlegungsaktivitäten von amerikanischen Hauptwaffensystemen und Großgerät nach Abschluss der Übung DEFENDER EUROPE 2020 lag. Die vierköpfige RUS Inspektionsgruppe reiste am 10.08.2020 am Flughafen KÖLN-BONN ein. Die Inspektoren hatten gemäß den zum Zeitpunkt der Einreise geltenden Einreisebestimmungen Dokumente vorzulegen, die ein Nichtvorliegen einer Infektion mit Corona belegen. Alternativ wurde die Durchführung eines PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Tests unmittelbar bei Einreise noch am Flughafen angeboten. Die Überprüfung der mitgeführten Test-Zertifikate wurde durch einen Truppenarzt der Bundeswehr vorgenommen. Da alle einreisenden Inspektoren über ein gültiges Zertifikat – einschließlich eines negativen PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Testergebnisses – verfügten, wurde von einem erneuten Test abgesehen. Die grundlegende Einweisung in das DEU Hygienekonzept zur Verhinderung von COVID 19-Infektionen wurde noch vor Ort durch sanitätsdienstliches Fachpersonal durchgeführt.

Am ersten Tag der Inspektion erhielten die Inspektoren umfassende Einweisungen in die Panzerlehrbrigade 9 in MUNSTER, die Truppenübungsplätze MUNSTER und BERGEN sowie in das in FASSBERG stationierte Transporthubschrauberregiment 10. Der am zweiten Tag erfolgte Hubschrauberüberflug über das bezeichnete Gebiet mit Zwischenlandungen beim Fallschirmjägerregiment 31 in SEEDORF und dem Marinefliegergeschwader 3 in NORDHOLZ endete, nach Inspektion des Truppenübungsplatz MUNSTER, auf dem Fliegerhorst in FASSBERG. Die Einweisungsbriefings einschließlich der Inspektionen zu Boden und aus der Luft wurden von den Inspektoren aufmerksam und interessiert aufgenommen.

Darüber hinaus konnten sie sich davon überzeugen, dass es keine nach dem Wiener Dokument ankündigungspflichtigen militärischen Aktivitäten gab und zum Zeitpunkt der Inspektion keine Rückverlegungsaktivitäten der USUnited States-Streitkräfte stattfanden. Einzig im Bereich des Lagers BAD FALLINGBOSTEL konnten noch Rückverlegungsvorbereitungen aus der Luft beobachtet werden. In der Abschlussbesprechung signalisierte der Leiter der russischen Inspektionsgruppe äußerste Zufriedenheit mit dem Inspektionsverlauf und kam zu der Bewertung, dass Deutschland die Forderungen des Wiener Dokumentes erfüllt, in weiten Teilen sogar mehr als erfüllt habe. Nach Rückkehr zum Flughafen KÖLN-BONN und Durchführung eines abschließenden PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Tests wurden die russischen Inspektoren verabschiedet. Das DEU Begleitpersonal des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr konnte nach einer sich anschließenden Zeit der häuslichen Isolierung ohne Symptome wieder Ihren Dienst in der Selfkant-Kaserne in Geilenkirchen aufnehmen.

von Philippe Kluge  E-Mail schreiben

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