Isolierte Unterbringung wegen COVID-19Coronavirus Disease 2019: Soldaten müssen ins Hotel
Isolierte Unterbringung wegen COVID-19Coronavirus Disease 2019: Soldaten müssen ins Hotel
- Datum:
- Ort:
- Bonn
- Lesedauer:
- 2 MIN
Die neuen Einsatzkontingente, bestehend aus Soldatinnen und Soldaten zahlreicher Dienststellen der Bundeswehr, warten in verschiedenen Hotels in Deutschland auf ihren Abflug. Die besonderen Hygienevorschriften, einschließlich der der Einsatzländer, im Zusammenhang mit COVID-19Coronavirus Disease 2019 machen eine 14-tägige isolierte Unterbringung notwendig.
Der Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus macht besondere Hygienevorschriften und Verhaltensregeln notwendig. Davon ist auch die Bundeswehr betroffen. Zum einen befinden sich viele Angehörige der Bundeswehr in Hilfe- und Unterstützungsleistungen für verschiedenste Behörden. Zum anderen wird der tägliche Dienst ebenfalls unter Berücksichtigung der Maßnahmen gegen diese weltweite Pandemie aufrechterhalten. Es gehört aber auch für die Bundeswehr zur ständigen Routine und Pflicht, ihre Soldatinnen und Soldaten auf die internationalen Auslandseinsätze mit deutscher Beteiligung vorzubereiten.
Erschwerte Bedingungen
Die Auftragserfüllung in den Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen ist auch in den Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen. Allerdings muss der üblichen Rotation – also dem Austausch von Personal – gemäß nationaler und internationaler Vorgaben jetzt eine 14-tägige isolierte Unterbringung aller Angehörigen des neuen Kontingents vorausgehen. Damit stellt die Bundeswehr sicher, dass ihr Personal bis zu seinem Einsatz gesund und frei von Krankheitserregern bleibt. Diese notwendige isolierte Unterbringung ist in den Kasernen wegen des derzeitigen, besonderen Hygienekonzeptes, nicht immer sicherzustellen.
Darum ins Hotel
So warten jetzt rund 300 Soldatinnen und Soldaten aus zahlreichen Dienststellen in ganz Deutschland abgeschirmt in Hotels auf ihren Abflug in die Einsatzländer. Zu den dienstlich einquartierten Gästen zählen zusätzlich Angehörige befreundeter Streitkräfte wie den Niederlanden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und ziviler Firmen, welche die Bundeswehr in den Einsätzen üblicherweise unterstützen. Sie alle befinden sich derzeit de facto also schon im Einsatz. Die Bundeswehr hat die betroffenen Hotels angemietet. Die Auswahl orientiert sich an den Auflagen und Rahmenbedingen eines strengen Hygienekonzepts. Das heißt, die Häuser verpflichteten sich vertraglich, dass sie groß genug sind, eine strikte Trennung der Kontingentangehörigen untereinander einhalten zu können.
So läuft die isolierte Unterbringung
Die Verpflegung und die Zimmerhygiene müssen so gewährleistet sein, dass das Hotelpersonal nicht in Berührung mit den Gästen kommt. Eine Situation, die für die Betroffenen zusätzlich belastend wirken kann. Daher steht den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Kolleginnen und Kollegen nicht nur der Service ihrer jeweiligen Hotels zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Fernsehern und WLAN ausgestattet. Letzteres ermöglicht den Kontakt zur Familie und Freunden, ähnlich den Bedingungen vor Ort im Einsatzland. Sie können – isoliert in einem Einzelzimmer mit Nasszelle – auf die medizinische Betreuung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zurückgreifen. Die Betreuung durch Militärseelsorger sowie Truppenpsychologen ist während des gesamten Zeitraums der isolierten Unterbringung ebenfalls sichergestellt. Unterstützungspersonal kümmert sich auf Basis des Hygienekonzepts rund um die Uhr um die Betreuung und Fürsorge ihrer Kameradinnen und Kameraden für die Dinge des täglichen Bedarfs.
Nach den 14 Tagen werden die Kontingentangehörigen schließlich weiterhin unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften zu ihren Abflugorten gebracht, um so unmittelbar vom Hotel aus in den Einsatz zu fliegen.