Inspektion zur Vernichtung chemischer Kampfstoffe
Inspektion zur Vernichtung chemischer Kampfstoffe
- Datum:
- Lesedauer:
- 3 MIN
Mit dem völkerrechtlich verbindlichen Akt des Chemiewaffenübereinkommens vom 29. April 1997 verpflichteten sich die Vertragsstaaten dazu, eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen weltweit zu ächten. Deutschland ist seit 1994 Vertragsstaat. Die Unterzeichner des Chemiewaffenübereinkommens sind übereingekommen, sämtliche Chemiewaffen unter strenger internationaler Kontrolle abzurüsten und dafür Sorge zu tragen, dass solche Waffen künftig weder hergestellt noch eingesetzt werden. Dazu ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag eingerichtet worden. Deren Aufgabe ist es, die Abrüstung der Chemiewaffen und ihre möglichen Herstellungsanlagen zu überwachen.
Deutschland besitzt keine Chemiewaffen und stellt diese auch nicht her. Nach den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkrieges verzichte die Bundesrepublik Deutschland generell auf den Besitz, die Herstellung, die Verbreitung und den Einsatz aller Arten von Massenvernichtungswaffen. Da in Deutschland, zum Beispiel bei Bauarbeiten, dennoch immer wieder Granaten und Bomben mit toxisch-chemischer Füllung aus den beiden Weltkriegen gefunden werden, muss diese Fundmunition wegen ihres hohen Gefahrenpotenzials so schnell wie möglich vernichtet werden.
In solchen Fällen wird diese Art Fundmunition mit Spezialtransporten ins niedersächsische Munster befördert, wo sich die einzige deutsche Vernichtungsanlage für chemische Waffen befindet – die „Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbHmit beschränkter Haftung“ (GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten). Dort angekommen, wird der Fund über das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen gemeldet. Sie entscheidet dann, ob die Munition sofort vernichtet werden darf oder ob die Munition vor ihrer Vernichtung noch einer Begutachtung durch Inspektoren der Organisation zu unterziehen ist. Die Absicht einer vorherigen Inspektion könnte zum Beispiel sein, zu prüfen, welcher Kampfstoff enthalten ist oder ob die Munition tatsächlich nicht mehr verwendet werden kann. In der Regel wird die Munition allerdings ohne vorherige Inspektion im Sprengofen der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten zur sofortigen Vernichtung freigegeben.
Kurzfristig angekündigte Routineinspektion
Grundsätzlich führt die Organisation für das Verbot chemischer Waffen einmal jährlich eine kurzfristig angekündigte Routineinspektion bei der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten durch, um deren Bestände und Lagerbedingungen der alten Fundmunition mit chemischer Füllung zu überprüfen. Anfang des Jahres war es wieder soweit: Ein internationales Inspektionsteam der Organisation besuchte die GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten in Munster, wobei die Inspektoren durch ein Team der Abteilung Globale Rüstungs- und Proliferationskontrolle des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr begleitet wurden.
Nach der Begrüßung der beiden Inspektoren am Flughafen Hannover und Überprüfung der Legitimität ihres Auftrages, wurde deren Inspektionsauftrag ausgewertet und sie zur GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten begleitet. Dort angekommen, erhielten die Inspektoren sofort eine Einweisung in die „Inspektionsstätte“. Diese beinhaltete neben Informationen zur Liegenschaft selbst, auch eine Auflistung der Bestandszahlen an gefundener, vernichteter und noch nicht vernichteter Kampfstoffmunition. Nach Abgleich dieser Zahlen mit den an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen gemeldeten Beständen, begutachteten die Inspektoren am Folgetag die Munition unmittelbar im Lagerbunker.
Ein wertvoller Beitrag für die weltweite Sicherheit
Schließlich wurden die festgestellten Erkenntnisse der Inspektion im Bericht „Vorläufige Feststellungen“ zusammengefasst und von den Leitern der Inspektionsgruppe der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und von der Begleitgruppe des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr formell unterzeichnet. Mit diesem Akt bestätigten die Beteiligten den ordnungsgemäßen Verlauf der Inspektion. Zum Abschluss wurden die beiden Inspektoren wieder nach Hannover gebracht, damit sie von dort nach Den Haag zurückreisen konnten. Der abschließende Inspektionsbericht wurde drei Wochen später durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen veröffentlicht.
Bisher wurden insgesamt 34 Inspektionen bei der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten durch Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen durchgeführt. Alle blieben ohne Beanstandungen. Neben den geschilderten Inspektionen alter Chemiewaffen zählen zu dieser Zahl auch Inspektionen, bei denen der ordnungsgemäße Verlauf der Vernichtung von Restbeständen aus der Zerstörung des syrischen und des libyschen Chemiewaffenprogramms begutachtet wurde. Deutschland trug hierzu maßgeblich bei und konnte mit der langjährigen Erfahrung und den technischen Kapazitäten der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten zwischen 2014 und 2017 einen wertvollen Beitrag für die weltweite Sicherheit leisten. Dieses Engagement ist ein wichtiger Schritt bei der vollständigen Vernichtung dieser Art von Massenvernichtungswaffen.