Feldjäger koordinieren militärischen Verkehr
Bei größeren und kleineren Bewegungen von militärischen Fahrzeugen in Deutschland sind die Feldjäger mit der Planung eines Verkehrsleitnetzes immer eingebunden. So auch bei der Übung Wettiner Heide, bei der allein schon rund 900 Fahrzeuge der Logistik pünktlich zu Übungsbeginn in den Übungsraum gebracht werden mussten.
Die Streitkräftebasis (SKBStreitkräftebasis) koordiniert die Verlegung von Truppenteilen der Bundeswehr und Streitkräfte befreundeter und verbündeter Nationen durch Deutschland auf dem Weg an einen Krisenherd oder in einen Übungsraum. Dabei greift sie zum Beispiel auf das Kommando Feldjäger der Bundeswehr zurück: Neben dem militärischen Verkehrsdienst für Kolonnen und der Absicherung von Transporten sind die Feldjäger dabei auch für eine Überwachung und Lenkung der Märsche zuständig. Wie zum Beispiel auch bei der Übung Wettiner Heide, bei der allein schon 900 Fahrzeuge der Logistik rechtzeitig in den Übungsraum verlegen mussten. Oberstleutnant Hans-Werner Wesch (59) ist im Kommando Feldjäger der Bundeswehr in Hannover Dezernatsleiter „Inland“. Er erklärt das Verkehrsleitnetz der Feldjäger.
Wie verläuft die Streckenplanung bei einer Verlegung?
Die Verlege-Kette ist Teamwork. Die Truppe beantragt beim Logistikzentrum der Bundeswehr für jeden Fahrzeugmarsch einen Marschkredit. Dieser legt die Route fest. Wir Feldjäger unterstützen auf der Straße, beispielsweise an verkehrsschwierigen Punkten oder an Auffahrten von Autobahnen. Wir überwachen auch die Stetigkeit des Marsches und die Einhaltung der Auflagen des Marschkredits. Unsere Aufgabe ist, jederzeit zu wissen, wo sich der Marsch befindet. So können wir bei Bedarf schnell auf diesen einwirken – zum Beispiel durch die Einrichtung einer Umleitung. Gründe können eine Autobahnsperrung infolge eines Unfalls oder eine kurzfristige Baustelle sein. Oder eine neue Auftragslage.
Wie wird dies praktisch umgesetzt?
Der Einsatz von Feldjägern ist im Schwerpunkt dort vorgesehen, wo zur Sicherstellung von Bewegungen mit hoher Priorität Verkehrsregelungsbedarf oder Verkehrsüberwachung notwendig ist. Die vorgesehenen Autobahnen und auch alternativen Marschstrecken erkunden wir vorab. Auf dem gesamten Weg betreiben wir dann ein Netz aus Verkehrsleitstellen, kleineren Verkehrsleitpunkten, Verkehrsregelungspunkten und mobilen Feldjägerstreifen zur Überwachung, Steuerung und Regelung des militärischen Straßenverkehrs. Rund alle 50 Kilometer wird solch ein Durchlaufpunkt betrieben. Die Faustregel lautet: Überall da, wo der Marsch von der bisherigen Strecke abbiegt, wie an Autobahnkreuzen oder –dreiecken, positionieren wir Kräfte. Das kann eine Streife mit zwei Feldjägern sein oder wie im Fall eines Verkehrsleitpunktes ein ganzer Zug aus mehreren Streifen. So behalten wir den Überblick über die aktuelle Verkehrslage.
Was passiert, wenn der Marschkredit angepasst werden muss?
Zu spät, zu früh dran, ein defektes Fahrzeug, Brückensperrung – an den Durchlaufpunkten wird all dies registriert und an die jeweilige militärische Führung gemeldet. Die marschierenden Truppenteile halten mit den eingesetzten Feldjägerkräften zudem ständig Verbindung. Je nach Lage können wir so auch alternative Marschkredite durchgeben. Auch auf dieser neuen Strecke leiten wir den Marsch über das Verkehrsleitnetz. Verschiedene Märsche dürfen sich nicht mischen. Auch darauf geben wir Acht.
Was bedeutet ein Marschkredit?
Das alles gilt auch für Verlegungen befreundeter Streitkräfte?
Ja, wenn Deutschland als Transitland genutzt wird, unterstützt die Bundeswehr Partnernationen im Rahmen des „Host Nation Supports“: Die Dienststellen der Streitkräftebasis arbeiten die Marschkredite und Haltepunkte für Zwischenstopps aus, stellen Versorgung, Unterkünfte und auch Betriebsstoff bereit. Unter Friedensbedingungen endet unsere Zuständigkeit an der Landesgrenze. Im Bündnisfall können wir auch in anderen Ländern für unsere eigenen Kräfte und im Verbund mit anderen Streitkräften zum Einsatz kommen.
Gibt es im Inland Berührungspunkte mit der Polizei?
Feldjägerinnen und Feldjäger arbeiten mit der Polizei und mit Militärpolizeien verbündeter Streitkräfte eng zusammen. Hierbei gilt: Die Polizei regelt den zivilen Verkehr. Wir dürfen diesen – abgesehen vom Spannungs- oder Verteidigungsfall – nur warnen und auf Gefahrenstellen hinweisen. Beispielsweise bei der Aufschleusung einer Kolonne auf die Autobahn kann die Polizei uns hingegen auch unterstützen.