Streitkräftebasis

Amtshilfe durch die Bundeswehr gegen den Borkenkäfer

Amtshilfe durch die Bundeswehr gegen den Borkenkäfer

Datum:
Ort:
Rheinland-Pfalz
Lesedauer:
3 MIN

In Rheinland-Pfalz unterstützt die Bundeswehr aktuell die Forstbetriebe bei der Bekämpfung der Borkenkäferplage. Die eingesetzten Soldaten und Soldatinnen übernehmen dabei beispielsweise das Entrinden von bereits gefällten Bäumen.

Ein Soldat beim Entrinden eines Baumes

Die Bundeswehr leistet Amtshilfe in Rheinland-Pfalz gegen den starken Befall von Borkenkäfern durch Entrinden der Bäume.

Bundeswehr/Stephan Dinges

Bereits im extrem trockenen Jahr 2018 kam es in den Wäldern von Rheinland-Pfalz zu einem beispiellos starken Befall von Borkenkäfern. Die gestressten Bäume hatten den Insekten, die unter der Rinde ihre Brutplätze anlegten, wenig entgegenzusetzen. Auch im Jahr darauf entfaltete sich ein extremer Populationsdruck. 2018 und 2019 mussten so viele Bäume wie noch nie notgeerntet werden – insgesamt 3,5 Millionen. Das entspricht rund 3,05 Festmetern Fichtenholz. Auch dieses Jahr sieht es nicht besser aus – bereits jetzt ist eine Millionen Festmeter Schadholz angefallen. Die Schwerpunkte liegen dabei in Westerwald, Hunsrück und Eifel.

Die Prognosen zur Populationsentwicklung der Borkenkäfer für das Jahr 2020 sind katastrophal. Der Baumbestand wurde zudem durch den Sturm „Sabine“ in einem so starken Umfang geschädigt, dass zahlreiche weitere Bäume, die dem Borkenkäfer Brutraum bieten, aufgearbeitet werden müssen. 

Die inländischen Sägewerke sind nicht in der Lage, diese Menge an Holz aufzunehmen und aus dem Wald zu transportieren, so dass sich eine Ausweitung der äußerst kritischen Lage abzeichnet. Daher müssen die befallenen Bäume nach dem Einschlag umgehend entrindet werden. Denn unter der Borke frisst und vermehrt sich der Borkenkäfer – wird die Borke rechtzeitig entfernt, vertrocknen die Larven und die noch nicht fertig ausgebildeten Jungkäfer. 

Dieser Beitrag wird nicht dargestellt, weil Sie Facebook in ihren Datenschutzeinstellungen deaktiviert haben. Mit Ihrer Zustimmung aktivieren Sie alle Facebook Posts auf bundeswehr.de.

„Helfende Hände“ vor Ort

Diese Mammutaufgabe kann nur durch Verstärken der personellen Ressourcen der Forstbetriebe und Forstdienstleister bewältigt werden. Daher reichten die betroffenen Landkreise Anträge auf Amtshilfe beim Landeskommando Rheinland-Pfalz ein, wo sie bearbeitet und zur Entscheidung dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr vorgelegt wurden. Mit Erfolg, die „helfenden Hände“ zur Unterstützung in den betroffenen Waldgebieten sind mittlerweile vor Ort. „Es ist für uns selbstverständlich, dass wir einen Beitrag zur Eindämmung des Borkenkäferbefalls leisten“, sagt Oberst Erwin Mattes, Kommandeur des Landeskommandos. 

In direkter Zusammenarbeit mit den Forstmitarbeitenden findet die Entrindung auf vorkonzentrierten Lagerplätzen oder an Einzelbäumen im Waldgelände statt. Die Vorarbeit haben die Forstbetriebe und Forstdienstleister geleistet, die Bäume sind bereits fachgerecht gefällt und entastet worden, bevor die Soldaten mit der Entrindung beginnen. Die dazu notwendigen Schäleisen werden ihnen von den Forstmitarbeitern zur Verfügung gestellt. Etwa einhundert Soldatinnen und Soldaten sind in Rheinland-Pfalz in einzelnen Gruppen den zuständigen Forstämtern zugeteilt.

Der Einsatzzeitraum soll von Mitte Mai bis Ende Juli dauern, das entspricht grob dem Zeitraum der Schwarmflugaktivität der Borkenkäfer. Es gilt zu verhindern, dass die ausschwärmenden Insekten auf bruttaugliches Material treffen, wo ihnen die Eiablage ermöglicht wird. 

  • Ein Soldat sprüht eine Markierung an einen Baum

    Zunächst müssen die Bäume gesichtet, bewertet und für die Behandlung markiert werden.

    Bundeswehr/Stephan Dinges
  • Ein Mitarbeiter des Forstamtes weist im Wald die Soldaten in die Arbeit ein.

    Die Arbeit wird unter Einweisung durch den Forstamtsleiter vorgenommen.

    Bundeswehr/Stephan Dinges
  • Ein Baumstamm wird entrindet

    Windbruch, Trockenheit und dann noch der Borkenkäferbefall machen das Entrinden der Bäume unerlässlich.

    Bundeswehr/Stephan DInges
  • Ein Baumstamm ohne Rinde mit Schäden

    Nach dem Entrinden wird der Schaden durch den Borkenkäfer am Baum sichtbar.

    Bundeswehr/Stephan Dinges
  • Mehrere Soldaten entrinden Bäume

    Auch während des Entrindens wird die Anleitung durch den Forstwirt vorgenommen.

    Bundeswehr/Stephan Dinges
  • Vier Soldaten sitzen auf einem Baumstamm mit Schutzmasken.

    Pause nach getaner Arbeit.

    Bundeswehr/Stephan Dinges

Umwelt- und Forstministerin sagt „Danke“

Das Land ist froh über die Hilfe der Bundeswehr bei der Eindämmung des massiven Borkenkäferbefalls. „Der Wald kann wirklich jede Hilfe akut gebrauchen. Durch die Klimakrise breitet sich der Borkenkäfer rasant aus, auch andere Baumkrankheiten sind wegen der vergangenen beiden trockenen Jahre auf dem Vormarsch. Ein dritter Dürre-Sommer in Folge wäre katastrophal. Deshalb bedanke ich mich bei der Bundeswehr, dass sie unseren Forstleuten hilft, dem Wald zu helfen“, sagt Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken. „Ist der Wald erst einmal weg, fehlen auch all seine positiven Funktionen für das Klima, den Arbeitsmarkt, die Artenvielfalt und als Raum zur Erholung. Deshalb ist es wichtig, noch gesunde Bäume zu schützen“, so die Ministerin. 

Letztes Jahr war die Bundeswehr bereits in Thüringen, Sachsen-Anhalt und in Sachsen in zur Unterstützung der Maßnahmen gegen das durch den Borkenkäfer verursachte Waldsterben im Einsatz.

von Günter Bohn  E-Mail schreiben

Dieser Artikel im Grundgesetz regelt die Pflicht von Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig auf Antrag Amtshilfe bei der Erfüllung ihrer öffentlich rechtlichen Aufgaben (Amtshandlungen) zu leisten. Dies gilt auch für die Bundeswehr. Zusätzliche hoheitliche Eingriffsbefugnisse ergeben sich dabei für die Bundeswehr nicht. Es handelt sich nur um sogenannte „technische“ Unterstützung. Solche Hilfeleistung betrifft nicht nur die oben genannten Beispiele für die Unterstützung bei Hochwasser, Schneekatastrophen oder Waldbränden, sondern auch die Leistungen der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bei Suchaktionen für vermisste Menschen und weiteren Hilfeersuchen.

Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall (sogenannte Katastrophenhilfe) kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie der Bundespolizei und der Streitkräfte anfordern. Naturkatastrophen sind unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichen Ausmaß, die durch Naturereignisse ausgelöst werden. Besonders schwere Unglücksfälle sind Schadensereignisse von katastrophischem Ausmaß, wenn der Unglücksverlauf bereits begonnen hat. Sie können von beispielsweise einem großen Chemieunfall bis hin zu einem großen terroristischen Anschlag reichen. Und hierbei kann es dazu kommen, dass der Einsatz von Soldaten und Soldatinnen im Inland nicht auf technische Hilfeleistung (Amtshilfe nach Art. 35 Absatz 1 GGGrundgesetz) begrenzt bleibt., sondern auch die Unterstützung hoheitlicher Aufgabenerfüllung der Polizei einschließlich der Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse nach Art, 35 Absatz 2 Satz 2 GGGrundgesetz auf Anforderung des betroffenen Landes erfolgt. Dies geschieht allerdings immer unter der Führung und Verantwortung der zuständigen Polizeibehörde und nach dem geltenden Landespolizeirecht.

Der Artikel regelt den Einsatz, wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, die Bundesregierung gegenüber den Ländern hinsichtlich des unterstützenden Kräfteeinsatzes weisungsbefugt wird und den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte beschließt.

Der Einsatz im Inneren bei einem sogenannten Inneren Notstand ist im Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Dieser Artikel ermöglicht den Einsatz von Streitkräften durch die Bundesregierung zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, wenn das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist und die Kapazitäten der Polizeien der Länder und der Bundespolizei nicht ausreichen. Die Streitkräfte können in diesem Fall zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.

Mehr zum thema