Munition und Kampfmittel - Altlasten der Bundeswehr
Munition und Kampfmittel - Altlasten der Bundeswehr
- Datum:
- Ort:
- Deutschland
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Wenn es in Deutschland um die Beseitigung von Kampfmittelfunden geht, denken viele Menschen sofort an die Bundeswehr. Doch die Kampfmittelräumung ist eine Aufgabe der Bundesländer. Die Streitkräfte sind für die Bearbeitung von Altlasten auf militärischem Gelände verantwortlich. Dafür gibt es seit über 30 Jahren ein komplexes Altlastenprogramm.
In der Nacht vom dritten auf den vierten August 2022 kam es auf einem Sprengplatz der Polizei im Berliner Grunewald zu heftigen Explosionen und einem großen Feuer. Dabei gerieten mehrere Gebäude und eineinhalb Hektar Wald in Brand. Der Grunewald wurde weiträumig abgeriegelt, Autobahn und Bahnstrecken gesperrt. Rund 30 Tonnen Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg und mehrere hundert Kilogramm beschlagnahmte Feuerwerkskörper lagerten nach Angaben der Berliner Polizei zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände. Es dauerte Tage, bis Feuerwehr und Polizei die Lage unter Kontrolle hatten. Menschen kamen nicht zu Schaden, aber das Erschrecken der Öffentlichkeit war groß, und die Medien befassten sich in aller Ausführlichkeit mit den Gefahren von „Blindgängern“, „verlassener Munition“ oder „Kampfmitteln in Wäldern, Naturschutzgebieten und auf Übungsplätzen der Bundeswehr“.
Zahlreiche Anfragen in verschiedenen Pressestellen der Bundeswehr zeigten das starke Interesse, aber zugleich auch, dass die Verantwortung der Bundeswehr bei diesem Thema in der Öffentlichkeit nicht klar verstanden wird. Denn die Beseitigung von Kampfmitteln aller Art ist keine Aufgabe der Streitkräfte.
Bundesländer organisieren „Kampfmittelbeseitigung“
Da die Beseitigung von Kampfmitteln der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen und ihrer Sachgüter dient, gehört sie zum Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts. Daher ist sie grundsätzlich eine Aufgabe der Bundesländer. Diese haben hierfür Kampfmittelbeseitigungsdienste geschaffen und Verordnungen erlassen. Eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kampfmittelbeseitigung, in der die Zuständigkeiten, die Finanzierung, die Haftung oder die materiellen Anforderungen an die Kampfmittelräumung geregelt werden, existiert in Deutschland bislang nicht. Aber es gibt eine zentrale Ansprechstelle für die Gefahrenbewertung von Rüstungsalt- und Kampfmittelbelastungen: Die Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (www.leitstelle-des-bundes.de).
Kostspielige Kampfmittelentsorgung
Die Bundeswehr hat seit über 30 Jahren ein sogenanntes „Altlastenprogramm“. Darin lässt sie auf militärischen Liegenschaften (Kasernen, Depots, Flugplätzen sowie Standort- und Truppenübungsplätzen) die zahlreichen Altablagerungen und Altstandorte der Militärproduktion und des Militärbetriebs vor 1945 bearbeiten. Dabei geht es im Wesentlichen um schädliche Bodenveränderungen, also Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffe. Die Bearbeitung von Kampfmittelbelastungen ist hingegen nicht Bestandteil des Altlastenprogramms. Für Kampfmittel und Altlasten aus den Weltkriegen sind wiederum die Länder, für Kampfmittel von Bundeswehr und NVANationale Volksarmee die Bundeswehr selbst zuständig.
Zu Rüstungsaltlasten gehören Munitionslagerstätten, Produktions- und Verarbeitungsstandorte sowie Entschärfungs- und Delaborierstellen. Das Altlastenprogramm der Bundeswehr dient der zielgerichteten und nachhaltigen Bearbeitung der überwiegend historisch bedingten Kontaminationen oder Verunreinigungen. Bis heute wurden auf rund 2.500 Liegenschaften über 15.000 kontaminationsverdächtige Flächen erfasst, davon etwa 6.500 untersucht und mehr als 1.000 tatsächlich verunreinigte Flächen saniert. Hierfür wurden bisher insgesamt etwa 526 Millionen Euro aufgewendet. Die Bundeswehr führt die Kontaminationsbearbeitung in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Länder eigenverantwortlich durch.
Lagerung von Munition bei der Bundeswehr
Für die Bundeswehr gelten seit ihrem Bestehen strenge Vorschriften für den Umgang mit Munition. Die Bundeswehr lagert sie fast ausschließlich in ortsfesten logistischen Einrichtungen. Das sind Einrichtungen des Logistikkommandos der Bundeswehr in Erfurt, das wiederum zum Kommando Streitkräftebasis in Bonn gehört. Zu diesen logistischen Einrichtungen gehören unter anderem die Munitionsversorgungszentren sowie die Munitionslager. Das Logistikkommando verfügt über insgesamt vier Munitionsversorgungszentren (Nord, Süd, Ost und West). Ihnen sind 16 Munitionslager zugeordnet und noch zusätzlich zwei Munitionsinstandsetzungspunkte beim Munitionsversorgungszentrum Nord.
Sicherheitsvorschriften auf Übungsplätzen
Auch auf den Truppen- und Standortübungsplätzen gelten strenge Sicherheitsvorschriften und Einschränkungen für die Nutzung der unterschiedlichen Munitionstypen. Auf den 121 deutschen Standortübungsplätzen wird grundsätzlich Handwaffenmunition ohne Wirkladung eingesetzt, nur in Ausnahmen Pyrotechnik. Eine erhöhte Brandgefährdung geht ausschließlich von der Pyrotechnik aus. Pyrotechnische Blindgänger und Versager werden nach Übungsende beseitigt. Dementsprechend ist eine Brandgefährdung nach Ende der Übung nicht zu erwarten. Der Einsatz von Pyrotechnik wird bei entsprechender Waldbrandstufe grundsätzlich untersagt. Eine Brandgefährdung auf Standortübungsplätzen durch Munition der Bundeswehr ist daher grundsätzlich als gering einzustufen. Die Betreiberpflichten liegen bei den zuständigen Standortältesten. Für den abwehrenden Brandschutz ist wiederum die Gemeinde zuständig.
Auf den 13 Truppenübungsplätzen der Bundeswehr in Deutschland werden Pyrotechnik und Munition mit Wirkladung eingesetzt. Sie enthalten Explosivstoffe, die bei der Umsetzung im Zielgebiet grundsätzlich einen Brand auslösen können. Daher ist auf jedem Truppenübungsplatz eine Bundeswehr-Feuerwehr aufgestellt, die während des Schießbetriebes einsatzbereit in den zugewiesenen Verfügungsräumen bereitsteht. Darüber hinaus ist die Freigabe von Munitionssorten an die jeweilige „Waldbrandgefahrenstufe“ und den jeweiligen „Graslandfeuerindex“ des Deutschen Wetterdienstes gekoppelt (zum Beispiel, keine Pyrotechnik bei erhöhter Waldbrandgefahr).
Zusätzlich sind auf Übungsplätzen Feuerlöschbrunnen und -teiche in der Nähe der Schießbahnen angelegt worden. Um die Schießbahnen wurden „Brandschutzstreifen“ eingerichtet, die vom zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum) beispielsweise durch Umpflügen vom Bewuchs freigehalten werden. Das Ziel: Ein Vegetationsbrand auf Truppenübungsplätzen, ausgelöst durch Munition der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte, bleibt auf eine fest definierte Fläche der entsprechenden Schießbahn begrenzt. Die Wahrscheinlichkeit eines unkontrollierten Vegetationsbrandes wird so deutlich reduziert.
Umgang mit Blindgängern
Munitionsreste und transportsichere Blindgänger der Bundeswehr werden grundsätzlich in die Zentrallogistik zurück geliefert und hauptsächlich industriell entsorgt. Blindgänger, die nicht transportsicher sind, werden durch die Kommandantur des Truppenübungsplatzes auf dem Platz vernichtet. Der hierbei anfallende Schrott wird über die BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum der Verwertung zugeführt.
Auch wenn auf den Truppenübungsplätzen die Zielgebiete regelmäßig beräumt werden, sind sie mit Blindgängern belastet. Diese Zielgebiete liegen grundsätzlich in der Platzmitte und dürfen ohne fachkundiges Personal nicht betreten werden. Die gesperrten Flächen sind gekennzeichnet, und auf die Lebensgefährdung wird hingewiesen.
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