Hausärztliche Versorgung für die Soldatinnen und Soldaten
Hausärztliche Versorgung für die Soldatinnen und Soldaten
In der Schulzeit reichte im Krankheitsfall eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Bei Berufstätigen ist dagegen der Gang zum Hausarzt unerlässlich, um dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen zu können. Doch wie ist das eigentlich bei der Bundeswehr?
Krankmeldung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung für Soldatinnen und Soldaten funktioniert fast wie beim Haus- oder Zahnarzt um die Ecke. Im Krankheitsfall melden sich die Soldatinnen und Soldaten in Ihrer Einheit krank und gehen anschließend zum Truppenarzt beziehungsweise zur Truppenärztin des für sie zuständigen Sanitätsversorgungszentrums (SanVersZ). Hierbei kommt der Zahl 30 eine besondere Rolle zu. Diese beschreibt nämlich die maximale zulässige Entfernung zwischen Wohnort oder Dienststelle und der nächsten Regionalen Sanitätseinrichtung der Bundeswehr in Kilometern oder Minuten Fahrzeit. 128 Sanitätsversorgungszentren können so 98 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nach diesem Maßstab versorgen. Die restlichen zwei Prozent werden durch zivile Einrichtungen, sogenannte beauftragte Ärzte versorgt. Je nach Krankheitsbild liegt es in der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte, dem Disziplinarvorgesetzten eine Empfehlung zur Freistellung der Soldatinnen und Soldaten vom Dienst oder abgestuften Befreiung von einzelnen Dienstverrichtungen, was es im zivilen Gesundheitssystem in dieser Form nicht gibt, vorzuschlagen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heißt bei der Bundeswehr Krankenmeldeschein.
Mediziner und Kameraden
Die sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) ist quasi wie die Krankenversicherung im zivilen Leben. Erkrankte suchen den Truppenarzt beziehungsweise die Truppenärztin auf und lassen sich behandeln. Allerdings gibt es kleine, aber feine Unterschiede zum zivilen Gesundheitssystem. Unentgeltlich ist hierbei ein Stichwort, denn für Arzneimittel, medizinische Hilfsmittel oder Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zahlen die Soldatinnen und Soldaten keinen Cent. Auch sind lange Wartezeiten auf Facharzttermine oder ähnliches bei der Bundeswehr eher die Ausnahme. Hinzu kommt, dass die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Veterinärinnen und Veterinäre alle Uniform tragen. Sie sind also nicht nur Mediziner, sondern vor allem auch Kameraden. Das schafft einen ganz besonders menschlichen und persönlichen Umgang miteinander.
Starke Betreuung vor Ort
Um sich besser auf die Behandlung erkrankter Soldatinnen und Soldaten kümmern zu können, werden die SanVersZ regional einem Sanitätsunterstützungszentrum (SanUstgZ) zugeordnet. Diese entlasten die Truppenärztinnen und Truppenärzte in den Sanitätseinrichtungen besonders im Bereich der Verwaltung. Die so gewonnene Zeit kommt direkt den Patientinnen und Patienten zugute. So haben Erkrankte nicht das Gefühl, kaum nach Betreten des Arztzimmers auch schon wieder hinausgetrieben zu werden. Die medizinische Versorgung in der Bundeswehr bedeutet nämlich auch, dass die Behandler sich so viel Zeit für die Patientinnen und Patienten nehmen, wie nötig ist.
Überweisungen
Neben dem Bundeswehrzentralkrankenhaus und den vier Bundeswehrkrankenhäusern, verfügt die Bundeswehr über Facharztzentren, die ähnlich einem zivilen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) aufgebaut sind. Hier finden sich Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie, Innere Medizin sowie Neurologie und Psychiatrie. Die sanitätsdienstliche Versorgung in der Bundeswehr dient dazu, die individuelle Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten zu fördern, zu erhalten beziehungsweise im Falle einer Erkrankung wiederherzustellen. Als Ziel resultiert daraus eine möglichst hohe Einsatzbereitschaft, die das Grundkapital leistungsfähiger Streitkräfte darstellt.
Impfungen
Auch die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlenen Schutzimpfungen werden durch die Ärztinnen und Ärzte in den SanVersZ verabreicht. Diese sind für die Bundeswehr ein wichtiges Instrument, um neben der individuellen Prophylaxe die Einsatzbereitschaft der Truppe herzustellen beziehungsweise zu erhalten. Daher unterliegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für eine Vielzahl von Impfungen einer Duldungspflicht. Das bedeutet, dass sich Soldatinnen und Soldaten nicht gegen eine Impfung entscheiden dürfen. Dies gilt zum Beispiel auch für Impfungen gegen regionale Erkrankungen in einem vorgesehenen Einsatzland, wie zum Beispiel Typhus, Japanische Encephalitis oder Gelbfieber. Das Wissen der Truppenärztinnen und -ärzte um die in Europa eher seltener vorkommenden Erkrankungen erlaubt es diesen auch, den Soldatinnen und Soldaten immer mit einer fundierten Beratung für die nächste Urlaubsreise zur Seite stehen zu können. Gesundheitsfürsorge endet bei der Bundeswehr nicht am Kasernentor.
Brille nötig?
Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, müssen gesetzlich Krankenversicherte meist selbst zahlen. Die Bundeswehr gewährt ihren Soldatinnen und Soldaten einen Zuschuss für ein Brillengestell ihrer Wahl (nicht randlos) und Mineralgläser, so dass eine Dienstbrille in „Basisausfertigung“ bei einem Vertragsaugenoptiker beschafft werden kann, um den täglichen Dienst ohne Seheinschränkungen bewältigen zu können. Die Kosten für Extrawünsche müssen jedoch selbst getragen werden.
Ob es nun orthopädische Schuheinlagen, Hörgeräte oder Sehhilfen sind, alles geht den gleichen Weg: Die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel muss immer truppenärztlich und in vielen Fällen auch fachärztlich bescheinigt werden.
Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation
Bei Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen gilt der Grundsatz, dass diese medizinisch notwendig und fachärztlich angeordnet sein müssen. Vorsorgeleistungen sind angezeigt, wenn einer Krankheit vorgebeugt werden kann oder die Möglichkeiten der üblichen ärztlichen Versorgung nicht ausreichend sind. Eine medizinische Rehabilitation ist oft notwendig, um eine drohende Beeinträchtigung der Teilhabe oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden beziehungsweise eine bereits eingetretene Beeinträchtigung zu beseitigen, zu vermindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Entsprechend werden auch unter gewissen Voraussetzungen Mutter-Kind beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahmen nach festgestellter medizinischer Notwendigkeit bewilligt. Die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung der Kinder werden ebenfalls durch die utV übernommen, wenn diese nicht selbst behandlungsbedürftig sind.
Bei einem Großteil dieser Maßnahmen wird die Bundeswehr tatkräftig von zivilen Leistungserbringern unterstützt. Derzeit wird ein Konzept entwickelt, dass darüber hinaus auch eine hocheffektive medizinische beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) in der Bundeswehr vorsieht. Diese ist dann noch einmal speziell auf die besonderen Bedürfnisse von Soldatinnen und Soldaten zugeschnitten.