Der Wehrmedizinische Beirat
Der Wehrmedizinische Beirat berät den Bundesminister oder die Bundesministerin der Verteidigung in allen Fragen der Wehrmedizin.
Über den Wehrmedizinischen Beirat
Der Gründungserlass des Wehrmedizinischen Beirats geht auf das Jahr 1963 zurück. Grundidee des Beirats ist es, dass ein Kreis ziviler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dem Bundesminister oder der Bundesministerin der Verteidigung in grundsätzlichen, aber auch in Einzelfragen beratend zur Seite steht.
Bis zu 45 ehrenamtliche Mitglieder können dem unabhängigen Gremium angehören. Der Beirat bündelt den Sachverstand verschiedener medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer, naturwissenschaftlicher und juristischer Fachrichtungen. In diesem vernetzten Ansatz widmet sich der Wehrmedizinische Beirat sanitätsdienstlichen Fragestellungen, um sie nach ausführlicher Analyse, Diskussion und Bewertung in eine militärisch umsetzbare Handlungsempfehlung zu transformieren.
Neben militärischen Gästen aus wichtigen sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Organisationsbereiche und des Bundesministeriums der Verteidigung sind regelmäßig auch Medizinerinnen und Mediziner in Schlüsselpositionen anderer Bundesressorts wie auch der Hilfsorganisationen und der Ärztekammer bei den Sitzungen zugegen. Bis zur Umstrukturierung des Verteidigungsministeriums wurde der Wehrmedizinische Beirat aus dem ehemaligen Führungsstab des Sanitätsdienstes heraus organisiert und geleitet.
Mit Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 3. Januar 2012 wurde die Aufgabe der Geschäftsstelle des Wehrmedizinischen Beirats vom Bundesministerium der Verteidigung auf das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr übertragen.