Sanitätsdienst

Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des SanDstBwSanitätsdienst der Bundeswehr Süd

Die Überwachungsstelle nimmt Kontroll- und Beratungsaufgaben auf den Gebieten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens sowie der Prävention wahr. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Bereich der Landeskommandos Baden-Württemberg und Bayern. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf der Lebensmittelchemie und Pharmazie.

Auftrag

Die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Süd (kurz: Überwachungsstelle Süd) verfügt über die Abteilungen Präventivmedizin und Hygiene, Arbeitsmedizin, Veterinärwesen sowie Lebensmittelchemie und Pharmazie. Mit ihren Sachverständigen und ihrem Fachpersonal ist die Überwachungsstelle Süd für den Bereich der Landeskommandos Baden-Württemberg und Bayern zuständig.

Zudem ist in der Dienststelle der für die gesamte Bundeswehr zuständige Arzneimittelüberwachungsbeauftragte beheimatet.

Die Überwachungsstelle Süd versteht sich ganz im Sinne des Eingesundheitsansatzes (One Health-Konzept der WHOWorld Health Organization) als kooperativer Bestandteil eines präventiven Gesundheitsschutzes. Die Abteilungen arbeiten somit fachlich eng ineinandergreifend. Die Abteilungen Hygiene/Präventivmedizin und Veterinärwesen kooperieren beispielsweise bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Fragestellungen bezüglich der Personalhygiene beim Küchenpersonal. Weiterhin ist die Zoonosenabwehr eine gemeinsame Aufgabe.

Der fachliche Schwerpunkt der Überwachungsstelle Süd liegt auf dem Gebiet der Lebensmittelchemie und Pharmazie. Hier werden

  • spezielle Beratungs- und Ausbildungsleistungen erbracht,
  • die Gestellung von Leitenden Apothekern/Lebensmittelchemikern für die Auslandseinsätze zwischen den Überwachungsstellen koordiniert,
  • Kontrollen in den Auslandsdienststellen sowie in kleineren Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die lediglich eine temporäre Abstellung von Kontrollpersonal erfordern, durchgeführt.

Das militärische Personal der Überwachungsstelle kommt regelmäßig in Auslandseinsätzen und anerkannten Missionen zum Einsatz. Damit wird in den Einsätzen der Bundeswehr die im Inland geltenden Standards in allen rechtlich geregelten Bereichen des Gesundheitsschutzes sichergestellt.

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Organisation, Zusammenarbeit, Aufgaben

Die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Süd gibt hier einen Einblick in ihre Organisation, ihre Aufgaben und ihre Zusammenarbeit mit zivilen und militärischen Partnern.

Die Überwachungsstelle ist eine Inspektionsstelle, die ein alle Teilbereiche umfassendes Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der DINDeutsches Institut für Normung ENEuropäische Norm ISOInternational Organization for Standardization/IECInternational Electrotechnical Commission 17020 betreibt, beziehungsweise, soweit es den Arzneimittelüberwachungsbeauftragte der Bundeswehr anbelangt, entsprechend nach den Vorgaben der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Jeweils einmal jährlich werden Systemauditierungen durchgeführt und zwar zwischen den vier Überwachungsstellen Nord, Ost, Süd und West sowie durch die fachlich vorgesetzten Stellen des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr. Dies gewährleistet, dass die Sachverständigen und Sachkundigen der Überwachungsstelle nach einheitlichen Verfahren und harmonisierten Maßstäben handeln und die personelle, materielle und technische Ausstattung sowie das Qualitätsmanagementsystem stetig überprüft und fortentwickelt werden.

Die Abteilung Präventivmedizin und Hygiene spiegelt im Wesentlichen die Aufgaben eines zivilen Gesundheitsamtes wider. Mit einem kleinen, aber hoch motivierten Team aus drei Amtsärzten und drei Gesundheitsaufsehern stellen wir neben Überwachungsaufgaben, die vor allem im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert sind, auch ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Training und Schulungen zur Verfügung.

Zusammenarbeit

Die Abteilung Präventivmedizin und Hygiene versteht sich als kooperativer Bestandteil eines gesundheitsfördernden Netzwerkes. Ohne vertrauensbildende Maßnahmen wird das Ziel einer guten Vorsorge und Prävention nicht erreicht.

Die vier Abteilungen der Überwachungsstelle Süd arbeiten fachlich ineinandergreifend. Die Schnittstelle zur Arbeitsmedizin betrifft zumeist infektiologisch relevante Arbeitsplatzrisiken, wie beispielsweise Kontaminationen mit Schimmelpilzen oder Hanta-Viren. Die beiden Abteilungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie und Pharmazie kooperieren mit der Abteilung Präventivmedizin und Hygiene bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Fragestellungen zur Personalhygiene beim Küchenpersonal. Der sichere Einsatz von Medizinprodukten ist ein pharmazeutisches wie hygienisches Grundanliegen.

Institute der Bundeswehr

Allen voran ist die routinemäßige Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in München hervorzuheben. Ob bei der Auswertung von humanmedizinischen Proben zur Diagnose von Infektionskrankheiten, der hygienisch-technischen Überprüfung in medizinischen Einrichtungen oder Trinkwasserbefunden aus mikrobiologischer und trinkwasserchemischer Sicht. Die Kooperation geht bis zu gemeinsamen Lehrveranstaltungen und Info-Beiträgen. Auch andere Institute, exemplarisch sei das Institut für Mikrobiologie an der Sanitätsakademie in München genannt, unterstützen unsere Überwachungsstelle auf Anfrage.

Die Truppe

Hier schließen wir alle Organisationsbereiche, auch den eigenen, den Sanitätsdienst mit ein. Wir reichen als Überwacher den Nutzern beratend die Hand. Nur im Zusammenspiel zwischen Bedarf der Truppe und Vorsorge der Experten kann die Angehörigen der Bundeswehr ein hohes Schutzziel erreicht werden. Das klassische Beispiel eines Ansprechpartners für unsere Aufgaben ist der Kasernenkommandant.

Bundeswehrdienstleistungszentren

Die Betreiber von Liegenschaften der Bundeswehr tragen nicht nur Verantwortung für den hygienisch sicheren Betrieb sämtlicher Anlagen und Einrichtungen, sie sind auch unsere Ansprechpartner bei Beschaffungsmaßnahmen, Sanierungen und Vertragsleistungen in medizinischen Einrichtungen. Hier gibt es seit Jahren eine enge und konstruktive Zusammenarbeit.

Zivile Gesundheitsbehörden

Für eine Abteilung mit wenigen Mitarbeitern ist es schwierig zu den über 50 Gesundheitsämtern und zwei Landesgesundheitsämtern im Zuständigkeitsbereich regelmäßig Kontakt zu halten. Durch in der Abteilung übende Reservisten aus diesen Einrichtungen und anlassbezogene Kooperationen herrscht jedoch ein respektvolles Miteinander.

Überwachungsaufgaben

Die Komplexität der zu überwachenden Einrichtungen vom technisch anspruchsvollen Hallenbad über sensible medizinische Behandlungseinrichtungen bis hin zum neu gebauten Kindergarten erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz.

Hygiene in Sanitätseinrichtungen

Im Verantwortungsbereich der Überwachungsstelle sind das Bundeswehrkrankenhaus Ulm und etwa 60 regionale Sanitätseinrichtungen zu überwachen. Grundlage hierzu ist das Infektionsschutzgesetz sowie das Medizinproduktegesetz. Auf der Basis eines einheitlichen Hygienemanagements und standardisierter Begehungsprotokolle werden die ambulanten Einrichtungen alle 2 bis 3 Jahre und das Bundeswehrkrankenhaus zweimal jährlich überprüft.

Meldewesen für übertragbare Krankheiten

Gemäß des im Infektionsschutzgesetz geforderten und für die Bundeswehr im Rahmen einer Durchführungsbestimmung geregelten Meldewesens für übertragbare Krankheiten erheben wir meldepflichtige Tatbestände, wie zum Beispiel Infektionskrankheiten, Krankheitshäufungen oder ungewöhnliche Impfreaktionen. Über Nachforschungen ergründen wir Infektionsquellen, Risikopotenziale und weiteren Beratungsbedarf. Zusammen mit den weiteren Überwachungsstellen liefern wir der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, ein epidemiologisches Lagebild.

Trinkwasserhygiene

Der Vollzug der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit den eigenen Durchführungsbestimmungen für Liegenschaften der Bundeswehr obliegt unserer Abteilung. Hierzu überwachen wir Wassergewinnungsanlagen und Trinkwasserinstallationen in Kasernen, auf Übungsplätzen oder von mobilen Anlagen. Schwerpunkte sind die Gefährdungsbeurteilungen bei mikrobiellen Belastungen, beispielsweise durch Legionellen, und die Begleitung von Infrastrukturmaßnahmen bei Anlagen und Installationen, die nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Aber auch die Sicherheit von mit Trinkwasser betriebenen medizinischen Einrichtungen, wie Zahnarztstühle steht im Fokus der Kontrollen. Hervorzuheben ist hierbei das enge Zusammenwirken mit dem akkreditierten Zentralinstitut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in München. Durch das Zusammenführen mikrobiologischer, trinkwasserchemischer und hygienischer Kompetenzen gelingt regelmäßig eine zeitgerechte Gefahrenabwehr.

Badewasserhygiene

Für die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebes bundeswehreigener Schwimmbäder werden diese gemäß geltender DINDeutsches Institut für Normung-Normen sowie aufgrund von Richtlinien des Umweltbundesamtes und der Bundeswehr überprüft. Spezifische Anforderungen von militärischer Seite werden hygienisch bewertet. Durch den Betrieb unterschiedlichster Liegenschaften zu Wohn- und Arbeitszwecken, aber auch zur Sicherstellung eines Betreuungs- und Freizeitangebots für in Kasernen untergebrachte Angehörige der Bundeswehr müssen teilweise sehr komplexe Hygieneforderungen eingehalten werden. Als Beispiele für unseren Überwachungsauftrag seien hier aufgeführt: Truppenübungsplätze, Berghütten, Kindertagesstätten, Friseurstuben, Saunaanlagen, Fitnessräume. Eine Besonderheit stellt der Befall von Schimmelpilzen in Gebäuden dar. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung II, Arbeitsmedizin. Treten Schädlinge, wie Nager, Insekten, Vögel oder Lästlinge wie Flöhe, Krätzemilben oder Läuse auf, wird in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum eine professionelle Schädlingsbekämpfung durch zivile Fachfirmen durchgeführt.

Beratung, Information, Hygienebegehungen, Schulungen

Fachliche Beratung, Ausgabe von Merkblättern und Informationsbroschüren sowie die Erreichbarkeit bei Fachfragen sind unser Maßstab, um die Hygiene am Ort des Geschehens sicher und effizient zu machen. Dazu zählt konkret auch die Vor-Ort-Hygienebegehung in regionalen Sanitätseinrichtungen, um hygienerelevante Probleme direkt mit den Verantwortlichen zu erörtern. Dort wo konkretes Hygienehandeln erwartet wird, muss Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Infrastruktur

Bei Neubau und Sanierungen von hygienesensiblen Einrichtungen ist die frühzeitige Einbindung hygienischen Sachverstands von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für medizinische Einrichtungen, Bäder und Trinkwasserinstallationen. So können wir bereits vor Beginn des Bauvorhabens hygienische Aspekte einfließen lassen und so dazu beitragen, dass spätere aufwendige Nachbesserungen vermieden werden. Für Verpflegungseinrichtungen sind in diesem Fall die Abteilungen III, Veterinärmedizin und IV, Lebensmittelchemie und Pharmazie, zuständig.

Impfberatung

Neben der zentral verfügbaren Impfweisung der Bundeswehr und der Impfhotline des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr stehen wir im Einzelfall oder über regionale Impfseminare dem medizinischen Fachpersonal in Impffragen beratend zur Seite.

Infektionskrankheiten

Erfahrungsgemäß treten im Umfeld von Soldaten vor allem saisonal bestimmte Infektionskrankheiten gehäuft auf. Dies betrifft zum Beispiel Norovirus-Erkrankungen oder die Influenza. Aber auch das Risiko durch Zecken erfordert Informationen für Betroffene und militärisch Vorgesetzte. Die Abteilung Präventivmedizin und Hygiene erstellt hierzu anlassbezogen aktuelle Infekt-Informationen, die zentral über das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr herausgegeben werden. Im modular aufgebauten Hygienemanagement für Regionale Sanitätseinrichtungen stehen für medizinisches Personal Infoblätter und Mustervorträge zu ausgewählten Krankheiten zur Verfügung.

Schulungen

Die Ausbildung des Sanitätspersonals zu Themen des öffentlichen Gesundheitswesens, der Präventivmedizin und Hygiene sind primär Aufgaben der Sanitätsakademie der Bundeswehr und des Sanitätslehrregiments beziehungsweise der Sanitätseinrichtungen selbst. Gleichermaßen werden Ausbildungsmaßnahmen für das zivile und militärische Personal am Bildungszentrum der Bundeswehr in Mannheim durchgeführt. Die Abteilung Präventivmedizin und Hygiene unterstützt diese Einrichtungen regelmäßig durch die Abstellung von Referenten.

Die Abteilung Arbeitsmedizin beaufsichtigt die Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen im medizinischen Arbeits-, Umwelt- und Strahlenschutzes und entspricht dem Wesen nach dem gewerbeärztlichen Dienst eines Gewerbeaufsichtsamtes. Das Team besteht aus zwei Fachärzten für Arbeitsmedizin und zwei arbeitsmedizinischen Assistenten, die als Präventionsüberwachungsexperten Beratungsleistungen anbieten.

Die Abteilung überprüft und berät als aufsichtführende Ortsbehörde die in Bayern und Baden-Württemberg gelegenen Dienststellen hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Schutzvorgaben für die Bediensteten der Bundeswehr. Die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Aufsicht werden weisungsfrei wahrgenommen.

Vorrangig wird die Erfüllung der obliegenden Pflichten der Dienststellenleitung zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten überwacht. Dies steht im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben zu den Aufgaben und Zielen der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“ und den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII.

Die dabei durchgeführten Besichtigungen von Dienststellen erfolgen wiederkehrend oder auch anlassbezogen, zum Beispiel bei auftretenden Mängeln, besonderen Problemen, Häufung relevanter Unfallereignisse oder auch zur gezielten Unterrichtung von Dienststellen hinsichtlich neuer oder geänderter Regularien im medizinischen Arbeitsschutz.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Abteilung gern zur Beratung in arbeits-, sozial- und umweltmedizinischen Fragen von Dienststellenleitung, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Personalvertretungen – aber auch von Einzelpersonen bei besonderen Fragestellungen – zur Verfügung.

Wesentlichen Aufgaben der Arbeitsschutzärzte:

  • Öffentlich-rechtliche Aufsicht über den Vollzug des medizinischen Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich
  • Fachliche Aufsichtstätigkeit in den Bundeswehrdienststellen des Zuständigkeitsbereiches
  • Beraten von Dienststellenleitern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Beraten von Bediensteten
  • Beraten der zugeordneten Aufsichtsbehörden für personellen und technischen Arbeitsschutz
  • Begutachten von Angehörigen der Bundeswehr in Streitfragen als höhere gutachterliche Instanz 
  • Gutachterliche Stellungnahmen nach der Berufskrankheitenverordnung unter Federführung der Unfallkasse des Bundes
  • Anordnen von Untersuchungen beim Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder anderweitig zu quantifizierenden Gefährdungen
  • Mitarbeiten bei der Zuordnung der betriebsärztlichen Versorgung der Dienststellen sowohl durch hauptamtliche Betriebsärzte als auch durch externe Leistungserbringer sowie Erstellung der sogenannten Vergabe-Lose
  • Mitwirken bei der fachlichen Aus- und Fortbildung
  • Mitwirken bei der Überprüfung und Auswertung der Ergebnisse der Unfallmeldungen sowie dahingehende Ermittlungen
  • Ermächtigung von Strahlenschutzärzten für den Bereich der Bundeswehr
  • Erstellen von Jahrestätigkeitsberichten zur Situation des medizinischen Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich
  • Überwachen und Ermitteln des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich sowie Hinwirken auf Verbesserung bei zum Teil regelmäßig wiederkehrenden Unfallmustern und -ursachen

Wesentlichen Aufgaben der Präventionsüberwachungsbeauftragten:

Die Präventionsüberwachungsbeauftragten unterstützen bei der Überwachung und Implementierung von Maßnahmen zur Verhütung von Dienstunfällen sowie zur Prävention gegen dienst- und einsatzbedingte Gesundheitsgefahren.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben beraten sie zu Maßnahmen der gesundheits-, motivations- und leistungsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Dienstbedingungen im Rahmen der Einführung eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements in die Bundeswehr.

Bei infektiologischen Arbeitsplatzrisiken – beispielsweise bei Schimmelpilz- und Schadnagerbefall – arbeitet die Abteilung Arbeitsmedizin eng mit der Abteilung Präventivmedizin und Hygiene zusammen, um fachgerechte Sanierungs- und Präventivmaßnahmen zu veranlassen und durchzusetzen.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Dienststellenleiter beziehungsweise die Dienststellenleiterin. Der medizinische Arbeitsschutz als Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutzes basiert auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Weisungen wie beispielsweise:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Atomgesetz (AtG)
  • Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • ZDv A-2000/1 „Arbeitsschutz und Unfallverhütung“
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Röntgenverordnung (RöV)
  • Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Mutterschutzverordnung
  • Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LastenhandhV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher
  • Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSAPersönliche Schutzausrüstung-BV)
  • und andere mehr.

Für Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen ist es eine besondere Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz – unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen im Dienstbetrieb und der Erfordernisse im Rahmen der militärischen Auftragserfüllung – umzusetzen. Demzufolge sind die Besichtigungen der Dienststellen durch die Abteilung II nicht nur als „behördliche Aufsicht“, sondern vor allem auch als unterstützende und „helfende Dienstaufsicht“ zu verstehen. So können Schwächen in der Umsetzung des Arbeitsschutzes rechtzeitig erkannt sowie Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Schutzes der Soldaten und zivilen Beschäftigten identifiziert werden.

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

Die wichtigsten Adressaten bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes sind allen voran die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter sowie die in deren Auftrag tätigen Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Fachkundige gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Sie tragen die Gesamtverantwortung im Arbeitsschutz.

Für den sicheren Betrieb sämtlicher Anlagen und Einrichtungen vor Ort zeichnet die Abteilung Objektmanagement in den Bundeswehrdienstleistungszentren verantwortlich. Sie sind auch Ansprechpartner bei Beschaffungen, Sanierungsmaßnahmen und anderweitigen Vertragsleistungen.
Die wichtigsten bundeswehreigenen, wissenschaftlich-technischen Institute für eine Kooperation mit der Abteilung II zur Erfassung und Bewertung der arbeitsmedizinischen Bedingungen vor Ort sind

  • das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe der Bundeswehr (WiWeB) in Erding,
  • das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien - ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutz (WISWehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien - ABC-Schutz) in Munster,
  • die ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-und Selbstschutzschule (ABCAtomar, Biologisch, Chemisch/SeS) in Sonthofen,
  • die Wehrtechnische Dienststelle (WTDWehrtechnische Dienststelle) 91 als Kompetenzzentrum Akustik der Bundeswehr in Meppen und die WTDWehrtechnische Dienststelle 41 (Kraftfahrzeuge und Panzer) in Trier sowie
  • die Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in München und Koblenz.

Für den zivilen Bereich ist die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, den Fachgesellschaften für Arbeits- und Umweltmedizin, dem Helmholtz Zentrum München als Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt auch im Strahlenschutz, den arbeitsmedizinischen Instituten an Universitäten sowie mit den Gewerbeaufsichtsämtern in Bayern und Baden-Württemberg zu erwähnen.

Fachbezogene Dienststellen der Bundeswehr

Die oberste Aufsichtsbehörde im Fachgebiet des medizinischen Arbeitsschutzes ist das Bundesministerium der Verteidigung Führungsstab Streitkräfte III 6 (BMVgBundesministerium der Verteidigung FüSK III 6) in dessen Auftrag der Arbeitsschutzarzt seine regionale, öffentlich-rechtliche Aufsichtstätigkeit ausübt.

Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr Referat VI 3 (KdoKommando SanDstBwSanitätsdienst der Bundeswehr VI 3) mit dem Referatsleiter als Leitenden Arbeitsmediziner der Bundeswehr definiert die fachlichen Vorgaben im medizinischen Arbeits-, Umwelt- und Strahlenschutz innerhalb der Bundeswehr und ist dem Arbeitsschutzarzt diesbezüglich (im Sinne einer Bundesoberbehörde) fachlich vorgesetzt.

Der Kommandobetriebsarzt im Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Diez stellt den maßgeblichen Partner für die Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der Dienststellen dar. Er ist verantwortlich für die Planung und Steuerung der betriebsärztlichen Versorgung und für die fachliche Führung aller für die Bundeswehr tätigen Betriebsärzte.

Betriebsärztliche Vertragsangelegenheiten werden durch das Bundesamt für Personalmanagement (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) – in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzarzt und unter Beteiligung des Kommandobetriebsarztes – verbindlich geregelt. Die endgültige formelle Zuweisung der betriebsärztlichen Betreuung einer Dienststelle erfolgt abschließend durch die o.g. oberste Aufsichtsbehörde.

Hinzu kommt die enge fachliche Abstimmung mit den Abteilungen II Arbeitsmedizin der anderen Überwachungsstellen - allen voran der Überwachungsstelle West mit dem Schwerpunkt Arbeitsmedizin, die darüber hinaus die Fachaufsicht im medizinischen Arbeits- und Umweltschutz über die Einsatzkontingente und Auslandsdienststellen der Bundeswehr führt. Ziel dabei ist es, eine bundeseinheitliche Vorgehensweise im medizinischen Arbeitsschutz zu erreichen.

Die Abteilung Veterinärwesen nimmt die mit einem zivilen Veterinäramt vergleichbaren Aufgaben wahr. Aufgabenschwerpunkte sind der Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, des Tierschutzrechts sowie des Tiergesundheitsrecht (vormals Tierseuchenrecht). Im Zuständigkeitsbereich Bayern und Baden-Württemberg obliegen ihr daher Aufgaben des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, des Tierschutzrechts sowie des Tierseuchenrechts. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Überwachung des Diensthundewesens der Bundeswehr. Die Abteilung Veterinärwesen versteht sich als kooperativer Bestandteil eines präventiven Gesundheitsschutzes.

Zusammenarbeit auf den Gebieten des Veterinärwesens

Zusammen mit der Abteilung IV, Lebensmittelchemie und Pharmazie, wird der Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln und der Verbraucherschutz überwacht. Die Durchführung erfolgt hierbei in enger Abstimmung der beiden Abteilungen unter Berücksichtigung einer zuvor erfolgten risikoorientierten Einstufung der einzelnen Einrichtungen.
Die Abteilung III ist federführend zuständig für Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene, für die Bearbeitung infrastruktureller Fragestellungen der bundeswehreigenen Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen sowie gegebenenfalls die Begutachtung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Institute der Bundeswehr

Die routinemäßige Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in München steht hier im Vordergrund. Insbesondere die Ergebnisse der Laborabteilung A Veterinärmedizin über Hygienestatuskontrollen der Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen sowie der durchgeführten mikrobiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen unterstützen die Überwachungstätigkeit der Abteilung III in besonderem Maße.

Die Truppe

Da die Tätigkeit der Abteilung III organisationsübergreifend alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr einschließt, ergibt sich ein weites Feld der Zusammenarbeit. Von der Einbindung als tierärztlicher Sachverständiger in Übungen im Rahmen von Kommandierungen bis zur Tätigkeit als Mitglied der erweiterten Beratungskommission für Bewachungsangelegenheiten stehen die Sanitätsoffiziere Veterinär für beratende und unterstützende Funktionen regelmäßig für Fragestellungen der Lebensmittelüberwachung und des Diensthundewesens zur Verfügung.

Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

Die Betreiber der Bundeswehrliegenschaften sind zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung von Forderungen, die durch die Überwachungstätigkeit sowohl in Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen als auch in Tierhaltungen entstehen. Als Lebensmittelunternehmer im Sinne der EUEuropäische Union-Vorschriften tragen sie die Verantwortung für den hygienisch sicheren Betrieb der Verpflegungseinrichtungen. Eine intensive Zusammenarbeit zu beiderseitigem Nutzen ist daher Voraussetzung für das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln.

Zivile Veterinärbehörden

Die Zusammenarbeit mit den hierarchisch gegliederten Dienststellen der zivilen Veterinärverwaltung zweier Bundesländer steht nicht im Vordergrund der Tätigkeit der Abteilung III Veterinärwesen. Punktuell kommt es aber zu intensivem Informationsaustausch, insbesondere bei gemeinsamen Tierseuchenübungen oder dem verwaltungsübergreifenden Bearbeiten von Tierschutz- oder Tierseuchenfällen. Durch die regelmäßige Einbindung von Reservisten, die normalerweise in der zivilen Veterinärverwaltung arbeiten, wird dieser Informationsaustausch noch verstärkt.

Überwachung von Lebensmittelbetrieben

Im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle sind derzeit 86 Verpflegungs- und 184 Betreuungseinrichtungen zu überwachen. Grundlage für die Lebensmittelüberwachung ist neben der Zentralvorschrift „Lebensmittelhygiene“ das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die europäische Verordnung VO (EGEuropäische Gemeinschaft) Nr. 852/2004.

Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt auf Basis einer risikoorientierten Bewertung. Hierzu werden die Vor-Ort-Begehungen in einem seit 2007 implementierten Qualitätsmanagementsystem durchgeführt. Die festgestellten Mängel werden protokolliert, in einem Gutachten festgehalten und entsprechend bewertet. Anhand dieser Bewertungen, werden die von der Einrichtung, dem dort agierenden Personal und die von den verarbeiteten Lebensmitteln möglicherweise ausgehenden lebensmittelhygienischen Risiken nach einem vorgegebenen Schema in Risikoklassen eingeteilt. Davon hängt ab, wie häufig die künftigen Inspektionen durchgeführt werden.

Auditierung ziviler Lebensmittelbetriebe

Die Auditierung von zivilen Lebensmittellieferanten und -herstellern erfolgt auf Antrag des Verpflegungsamtes der Bundeswehr grundsätzlich vor Vertragsvergabe und in der Regel einmal während des Lieferzeitraumes. Neben den Lieferanten für Lebensmittel gehören hierzu auch Unternehmen, die als Caterer oder Restaurationsbetriebe Verpflegung „von dritter Seite“ produzieren.

Die Audits dienen der Feststellung, ob die Hersteller- beziehungsweise Lieferbetriebe über die erforderliche fachliche Eignung für eine sach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich geforderten Leistung sowie die entsprechende personelle und materielle Ausstattung verfügen. Des Weiteren wird überprüft, ob die Betriebe die Bestimmungen des nationalen und europäischen Lebensmittelrechts und die Forderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen einhalten bzw. einhalten können. Sollten im Rahmen eines solchen Audits schwerwiegende Mängel im Bereich der Lebensmittelhygiene festgestellt werden, wird neben dem Verpflegungsamt der Bundeswehr auch die für die Lebensmittelüberwachung zuständige örtliche zivile Überwachungsbehörde informiert.

Tierschutz/Tierhaltung

Alle Tierhaltungen, sowohl von Diensttieren als auch von privaten Tieren, innerhalb der Bundeswehrliegenschaften im Zuständigkeitsbereich werden auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.

Auch die Prüfung der Sachkunde zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte nach § 11 Tierschutzgesetz und die Ausbildung und Prüfung der Sachkunde zum Töten von Tieren nach § 4 Tierschutzgesetz gehören zum Aufgabenspektrum der Abteilung III.

Tierseuchenprävention/-bekämpfung

Die Abteilung III - Veterinärwesen ist zuständig für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften einschließlich der Regelungen der Bundeswehr sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union. Im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche ist sie für deren Bekämpfung verantwortlich. Zudem überwacht sie den Umgang mit Tierseuchenerregern in Einrichtungen der Bundeswehr.

Diensthundewesen

Das Diensthundewesen ist ureigener Bestandteil der Aufgaben der Abteilung III - Veterinärwesen. Neben der bereits oben angesprochenen Zuständigkeit für alle Belange im Bereich Tierschutz, Tierhaltung und Tierseuchenbekämpfung sind die Sanitätsoffiziere der Abteilung auch für ständige gesundheitliche Überwachung der bundeswehreigenen Tiere verantwortlich. Weiterhin wird in der Funktion als Leiter einer Prüfungskommission jährlich auch die Einsatzfähigkeit der Diensthunde überprüft.

Beratung, Training, Schulungen

Unterstützende Beratung, Praxisnähe und die ständige Erreichbarkeit sind die Mittel, um dem Ziel eines umfassenden präventiven Gesundheitsschutzes für die Soldaten im Bereich der Verpflegung und Betreuung möglichst nahe zu kommen. Aber auch Tierschutzbelange für alle Tiere im Bereich der Bundeswehr können so nachhaltig vertreten werden.

Infrastruktur

Bei Neubau und Sanierungen von Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen ist eine frühzeitige Einbindung der Sachverständigen von großer Bedeutung. Dies gilt auch für Hundezwingeranlagen, um allen Tierschutzaspekten Sorge tragen zu können.

Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte nach § 11 TierSchG

Das Wohl der in der Bundeswehr eingesetzten Hunde stellt einen hohen Stellenwert dar. Aus diesem Grund dürfen im Bereich der Bundeswehr Hunde zu Schutzzwecken für Dritte nur ausgebildet werden, wenn diese Hundeausbilder die entsprechende Sachkunde besitzen. Diese Sachkunde wird durch die Abteilung III festgestellt.

Sachkunde nach § 4 TierSchG

Im Rahmen der Einzelkämpferausbildung der Bundeswehr wird den Teilnehmern vermittelt, wie das tierschutzgerechte Schlachten von Kaninchen, Hühnern und Fischen erfolgt. Die Ausbilder dieser Tätigkeiten benötigen eine Sachkunde nach § 4 des Tierschutzgesetzes.

Im Rahmen von Ausbildung und Prüfung wird diesem Personenkreis durch Sachverständige der Abteilung III die nach Tierschutzgesetz vorgeschriebene Sachkunde erteilt.

Die Abteilung Lebensmittelchemie, Pharmazie und Veterinärwesen ist Teil der Inspektionsstelle für Lebensmittelüberwachung und gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Die Abteilung Lebensmittelchemie und Pharmazie der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Süd nimmt mit ihren Sachverständigen die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz verankerten Überwachungsaufgaben in Bayern und Baden-Württemberg wahr. Aufgrund der Schwerpunktbildung der Dienststelle für den Bereich Lebensmittelchemie und Pharmazie ist die Abteilung auch für die genannten Überwachungstätigkeiten bei Auslandsdienststellen und in einigen Auslandeinsätzen zuständig.
Wir sind uns unserer großen Verantwortung für die Lebensmittel-, Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit bewusst, so dass wir unseren Überwachungsaufgaben und unserer Beratungsfunktion jederzeit mit all unserem Fach- und Sachverstand nachkommen.

Unsere Partner

Wir sind nicht nur die Überwacher, sondern für die Kameradinnen und Kameraden helfende Dienstaufsicht und Berater vor Ort, durch die die rechtskonformen Abläufe in den Verpflegungs-, Betreuungs- und sanitätsdienstlichen Behandlungseinrichtungen durchgesetzt, beratend begleitet und optimiert werden. Für das Verpflegungsamt der Bundeswehr sind wir in Zusammenhang mit dem Behandeln von Lebensmitteln reine Dienstleister zur fachlichen Bewertung von Sachverhalten und Örtlichkeiten.

Die Abteilungen der Überwachungsstelle

Die vier Abteilungen der Überwachungsstelle Süd arbeiten fachlich ineinandergreifend. Die Schnittstelle zur Hygiene und Präventivmedizin, der Abteilung I, ergibt sich für uns vor allem im Bereich der Personalhygiene der bundeswehreigenen sanitätsdienstlichen Behandlungs-, Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen. Beide Abteilungen arbeiten zudem eng hinsichtlich des sicheren und hygienischen Umgangs mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zusammen.
Überschneidungen mit dem Bereich der Arbeitsmedizin, Abteilung II, ergeben sich für uns im Bereich der bereits genannten Einrichtungen vor allem beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, wie zum Beispiel Chemikalien.
Zusammen mit der Abteilung III, Veterinärwesen, bilden wir die Inspektionsstelle Lebensmittelüberwachung. Die lebensmittelhygienische Überwachung der bundeswehreigenen Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt in enger Abstimmung durch unsere beiden Abteilungen unter Berücksichtigung einer zuvor erfolgten risikoorientierten Einstufung der einzelnen Einrichtungen.

Institute der Bundeswehr

Wir arbeiten mit den akkreditierten Zentralen Instituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zusammen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Institut in München aufgrund der fachlichen Ausrichtung und der räumlichen Nähe zueinander besonders eng.
Zu den Dienstleistungen seitens der Institute zählen die routinemäßige und anlassbezogene Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Das Institut in München führt zudem die routinemäßige und anlassbezogene Untersuchung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch.
Vor allem im Hinblick auf Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung sowie der dazu zum Teil erforderlichen Probenahme erfolgt eine enge Zusammenarbeit.

Die Truppe

Die Bezeichnung Truppe ist in diesem Zusammenhang wie folgt zu verstehen: Zu unseren Hauptansprechpartnern zählen die Betreuungseinrichtungen, die sanitätsdienstlichen Behandlungseinrichtungen sowie alle, die direkt oder indirekt im Rahmen einer speziellen Aufgaben- beziehungsweise Verantwortungswahrnehmung mit den genannten Parteien zu tun haben (zum Beispiel Kasernenkommandanten oder Vorstände und Betreiber der Betreuungseinrichtungen).
Wir stehen neben unserer Aufgabe als Überwacher jederzeit den jeweiligen Verantwortlichen fachlich kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Bundeswehrdienstleistungszentren

Als Betreiber der Liegenschaften der Bundeswehr tragen sie die Verantwortung für den sicheren Betrieb sämtlicher Einrichtungen und Anlagen. Sie sind unser Ansprechpartner bei Sanierungs- und zum Teil bei Beschaffungsmaßnahmen, die die Lebensmittelhygiene betreffen.

Verpflegungsamt der Bundeswehr

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr ist der Betreiber der Verpflegungseinrichtungen, der sogenannten Truppenküchen, der Bundeswehr im In- und Ausland. Des Weiteren ist es der zentrale Beschaffer aller Verpflegungsmittel für die genannten Einrichtungen. Damit ist das Verpflegungsamt der Bundeswehr unser Hauptansprechpartner für die Verpflegungseinrichtungen inklusive der Beschaffung der Verpflegungsmittel.
Auf Antrag des Verpflegungsamtes der Bundeswehr auditieren wir zusätzlich Lebensmittellieferanten und -hersteller sowohl vor Vertragsvergabe als auch während des vertraglich vereinbarten Lieferzeitraumes. Hinzu kommen dann noch die Audits beziehungsweise Inspektionen im Rahmen der Vertragsvergabe zur Verpflegung von anderer Seite, zum Beispiel, wenn diensttuende Kameradinnen und Kameraden am Wochenende nicht durch eine Truppenküche, sondern von einem zivilen Unternehmen mitversorgt werden, mit dem ein Vertrag abgeschlossen werden soll oder bereits abgeschlossen wurde.

Auslandsdienststellen, -Auslandseinsätze

Für die öffentlich-rechtlichen Aufgaben bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist in der Regel ein Team bestehend aus dem Leitenden Hygieniker im Einsatz, dem Gesundheitsaufseher im Einsatz, dem Leitenden Apotheker im Einsatz und dem Leitenden Veterinär im Einsatz zuständig. Die Überwachung der Verpflegungs- und Betreuungs- sowie der sanitätsdienstlichen Behandlungseinrichtungen aller Auslandsdienststellen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung IV, Lebensmittelchemie und Pharmazie. Sollte bei einem Auslandeinsatz kein eigenes Team, wie oben beschrieben vorgesehen sein, so fallen diese Überwachungsaufgaben ebenfalls der Abteilung IV zu.

Überwachungsaufgaben

Die Überwachungsaufgaben für unsere Abteilung sind vielfältig und die Bandbreite der Einrichtungen reicht von der kleinen Arztgruppe bis hin zu Fachsanitätszentren mit mehreren Fachuntersuchungsstellen, von der Kleinkantine bis zur Truppenküche mit einer Tagungsverpflegungsstärke von bis zu 1200 Soldaten sowie von der Dorfbäckerei bis hin zum international agierenden Tiefkühlbetrieb. Das genannte Spektrum erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz aber auch richtiges Augenmaß und Gespür während der Begehung und der Erstellung des Gutachtens.

Lebensmittelüberwachung bundeswehreigener Einrichtungen

Im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle sind derzeit circa 70 Verpflegungs- und über 200 Betreuungseinrichtungen zu überwachen. Grundlage für die Lebensmittelüberwachung ist neben der Zentralen Dienstvorschrift, Lebensmittelhygiene, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die europäische Verordnung VO (EGEuropäische Gemeinschaft) Nr. 852/2004. Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt auf Basis einer risikoorientierten Bewertung. Hierzu werden die Inspektionen standardisiert und qualitätsgesichert durchgeführt. Die während der Begehung festgestellten Mängel werden vor Ort protokolliert, in einem Gutachten dargestellt und entsprechend bewertet. Anhand der vor Ort festgestellten Mängel und der daraus resultierenden Bewertung, werden die von der Einrichtung, dem dort agierenden Personal und die von den verarbeiteten Lebensmitteln möglicherweise ausgehenden lebensmittelchemischen und lebensmittelhygienischen Risiken nach einem vorgegebenen Schema bewertet. Davon hängt ab, wie häufig die künftigen Inspektionen durchgeführt werden.

Auditierung von Lebensmittellieferanten und -herstellern

Die Auditierung von zivilen Lebensmittellieferanten und -herstellern erfolgt auf Antrag des Verpflegungsamtes der Bundeswehr grundsätzlich vor Vertragsvergabe und zumeist einmal während des Lieferzeitraumes.
Die Audits dienen der Feststellung, ob die Hersteller- beziehungsweise Lieferbetriebe über die erforderliche fachliche Eignung für eine sach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich geforderten Leistung und die entsprechende personelle und materielle Ausstattung verfügen. Des Weiteren wird überprüft, ob die Betriebe die Bestimmungen des nationalen und europäischen Lebensmittelrechts einhalten bzw. einhalten können. Sollten im Rahmen eines solchen Audits schwerwiegende Mängel im Bereich der Lebensmittelsicherheit festgestellt werden, wird neben dem Verpflegungsamt der Bundeswehr auch die örtlich zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung informiert.
Die Anzahl der vertraglich gebundenen zivilen Betriebe hängt unter anderem ab von dem ermittelten Bedarf und vom jeweiligen Ausschreibungsumfang so dass die Zahl der Audits von Jahr zur Jahr variiert.

Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung

Im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle sind derzeit über 70 sanitätsdienstliche Behandlungseinrichtungen zu überwachen. Grundlage hierfür ist das Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz. Im Rahmen dieser Überwachungstätigkeit agieren wir als „verlängerter Arm“ des Arzneimittelüberwachungsbeauftragten der Bundeswehr.
Das Hauptaugenmerk wird auf den sorgfältigen und sicheren Umgang mit Arzneimittel und Medizinprodukten gelegt; hierunter fallen sowohl die Lagerung und die Anwendung, als auch die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten an den Patienten.
Im Fokus der Überwachung sind nur die sogenannten nicht aktiven Medizinprodukte, wie zum Beispiel Spritzen, Kanülen, weiteres Sterilgut. Alle aktiven Medizinprodukte, das heißt elektrisch betriebene Medizingeräte wie beispielsweise der Defibrillator, sind hiervon nicht betroffen. Diese unterliegen der Überwachung durch die Kompetenzzentren für Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) Referat 5 in München und Stuttgart Die Überwachungsfrequenz beträgt im Durchschnitt eineinhalb Jahre. Die Umstellung auf eine risikoorientierte Einstufung der zu kontrollierenden Einrichtungen nach davon abhängiger Überwachungsfrequenz ist in Erprobung.

Überwachung kosmetischer Mittel

Der Verkehr von Kosmetika fällt in den Regelungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Bei der Bundeswehr sind pflegende Kosmetika, sogenannte Dermopharmazeutika von Relevanz. Dieser Überwachungsbereich stellt den kleinsten Anteil der Tätigkeit dar. Hierbei erfolgt die Überprüfung der Dermopharmazeutika, die rechtlich als kosmetische Mittel einzustufen sind. In der Regel werden bei jeder Begehung einer sanitätsdienstlichen Behandlungseinrichtung Proben von Dermopharmazeutika entnommen. Diese Proben werden an das zuständige Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gesendet und die Kameraden dort führen dann die Laboruntersuchung und Begutachtung durch.

Fortbildung, Schulung und Einweisung

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir sowohl vor Ort als auch vom Schreibtisch aus gerne unsere Beratungsfunktion wahrnehmen. Darüber hinaus stellen wir natürlich jederzeit unsere Fachexpertise und Erfahrungen im Rahmen von Fortbildungen, Schulungen aber auch Einweisungen von Fachpersonal für den Einsatz zu Verfügung.

Als Fortbildungs- und Schulungsmaßnahme ist hier an erster Stelle die Ausbildungsunterstützung an der Sanitätsakademie der Bundeswehr für die spezifische Ausbildung der Sanitätsoffiziere Apotheker nach deren Studium im Rahmen der postuniversitären modularen Ausbildung zu nennen.

Wir weisen auch zukünftige Leitende Apotheker im Einsatz in die Überwachungstätigkeit ein. Hierfür nehmen sie an verschiedenen Inspektionen und Auditierungen teil und können auch probehalber eine wertungsfreie Inspektion in einer der Verpflegungs- oder Betreuungseinrichtungen unter Aufsicht und mit Unterstützung eines erfahrenen lebensmittelchemischen Sachverständigen durchführen.

Für die gesamte Bundeswehr zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften über Arzneimittel, Betäubungsmittel und Medizinprodukte sowie über das Apotheken-, Transfusions- und Transplantationswesen ist der Arzneimittelüberwachungsbeauftragte der Bundeswehr.

Eine Besonderheit der Überwachungsstelle Süd ist die Teileinheit „Beauftragter für die aufsichtsbehördliche Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Bundeswehr“, kurz „Arzneimittelüberwachungsbeauftragter der Bundeswehr“ (AMÜBBw).

Der Arzneimittelüberwachungsbeauftragte ist teilstreitkraft- und organisationsbereichsübergreifend für die die gesamte Bundeswehr zuständig. Er überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften über Arzneimittel, Betäubungsmittel und Medizinprodukte sowie über das Apotheken-, Transfusions- und Transplantationswesen. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über alle Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr, in denen

  • Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt, gehandelt und/oder in den Verkehr gebracht werden,
  • Blut und/oder Blutzubereitungen hergestellt, gelagert und/oder in den Verkehr gebracht werden,
  • Betäubungsmittel und/oder deren Grundstoffe bevorratet und/oder in den Verkehr gebracht werden,
  • Gewebe gewonnen, be- oder verarbeitet, in den Verkehr gebracht und/oder untersucht werden,
  • Medizinprodukte hergestellt, betrieben, errichtet, angewendet und/oder in den Verkehr gebracht werden,
  • laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden und
  • Arzneimittel und/oder Medizinprodukte entwickelt und/oder mit ihnen klinische Prüfungen durchgeführt werden.

Wichtige zu beachtende Rechtsvorschriften in diesem Zusammenhang sind das Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz bis hin zum Apothekengesetz. Der Kernauftrag des Arzneimittelüberwachungsbeauftragten besteht darin, sich davon zu überzeugen, dass diese Rechtsvorschriften beachtet werden.

Dazu nimmt er auf Grundlage eines Überwachungssystems unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang sowie erforderlichenfalls auch unangemeldet Inspektionen vor und legt wirksame Folgemaßnahmen fest.

Darüber hinaus lässt der AMÜBBw Arzneimittel- und Medizinprodukteproben amtlich untersuchen. Er erteilt arzneimittel-, medizinprodukte- und apothekenrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zur Herstellung und Gewinnung, Weiterverarbeitung, Untersuchung und zum Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Gewebe sowie zum Betrieb von Apotheken.

Der Arzneimittelüberwachungsbeauftragte wird bei der Wahrnehmung seiner pharmazeutischen Überwachungsaufgaben unterstützt von den ihm in diesem Aufgabenbereich fachlich unterstellten Sachverständigen Sanitätsoffizieren Apotheker der vier Überwachungsstellen, der Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und den Leitenden Apothekern im Einsatz.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist innerhalb der Bundeswehr für den Verwaltungsvollzug zuständig. Die Verfügung von Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Erteilung von Auskünften gemäß Verbraucherinformationsgesetz obliegt den dortigen Stellen. Die Überwachungsstelle Süd kooperiert dazu eng mit dem Bundesamt.

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