Sanitätsdienst

Wenn das Kind Corona hat

Wenn das Kind Corona hat

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
2 MIN

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Nach dem Ende der Sommerferien steigt die Anzahl der Kinder in Schulen und Kindergärten, die sich mit SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Virus infiziert haben. Bei einem positiven Coronatest entscheiden die Behörden vor Ort, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Trotzdem ist die Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten zuständig.

Rückenansicht von einem Soldaten und zwei Kindern mit Schulranzen, die händschenhaltend über einen Weg gehen.

Für Soldatinnen und Soldaten, die bei einer SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Infektion der Kinder als „enge Kontaktperson“ identifiziert wurden, ist die Bundeswehr zuständig. Geimpfte müssen nicht in Quarantäne.

Bundeswehr/Claas Gärtner

Beim Auftreten eines COVID-19Coronavirus Disease 2019-Falls in Schule oder Kindergarten übernehmen die lokalen Gesundheitsbehörden, also meist das regional zuständige Gesundheitsamt, die Ermittlungen von Kontaktpersonen. In Abhängigkeit von den örtlichen Besonderheiten (Symptomatik des Quellfalls, Umsetzung der AHA-L-Regeln, Innenraum versus Außenraum, Aktivitäten, Expositionsdauer) wird das für den Fall spezifische Infektionsrisiko bewertet und daran angepasste Absonderungsmaßnahmen angeordnet. Der Umfang abzusondernder Betroffener kann sich je nach Landkreis und Bundesland unterscheiden. Enge Kontaktpersonen verbleiben zehn Tage in Quarantäne. Dies kann über einen negativen Antigenschnelltest auf sieben und durch eine PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Testung auf fünf Tage verkürzt werden.

Keine Quarantäne für Immunisierte

Eine Absonderung betrifft nicht vollständig gegen Covid-19 geimpfte oder genesene Personen. Diese sind von einer Quarantäne ausgenommen. In den folgenden 14 Tagen sollten aber täglich selbstständig die Körpertemperatur gemessen und ein Symptomkalender geführt werden. Treten Symptome auf, hat man sich umgehend selbst zu isolieren und eine Testung zu veranlassen. Auf der Seite des RKI ist der Umgang mit geimpften oder genesenen Personen detailliert beschrieben.

(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management)

Stichwort „Enge Kontaktperson“

Bei jeder nachgewiesenen Infektion in Schule oder Kindergarten ermitteln die Gesundheitsämter wie oben dargestellt die sogenannten „engen Kontaktpersonen“, für die dann Maßnahmen wie beispielsweise eine Quarantäne angeordnet werden können. „Ist das eigene Kind an COVID-19Coronavirus Disease 2019 erkrankt, gelten beispielsweise alle Personen eines Haushalts als ‚enge Kontaktpersonen‘“, erklärt Oberfeldarzt Dr. Sascha Streicher aus dem Kommando Sanitätsdienst. „Ist ein Klassenmitglied erkrankt, kann nach einer Risikobewertung des Gesundheitsamts auch eine ganze Gruppe als ‚enge Kontaktpersonen‘ klassifiziert werden.“ Kontaktpersonen von „engen Kontaktpersonen“ werden nicht abgesondert.

Regelungen für Soldatinnen und Soldaten

Werden Soldatinnen und Soldaten als „enge Kontaktperson“ identifiziert und das zivile Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne an, müssen diese unverzüglich angeben, dass sie Soldat oder Soldatin sind. In diesem Fall übernimmt die für den Dienstort regional zuständige Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes die Koordination der weiteren Maßnahmen und setzt sich mit den zivilen Stellen in Verbindung. Bis dahin hat man der Anordnung des Gesundheitsamts Folge zu leisten. Soldatinnen und Soldaten sollten zusätzlich ihre Disziplinarvorgesetzte oder ihren Disziplinarvorgesetzten informieren“, ergänzt Oberfeldarzt Dr. Streicher. Das zuständige Sanitätsversorgungszentrum kann ebenfalls unterstützen.

von Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

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