Sanitätsdienst

Die elektronische Patientenakte der Bundeswehr

Die elektronische Patientenakte der Bundeswehr

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
3 MIN

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Seit dem 01. Januar 2021 sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePAelektronische Patientenakte) anzubieten. Die ePAelektronische Patientenakte ermöglicht es dem Versicherten, medizinische Daten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichte digital zu speichern und zu verwalten. In vergleichbarer Form soll es diese auch bald für Soldaten und Soldatinnen geben.

Ein Soldat hält ein Tablet

Im Blickpunkt: die elektronische Patientenakte für Soldatinnen und Soldaten

Bundeswehr/Markus Dittrich

Nach der Einführung der zivilen ePAelektronische Patientenakte beabsichtigt auch die Bundeswehr für ihre Soldaten/-innen eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung zu stellen. Dem Vorbild der ePAelektronische Patientenakte folgend, wird die ePABw eine von der gematik GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung zugelassene, marktverfügbare elektronische Patientenakte sein, die eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation ermöglicht.

Im Klartext bedeutet das, dass jeder, nach Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten bzw. einer Soldatin, die eigene ePAelektronische Patientenakte in eine ePABw überführen, während der beruflichen Tätigkeit weiterhin mit Daten befüllen und bei Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst fortführend nutzen kann. Auch bereits aktive Soldaten und Soldatinnen werden das Angebot einer ePABw in Anspruch nehmen können.

ePAelektronische Patientenakte versus ePABw – Was sind die Unterschiede?

Die ePABw ist jedoch kein „Bundeswehr-Klon“ der zivilen elektronischen Patientenakte - es gibt klare Unterschiede. So liegt beispielsweise bei Soldaten und Soldatinnen die Datenhoheit beim Dienstherrn und nicht beim Patienten. Auf diese Weise ist es möglich, dass alle digital erfassten, medizinischen Daten des Patienten zur einrichtungsübergreifenden Kommunikation zur Verfügung stehen. Dies hat zur Folge, dass der Inhalt der Patientenakte nicht durch den Patienten selbst vollständig bestimmt werden kann. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zur zivilen ePAelektronische Patientenakte ist der temporäre Charakter der ePABw. In den kommenden Jahren soll in der Gesundheitsversorgung eine elektronische Gesundheitsakte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden. Hierunter ist die beim Truppenarzt sowie weiterer bundeswehreigener Behandlungs- und Begutachtungsstellen geführte Dokumentation zu verstehen. Die ePABw mit ihren Funktionalitäten soll dann künftig in die eGABw überführt werden, die einen deutlich erweiterten Funktionsumfang besitzen wird und langfristig die heutige papiergebundene G-Akte ablösen soll.

Der Realisierungsumfang einer ePABw soll in einem ersten Schritt mit dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr zeitnah erprobt werden.

Die Nutzung der zivilen ePAelektronische Patientenakte z.B. im Rahmen der Versorgung ziviler Patienten/Patientinnen in den Bundeswehrkrankenhäusern bleibt hiervon unberührt.

Das Datenschutz-Dilemma der zivilen ePAelektronische Patientenakte

In Zeiten der Digitalisierung nimmt insbesondere der Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), welches digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen soll, definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der ePAelektronische Patientenakte.

Die Umsetzung des PDSG stößt jedoch vermehrt auf Kritik seitens Datenschützer. Vor allem im Bereich des Zugriffsrechts auf die ePAelektronische Patientenakte wurde dem Bundesministerium für Gesundheit mangelnde Transparenz vorgeworfen.

Nach aktuellem Stand verfügt der Versicherte über die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wem er explizit Zugriff auf die Daten seiner elektronischen Patientenakte erlaubt. Beschränkungen der Zugriffsrechte im Umfang der Datennutzung sind mit der Einführung 2021 zunächst nicht realisierbar.

Der Patient kann sich demnach nur dafür entscheiden, ob ein medizinischer Behandler im Sinne eines „Alles oder Nichts“-Konzepts vollen Zugriff auf alle Daten hat oder gar keinen. Dies kritisierte auch der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber, nach dessen Einschätzung Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVODatenschutz-Grundverordnung) entstehen würden, sollte das Patientendaten-Schutz-Gesetz seine jetzige Fassung beibehalten.

Mit der Verlagerung der Datenhoheit „umgeht“ die ePABw das beschriebene Datenschutz-Dilemma der zivilen elektronischen Patientenakte. Unabhängig davon, unterliegt auch eine ePABw strengsten Datenschutzanforderungen, die es bei der Umsetzung und Einführung zu beachten gilt.

Ausblick

Perspektivisch setzt die ePABw einen neuen Impuls in Richtung moderne Gesundheitsversorgung. Eine übersichtliche, strukturierte Form der papierlosen Datenverwaltung von patientenbezogenen Gesundheitsdaten trägt dem zeitgerechten Anspruch einer digitalen Bundeswehr mit individualisierter Gesundheitsversorgung Rechnung. Herausforderungen ergeben sich hierbei insbesondere aus dem Spannungsfeld der zunehmenden Digitalisierung und den damit einhergehenden Datenschutzanforderungen. In diesem Kontext wird mit der Einführung der ePAelektronische Patientenakte(BwBundeswehr) ein weiterer Meilenstein auf dem steinigen Weg zur Vision eines digitalen Gesundheitswesens (der Bundeswehr) erreicht.

von Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr I-4.1 

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