Sanitätsdienst

AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten: Erfolge durch Begutachtung – Prävention greift

AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten: Erfolge durch Begutachtung – Prävention greift

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Seit Beginn des neuen Jahres hat die Bundeswehr die Allgemeine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung - Individuelle Grundfertigkeiten, kurz AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten, eingeführt. Diese verpflichtet alle Soldatinnen und Soldaten, sich alle drei Jahre auf ihre körperliche Leistungsfähigkeit begutachten zu lassen. Jetzt gibt es erste Erfolge zu verbuchen.

Neben einem generellen Überblick, wie gesund die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind, war auch der Präventionsgedanke maßgebend bei der Einführung der AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten. Dies hat sich nun durch die frühzeitige Erkennung schwerwiegender Erkrankungen, im Rahmen der Begutachtung, bestätigt.

Krebs, Diabetes und Bluthochdruck

Zwei Frauen sitzen sich an einem Tisch gegenüber.

Aufklärungsgespräch bezüglich des Untersuchungsumfangs bei der medizinischen Begutachtung, Allgemeine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung - Individuelle Grundfertigkeiten, kurz AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten.

Bundeswehr/Hans-Jürgen Hilgers

Frau Oberfeldarzt Dr. Astrid Bell, Leiterin des Sanitätsversorgungszentrum Köln-Raderthal (SanVersZ), berichtet beispielsweise von zahlreichen Diabetes-Diagnosen und bisher nicht erkannten Bluthochdruckpatienten bereits innerhalb der ersten Monate AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Durch das frühzeitige Erkennen dieser Risikofaktoren teilweise schwerwiegend verlaufender Erkrankungen können Folgeschäden an Organen, unter anderem an Herz, Niere und Augen, oftmals noch verhindert werden. Ebenfalls wurden im Rahmen der Untersuchungsreihe bereits einige Krebserkrankungen in frühen Stadien festgestellt. Dadurch bestehen gute Heilungschancen dieser sehr schwerwiegenden Erkrankungen.

Ich bin nicht krank, ich geh nicht zum Arzt

Nun werden auch die Patienten und Patientinnen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Arzt gehen. Mit der neuen Regelung sind alle verpflichtet, sich regelmäßig beim Truppenarzt beziehungsweise der Truppenärztin vorzustellen und sich mit ihrer Gesundheit auseinander zu setzen. 

Dr. Astrid Bell, Oberfeldarzt, Leiterin des Sanitätsversorgungszentrum Köln-Raderthal
„Dass wir in so kurzer Zeit nach Einführung der AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten diese Summe an unerkannten Krankheiten entdecken, habe ich nicht erwartet.“

Neben dem nicht unerheblichen Mehraufwand für die Sanitätsversorgungszentren ist diese Erfahrung zumindest für das ärztliche Selbstverständnis sehr befriedigend.

von Hanna Olbrich

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