Afrikanische Schweinepest: Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.03.2021
Afrikanische Schweinepest: Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.03.2021
- Datum:
- Ort:
- Berlin
Amtliche Bekanntmachung der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Ost Abteilung III Veterinärwesen (ÜbwSt ÖRA Ost Abt III)
Im Downloadbereich wird die zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. März 2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASPAfrikanische Schweinepest) für Liegenschaften der Bundeswehr im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Ost Abteilung III Veterinärwesen mit Anlagen zur Verfügung gestellt.
Auf Grund der öffentlichen Bekanntmachungen des Landes Sachsen vom 31.10.2020 über den amtlich festgestellten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen werden gemäß § 28 Abs. 1 TierGesG i. V. m. der ZDv A-843/1 und ZV A1-843/6-4000, Nr. 204, auf Grundlage von § 14 d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/60/EGEuropäische Gemeinschaft vom 27. Juni 2002 und dem Durchführungsbeschluss (EUEuropäische Union) 2014/709/EUEuropäische Union der Europäischen Kommission (KOM) vom 9. Oktober 2014 (ABl. L 295 vom 11.10.2014, S. 63) in der derzeit gültigen Fassung, durch ÜbwSt ÖRA Ost Abt III nachstehende Maßnahmen angeordnet und bekannt gegeben:
Nach dem Auffinden weiterer Wildschweinkadaver oder deren Teilen in denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen werden konnte, wurde durch die Landesdirektion Sachsen per Tierseuchenallgemeinverfügungen vom 11.03.2021 gemäß § 14 d Abs. 2 Nr. 1 Schweinepest-Verordnung das zuvor festgelegte, gefährdete Gebiet erweitert.
Der Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Oberlausitz der Bundeswehr liegt mit allen Anteilen östlich der Kreisstraße K 8481 in diesem gefährdeten Gebiet.