Bessere Leistungen und individuelle Versorgung
Bessere Leistungen und individuelle Versorgung
- Datum:
- Ort:
- Berlin
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Mit dem Soldatenentschädigungsgesetz übernimmt die Bundesrepublik Deutschland größtmögliche Verantwortung für ihre Soldatinnen und Soldaten, die ihre Gesundheit und im schlimmsten Fall ihr Leben in Erfüllung ihrer Dienstpflichten einsetzen. Wie wird sich das Gesetz für Wehrdienstbeschädigte auswirken?
Der Bundesrat hat sich in der Sitzung am 22. November 2024 im zweiten Durchgang mit dem Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts befasst. Damit hat das Änderungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Verkündung geschafft. Nunmehr steht der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten nichts mehr im Wege. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Im Interview informiert Ministerialrätin Dr. Dorothea D. über die Auswirkungen für Wehrdienstbeschädigte.
Was ändert sich im kommenden Jahr mit Inkrafttreten des Soldatenentschädigungsgesetzes?
Das Soldatenentschädigungsgesetz hat zum Ziel, den Anforderungen und Bedarfen versehrter Soldatinnen und Soldaten noch besser und individueller gerecht zu werden. Deshalb werden die Leistungen der Soldatenentschädigung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf ein neues Fundament gestellt und das Niveau der Leistungen deutlich erhöht. Dies betrifft zum Beispiel die sogenannte Grundrente, die in Zukunft Ausgleich für Schädigungsfolgen heißt. Die Höhe der Leistung ist an den Grad der Schädigungsfolgen geknüpft. Beträgt die Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen 50 derzeit 407 Euro im Monat, steigt sie ab dem 1. Januar 2025 auf 837 Euro monatlich.
Grundlegende Änderungen gibt es auch für den Bereich der medizinischen Versorgung. Für dieses wichtige Leistungsgebiet haben wir einen neuen, in der Versorgung von Arbeitsunfällen hochspezialisierten Partner gewonnen: Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBUnfallversicherung Bund und Bahn). Ab dem 1. Januar 2025 wird die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn für die medizinische Versorgung, die berufliche Rehabilitation sowie Pflegeleistungen von früheren Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung zuständig sein.
Zugleich ändert sich auch die Rechtsgrundlage für diese Leistungen. Künftig gilt nicht mehr das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, vielmehr erhalten die Berechtigten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses die medizinische Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihnen kommt damit bei ihrer gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitation eine Maximalversorgung zugute.
Nicht selten befinden sich die Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen. Da kann es schwerfallen, den Überblick zu behalten, welche Anträge für welche Leistungen zu stellen sind. Für solche Situationen steht in Zukunft das sogenannte Fallmanagement zur Verfügung. Besonders ausgebildete Fallmanagerinnen und Fallmanager informieren und beraten die Berechtigten umfassend über mögliche Leistungen auch außerhalb des SEGSoldatenentschädigungsgesetz.
Diese Beratung geht weit über die reine Feststellung der Wehrdienstbeschädigung hinaus, sie erfasst auch die Prozesse, die zum Beispiel mit der Entlassung aus dem Wehrdienstverhältnis zusammenhängen, wie Dienstunfähigkeitsverfahren oder Überleitung der medizinischen Versorgung zur UVBUnfallversicherung Bund und Bahn oder auch Leistungen außerhalb des SEGSoldatenentschädigungsgesetz.
Das Gesetz wurde bereits 2021 beschlossen, tritt aber erst am 1. Januar 2025 in Kraft. Warum dauert das so lange?
Es ist nur verständlich, dass die Anspruchsberechtigten ein großes Interesse daran haben, dass Gesetze – insbesondere solche, die verbesserte Leistungen mit sich bringen – schnell wirksam werden. Wir müssen aber beachten, dass wir mit dem SEGSoldatenentschädigungsgesetz den Bereich der Beschädigtenversorgung komplett auf neue Füße stellen.
Wer schon einmal mit der Beschädigtenversorgung in Berührung gekommen ist, weiß, wie komplex dieser Bereich ist. Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes gilt es viel zu beachten: Verwaltungsabläufe müssen verändert, Mitarbeitende geschult werden, Abläufe von der Antragsprüfung über die Berechnung bis zum Bescheid müssen neu justiert werden und nicht zuletzt geht es auch darum, für eine durchgehende Digitalisierung des Verfahrens Sorge zu tragen. Außerdem – ich habe es schon angesprochen – haben wir einen neuen Leistungspartner, die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn. Um eine möglichst nahtlose Aufgabenübernahme zu gewährleisten, war es wichtig, auch der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die neue Aufgabenstellung einzustellen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Eine sorgfältige Vorbereitung liegt auch gerade im Interesse der Anspruchsberechtigten, die wir möglichst reibungslos in das neue System überführen möchten.
Sie sprachen die „Digitalisierung des Verfahrens“ an. Was genau verbirgt sich dahinter und was können Berechtigte erwarten?
Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein bei der Modernisierung unserer Verwaltung. Wenn wir von der Digitalisierung des SEGSoldatenentschädigungsgesetz sprechen, heißt das, dass von der Antragstellung bis zur Bescheid-Erteilung das Verfahren vollständig elektronisch ablaufen soll. Stift und Papier werden für die Bearbeitung nicht mehr nötig sein. Es gibt eine elektronische Akte, und auch der Datenaustausch, zum Beispiel mit der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn, erfolgt elektronisch. Zudem planen wir die barrierefreie Kommunikation über einen Onlinezugang für die wehrdienstbeschädigten Soldatinnen und Soldaten. Sie sollen ihre Ansprüche von überall her auf unkomplizierte Weise geltend machen können.
Wir erhoffen uns, dass die Digitalisierung der Abläufe zu einer Beschleunigung der Verfahren führt, was sowohl den Versorgungsberechtigten als auch den Mitarbeitenden zugutekommen wird.
Trotz aller Vorbereitung können bei einem Projekt dieser Größenordnung gewisse Reibungsverluste nicht ausgeschlossen werden. Das Digitalisierungsprojekt zum SEGSoldatenentschädigungsgesetz erfolgt in mehreren Ausbaustufen. Gestartet wird mit der elektronischen Akte, der Onlinezugang und eine passende App bilden den Abschluss. Die vollständige Digitalisierung wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Abschließend würde ich gerne auf die Kooperation mit der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn zurückkommen. Welche Vorteile ergeben sich in diesem Zusammenhang für die Betroffenen?
Mit der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn steht den Berechtigten ein höchst erfahrener Leistungserbringer zur Seite, der über ein ausgeprägtes Know-how sowie über eine bundesweit verteilte, gewachsene Struktur verfügt. Die Erfahrung und Spezialisierung der UVBUnfallversicherung Bund und Bahn im Bereich der Versorgung bei Arbeitsunfällen sichert den früheren Soldatinnen und Soldaten künftig eine passgenaue Versorgung.
Als Beispiel möchte ich das sogenannte Durchgangsarztverfahren anbringen, das zum Standard gehören wird. Aufgrund der besonderen Qualifikation der Durchgangsärzte genießen die Betroffenen eine sehr gute medizinische Versorgung. Von weiterem Vorteil ist, dass der behandelnde Durchgangsarzt auch die bürokratische Abwicklung im Hinblick auf notwendige Überweisungen zu anderen Fachärzten, die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln oder erforderlichen Therapiemaßnahmen, übernimmt, ohne dass Patientinnen beziehungsweise Patienten gesonderte Anträge stellen müssen.
Aber auch bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation, zu Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder wenn Wohnungshilfe benötigt wird, setzt die UVBUnfallversicherung Bund und Bahn erfahrene Fachkräfte ein, die den Versorgungsberechtigten – auch in persönlichen Gesprächen – beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Kurzum: Mit dem SEGSoldatenentschädigungsgesetz stellen wir eine ganzheitliche Versorgung sicher, die auf den jeweils individuellen Gesundheitszustand und die persönliche Lebenssituation der Betroffenen zugeschnitten ist.