Schnellere Entlassung von Extremisten aus Bundeswehr möglich
Schnellere Entlassung von Extremisten aus Bundeswehr möglich
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Extremistische Verhaltensweisen gefährden die Disziplin und die Ordnung in den Streitkräften und beeinträchtigen deren inneres Gefüge nachhaltig. Sie schädigen ebenso das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das öffentliche Vertrauen in die Streitkräfte. Deshalb wird von Soldatinnen und Soldaten gefordert, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.
Für einen freiheitlich liberalen Rechtsstaat ist es unverzichtbar, seine Staatsdiener auf die geltenden Rechte zu verpflichten. Von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird verlangt, fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen. Sie bekennen sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dienen unserem Staat und treten aktiv für ihn und seine Verfassung ein. Diese Verfassungstreue der Soldatinnen und Soldaten ist elementare Voraussetzung für das auf gegenseitiger Treue beruhende Dienstverhältnis zum Staat.
Bundeswehr mit Verantwortung und Vorbildfunktion
Die Bundeswehr als wesentliches Element unserer wehrhaften Demokratie nimmt hinsichtlich des Umgangs mit Extremismus eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und besitzt eine Vorbildfunktion. Jegliche Förderung oder Duldung extremistischer Verhaltensweisen schädigt das Ansehen der Bundeswehr, hat negative Auswirkungen auf ihr inneres Gefüge und damit auch die Einsatzbereitschaft.
Daher haben Soldatinnen und Soldaten, die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen und bekämpfen, im Staatsdienst keinen Platz.
Neues Gesetz ermöglicht Entlassung per Verwaltungsakt
Am 23.12.2023 trat das Gesetz in Kraft, das einen neuen Tatbestand zur Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr vorsieht. Dieser zielt insbesondere auf die Gruppe der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie auf Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer bereits mindestens vierjährigen Dienstzeit ab.
Damit wird ermöglicht, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, unabhängig der bereits geleisteten Dienstzeit, umgehend aus ihrem Dienstverhältnis zu entlassen, wenn sie sich in schwerwiegender Weise verfassungsfeindlich betätigen oder betätigt haben.
Diese Soldatinnen und Soldaten sollen künftig durch Verwaltungsakt aus ihrem Wehrdienstverhältnis entlassen werden können. Wird die Entlassungsverfügung bestandskräftig, so endet das Dienstverhältnis unmittelbar mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
Bislang jahrelange Disziplinarverfahren
Nach bisheriger Rechtslage war es nicht möglich, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr umgehend durch Verwaltungsakt zu entlassen. Vielmehr musste die Entscheidung des Truppendienstgerichts im disziplinargerichtlichen Verfahren abgewartet werden, was in der Praxis mehrere Jahre dauern kann.
Dieser Zustand war nach Ansicht der Bundesregierung nicht hinzunehmen, zumal die Soldatinnen und Soldaten während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.