Reisebeihilfen für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten
Reisebeihilfen für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten
- Datum:
- Lesedauer:
- 0 MIN
Soldatinnen und Soldaten kann, sofern diese in auswärtige Bundeswehrkrankenhäuser oder in zivile Krankenhäuser, Suchtkliniken bzw. stationäre Rehabilitationseinrichtungen eingewiesen werden, für durchgeführte Besuchsfahrten von Angehörigen, eine Reisebeihilfe nach der ZDv A-2642/15 gewährt werden.
Ansprechstellen für die Soldatinnen und Soldaten bzw. für deren Angehörige und zugleich bewilligende Stelle für diese Reisebeihilfen sind die jeweils zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentren.
Diesen steht in Grundsatzangelegenheiten und mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung der bestehenden Vorgaben das Referat VII 1.3 unterstützend zur Seite.
Kontakt:
BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 1.3
Luisenstr. 109
53721 Siegburg
mailto:BAPersBwVII1.3AllgFuersAng@bundeswehr.org
Tel: 02241-991-759
AllgFspNBw: 3473